In diesen Tagen sitzen Vertreter deutscher Großverlage bei Kanzlerin Angela Merkel und antichambrieren für den Leistungsschutz. Die Verlage wollen Geld für die Verbreitung ihrer Inhalte im Web sehen. Weil Nutzer als zahlungsunwillig gelten und es nicht ganz einfach ist, Suchmaschinen zur Kasse zu bitten, ist man auf eine neue Idee gekommen: Die Allgemeinheit soll zahlen. Das Thema wirft viele Fragen auf. Von der Staatsnähe bis zur Gefahr von Verfassungsklagen. Wir haben die fünf wichtigsten zusammengefasst.
1. Wie soll der Leistungsschutz organisiert sein?
Für den so genannten Leistungsschutz schwebt deutschen Verlagen mittlerweile eine Art Verwertungsgesellschaft vor. Das Stichwort VG Presse, also Verwertungsgesellschaft Presse, wurde bereits in die Diskussion eingebracht. Analog zur VG Wort, die die Rechte der Urheber wahrnimmt, würde eine wie auch immer gestaltete VG Presse die Rechte der Distributoren, also der Verlage, sichern. Wie man aus Äußerungen, zum Beispiel von Springers Chef-Lobbyisten Christoph Keese schließen kann, nehmen die Verlage dabei vor allem die gewerbliche Nutzung ins Visier: sprich internetfähige Computer in Firmen und Büros. Denkbar wäre dann eine festgelegte Abgabe pro Gerät, analog etwa zur Abgabe, die auf öffentlich aufgestellten Kopier-Geräten an die VG Wort zu entrichten ist. Wie genau die Abrechnungsmodalitäten sind und vor allem wie hoch eine solche Abgabe ausfallen könnte, ist noch ebenso unklar wie die Frage, ob man wirklich eine neue Verwertungsgesellschaft braucht oder ob man die VG Wort mit erweiterten Befugnissen ausstattet.
2. Für wen gilt der Leistungsschutz?
Dies ist eine der großen ungeklärten Fragen in der Diskussion um den Leistungsschutz. Die deutschen Presseverlage hätten natürlich am liebsten, dass der Leistungsschutz in erster Linie nur für sie gilt. Denn dann bekommt jeder mehr vom zu verteilenden Kuchen. Völlig unklar ist allerdings, wie man das definieren will. Publizisten im weiteren Sinne sind ja auch die zahllosen Blogger. Würden beispielsweise das Bildblog oder Netzpolitik.org, Weblogs, die durchaus einen gewissen publizistischen Auftrag erfüllen, ebenso Zahlungen der VG Presse erhalten wie die Axel Springer AG oder Gruner + Jahr? Die Antworte müsste vermutlich lauten: ja. Es muss ein allgemein gültiger Verteilerschlüssel gefunden werden, nach dem Auszahlungen zugewiesen werden. Dabei könnte die Reichweite eine Rolle spielen. Vielleicht wird eine Klausel eingebaut, nach der Zahlungen erst ab einer bestimmten Gesamtreichweite ausgeschüttet werden. Interessanter noch wird aber die Frage nach der Qualität sein. Fallen zum Beispiel die Inhalte von Unten-ohne-Heftchen aus dem Hause Bauer Media Group genauso unter den Leistungsschutz wie politische Leitartikel der "Süddeutschen" oder eine Enthüllungsgeschichte des "Spiegel"? Und wenn nein, wer legt das fest und nach welchen Kriterien?
3. Was ist mit Klagen?
Das führt gleich zur nächsten Frage: Was ist mit Klagen? Ein Leistungsschutzrecht müsste auch international juristisch Bestand haben, denn die Inhalte des Internets sind im echten Wortsinne grenzenlos. Müssten nicht auch die Verleger der "New York Times" Zahlungen erhalten, wenn deren Website in Deutschland gelesen wird? Oder zumindest die englische "Times", denn vor allem die EU dürfte mit Argusaugen darauf wachen, dass mit einem Leistungsschutz keine verdeckten nationalen Pressesubventionen etabliert werden. Ganz zu schweigen von zahllosen Inhalte-Anbietern (siehe Punkt 2.), die sich nicht berücksichtigt fühlen und vor Gericht ziehen könnten. So oder so steht zu befürchten, dass ein Leistungsschutzrecht eine Flut an Klagen nach sich ziehen wird.
