Am Donnerstag berichtet "Bild" trotz Gerichts-Verbot weiter ausführlich über den Fall Nadia Benaissa. Der No-Angels-Sängerin wird von der Staatsanwaltschaft Darmstadt schwere Körperverletzung vorgeworfen, weil sie trotz ihrer HIV-Infektion ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben soll. Der bekannte Medienanwalt Christian Schertz hatte vor dem Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die jede weitere Berichterstattung untersagt. "Bild"-Chef Diekmann sieht darum die Pressefreiheit in Gefahr.
Dass das Berliner Gericht den Schutz der Privatsphäre der Sängerin höher bewertet als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, kritisiert Diekmann in einem „Bild“-Kommentar scharf: „Wenn schwere Straftaten Privatsphäre sind, kann die Presse über nichts mehr berichten. Dann kann man die Pressefreiheit auch gleich abschaffen.“ Und auch die Berliner Richter greift der „Bild“-Chef an: „Manchmal fragt man sich, wer in Berlin alles Richter werden darf.“
Das Landgericht Berlin hat am Dienstag, 14. April, die Einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG verhängt. Laut Springer wird dagegen mit allen Mitteln vorgegangen. Allerdings ist die Verfügung des Gerichts zunächst bindend, bis der Sachverhalt in einer mündlichen Verhandlung geklärt wird. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Haft.
Bei Springer will man die mündliche Verhandlung nicht abwarten. Mit der fortdauernden Berichterstattung über den Fall setzt sich der Verlag wissentlich über die richterliche Verfügung hinweg. Nun kommt es darauf an, ob Nadia Benaissas Anwalt Christian Schertz versucht, das angedrohte Ordnungsgeld einzuklagen. Ein komplizierter und womöglich langwieriger Rechtsstreit droht. Schertz könnte zwar das Ordnungsgeld auch am Landgericht Berlin einklagen. Die Springer-Anwälte könnten allerdings beantragen, dass darüber von einem anderen Richter entschieden wird, da derjenige, der die EV verhängt hat, befangen sein könnte.
Es ist davon auszugehen, dass die Rechtsabteilung bei Springer den Fall eingehend geprüft hat und sicher ist, zu gewinnen. Der Verlag hat eine große Erfahrung in medienrechtlichen Streitfällen. Bemerkenswert ist, dass auch fast alle anderen Medien weiter mit Namensnennung über den Fall berichten. Sogar der zuständige Darmstädter Staatsanwalt Ger Neuber hat Mittwochs noch mit „Bild“ über den Fall gesprochen, einen Tag, nachdem die Einstweiliger Verfügung bereits verhängt worden war.
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