Der Trubel blieb aus. Das große Publikum auch. Vermutlich wusste Michaela Schaffrath das und blieb dem heutigen Termin am Hamburger Landgericht fern. Sie hatte das Online Shopping-Center Gimahhot auf 40.000 Euro Schadenersatz verklagt. Das Unternehmen hatte am 1. April im Firmenblog verkündet, Schaffrath als neues Werbegesicht verpflichtet zu haben und sich fortan in "Ginahot" umzubenennen. Doch der vermeintliche Scherz könnte nun teuer werden. "Das ist keine Satire", befand der Richter trocken.
Auch wenn der Artikel am 1. April veröffentlicht wurde, sei nicht deutlich gewesen, dass es ein Scherz sei – so die Richter des Landgerichts. Dementsprechend handelte es sich bei dem Blogeintrag, der auch eine Fotomontage zeigte, auf dem Gimahhot-Geschäftsführer Thomas Promny Schaffrath zum angeblichen Deal die Hand schüttelt, um eine eindeutige Markenrechtsverletzung. Die Leser sollten den Artikel ja ernst nehmen, sonst hätte man sie damit nicht in den April schicken wollen, sagten die Richter. Ein offensichtlicher Scherz oder eine Satire sehe anders aus.
Schaffrath ließ sich vor Gericht von der Rechtsanwaltskanzlei Wilde und Beuger vertreten. Der anwesende Anwalt machte deutlich, dass es sich bei dem Posting nicht nur um eine Markenrechtsverletzung handele, sondern auch um eine Rufschädigung seiner Mandantin. Schließlich solle die Marke "Gina Wild" nicht mehr mit der Schauspielerin Michaela Schaffrath verknüpft werden.
Außerdem machte er auf die Pressemitteilung von Gimahhot aufmerksam, die das Internet-Unternehmen anlässlich des Gerichtstermins veröffentlichte. Darin hieß es: "Morgen findet die Gerichtsverhandlung statt. Sie ist öffentlich und ein großes Publikum ist erwünscht. Wenn Sie Interesse haben, kommen Sie also gern zum Landgericht Hamburg." Nach Ansicht des anwesenden Anwalts handele es sich dabei um eine kampagnenähnliche Pressemitteilung, die nur darauf abzielte, das rechtliche Vorgehen von Schaffrath zu belächeln. Die Markenrechtsverletzung wirke dementsprechend noch nach dem 1. April weiter fort.
Trotz der Eindeutigkeit des Falls, räumten die Juristen ein, dass die Schadensersatzforderung mit 40.000 Euro zu hoch angesetzt sei. Sie schlugen den beiden Parteien eine Richtwert von 20.000 Euro vor. Nun soll auf Anraten der Richter eine außergerichtliche Lösung zwischen Promny und Schaffrath angestrebt werden. Bis zum 16. Oktober erwartet das Landgericht ein Signal.
Promny zeigte sich nach dem Gerichtstermin enttäuscht. Gegenüber MEEDIA sagte er: "Die vom Gericht vorgeschlagenen Schadensersatzkosten von 20.000 Euro können wir so nicht akzeptieren. Das ist unserer Meinung nach eine völlig unrealistische Größenordnung, weil wir es nicht angemessen finden, dass es überhaupt eine Markenrechtverletzung ist, weil dieser Blogeintrag sehr offensichtlich als Satire zu erkennen war." Er erklärte sich die Entscheidung der Richter damit, dass sie nur einen schlechten Faxabdruck des Blogeintrags vorliegen hatten, auf dem die Fotomontage nur schwer zu erkennen war.
Zum Vorwuf der verhöhnenden Pressemitteilung sagte Promny: "Wir glauben, dass diese ganze Klage völlig unberechtigt ist. Insofern finden wir es gerechtfertigt, auch in dieser Form etwas dagegen zu schießen."
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