4. Was ist mit der Staatsferne?
Stichwort Subventionen. Deutsche Verleger wehren sich öffentlich immer gegen Staatshilfen. Das würde die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien gefährden, lautet das Standard-Argument. Zwar werden schon bei Kurzarbeit und beim reduzierte Mehrwertsteuersatz kleine Hilfen vom Staat gerne genommen, ein allgemeiner Leistungsschutz würde die Frage der Staatsferne von Medien aber auf eine ganz neue Ebene heben. Ab dem Moment, wenn private Medienunternehmen öffentliche Gelder in Anspruch nehmen, werden Sie ein Stück weit auch zu öffentlichen Einrichtungen. Wie auch immer an das nennt: VG Wort, Leistungsschutz, Qualitätsicherung - letztlich geht es darum, dass private Medienunternehmen Geld von der Allgemeinheit wollen. Ansonsten könnten Sie ihren öffentlichen Auftrag nicht länger adäquat wahrnehmen, lautet das Argument der Verlage. Die Allgemeinheit, also das Volk, die Öffentlichkeit aber wird in Demokratien durch ihre gewählten Vertreter repräsentiert: die Regierung. Ein Leistungsschutz, der auf der Ausschüttung von öffentlichen Geldern basiert, würde die privaten Medienunternehmen über kurz oder lang viel näher an die Politik binden, als man sich das heute vielleicht eingestehen möchte. Nicht umsonst ist nun auch die Kanzlerin die Adressatin der vorweihnachtlichen Verleger-Wünsche. Wohin das in letzter Konsequenz führen kann, zeigt der Fall Nikolaus Brender beim ZDF. Es ist bemerkenswert, dass privatwirtschaftliche Verleger gleichzeitig den Fall Brender als unzulässige Einmischung der Politik in die mediale Unabhängigkeit geißeln und gleichzeitig am Konferenztisch bei der Kanzlerin eifrig für den Leistungsschutz werben.
5. Was ist mit Google?
Moment, was ist denn eigentlich mit Google? Hatte nicht Verleger Hubert Burda mit Bezug auf die Suchmaschine gesagt, dass die Verlage "schleichend enteignet" würden, und ging es beim Leistungsschutz bisher nicht darum, einen "fairen Anteil" an den Umsätzen von Google und Co abzugreifen? Hier hat sich die Strategie der Verlage offenbar geändert. Google, so heißt es jetzt, ist ein Kartellproblem. Offenbar sind die Rechtsabteilungen der Verlagshäuser darauf gekommen, dass es nicht so einfach sein wird, Google für die Nutzung der so genannten Snippets (kurze Textausschnitte bei Aggregatoren wie Google News) oder Verlinkungen Geld abzuknöpfen.
Als aussichtsreicher wird mittlerweile der Weg betrachtet, Verlagsinformationen als öffentliches und schützenswertes Gut zu definieren und von der Allgemeinheit zu kassieren. Und zwar am besten so, dass es keinem Endverbraucher auffällt. Darum konzentrieren sich die Forderungen der Verlage nach Leistungsschutz in erster Linie auf die gewerbliche Nutzung von Internet-PCs. Die Leistungsschutz-Abgabe wäre also nicht von jedem Privat-Haushalt zu entrichten, sondern nur von Firmen. Dort, so das Kalkül, verschwindet die Abgabe in den Untiefen der Bilanzen, Hauptsache kein Privatverbraucher muss seinen Geldbeutel zücken, denn das würde einen Sturm der Entrüstung nach sich ziehen. Paid Content wird so zur Staatsangelegenheit – mit allen Konsequenzen.
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