Die Diskussion um Leistungsschutzrecht für Verlage geht weiter. Die "FTD" berichtet von einer Podiumsveranstaltung, bei der sich Axel Springers Cheflobbyist Christoph Keese erneut für eine Art Verlags-Flatrate stark gemacht hat, eine Art Pressegebühr, die monatlich für internetfähige Büro PCs anfallen würde. Ein Zitat wonach Keese auch fordert, Links kostenpflichtig zu machen, wird von ihm dementiert.
Wenn ein Link im gewerblichen Rahmen per E-Mail verschickt würde, dann solle das Verschicken künftig kosten, zitiert FTD.de Keese in indirekter Rede. Keese dementiert diese Aussage: "Links bleiben kostenlos. Der Beitrag in der FTD stimmt in diesem Punkt nicht", sagte er gegenüber MEEDIA.
Erst kürzlich hatte Keese in einem Gastbeitrag in der "FTD" die These vertreten "Bezahlen hat Zukunft". Damit vertritt er als Sprachrohr seines Vorstandschefs Mathias Döpfner die Linie des Hauses Springer. Döpfners erklärtes Ziel ist es, den Anteil an Bezahl-Inhalten auch im Internet in einem Zeitraum von rund zehn Jahren signifikant auszubauen. Erste Schritte sind kostenpflichtige Mini-Programme von "B.Z.", "Bild" und "Welt" für Apples iPhone.
Die zweite Säule der Bezahl-Strategie ist das Vorantreiben des Leistungsschutzes. Der Springer-Verlag ist einer der Haupt-Initiatoren der so genannten Hamburger Erklärung, in der viele Verlage ein Leistungsschutzrecht einfordern. Sie wollen daran mitverdienen, dass Suchmaschinen und Aggregatoren wie Google ihre Nachrichten und Links im Web verbreiten.
Noch nicht ganz klar ist, wie sich die Verlage die Ausgestaltung eines wie auch immer gearteten Leistungsschutzes vorstellen. Die Verlagsvertreter wissen wohl, dass kein Mensch aktiv für einen Link im Web zahlen würde, ganz zu schweigen davon, dass die Abrechnung kaum zu handhaben wäre. Stattdessen schwebt so etwas wie eine "Flatrate" im Raum, eine Art Text-Gema für Verlage. Die Verwaltung der Gelder könnte eine neu zu gründende Verwertungsgesellschaft übernehmen oder die bereits bestehende Presse-Monitor-GmbH (PMG), die für Verlage bereits die Verwertung Artikeln in elektronischen Pressespiegeln regelt.
Das wäre für die Verlage die bequemste Lösung: Sie könnten kassieren, ohne das Geld selbst mühsam bei der Leserschaft einsammeln zu müssen. Eine Art Pressegebühr analog zur Rundfunkgebühr, wäre geboren. Um keinen großen Widerstand in der Bevölkerung zu wecken, will man bevorzugt gewerbliche Nutzer damit behelligen, also Büro-Computer mit Internet-Anschluss. Laut Christoph Keese geht es dabei um Milliarden. Bernhard Rohleder, Geschäftsführer des Branchenverbandes Bitkom der Internet- und Telekommunikationswirtschaft widersprach den Begehrlichkeiten: "Staatlich vorgeschriebene Vergütungsmodelle widersprechen der Marktwirtschaft und dem Geist des Internets."
Auch die Urheber, also die Journalisten, die die Texte schreiben an deren Verbreitung die Verlage zusätzlich verdienen wollen, mucken auf. "Es darf kein Leistungsschutzrecht geben, bevor nicht die Rechte der Urheber geklärt sind", sagt Frauke Ancker, die Geschäftsführerin des Bayerischen Journalisten-Verbands laut "FTD". Wenn es darum geht, freie Journalisten für die Mehrfachverwertung von Texten den Autoren zu entlohnen, zeigen sich viele Verlage deutlich zurückhaltender.
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