Dürfen die Medien ungehindert die Wahrheit berichten? Wer glaubt, dass dies eine rhetorische Frage ist, sollte sich die Entscheidung des Kölner Landgerichts in dieser Woche im Fall Kachelmann gegen Bild.de genauer ansehen. Denn für die Pressekammer scheint das elementare Recht der vierten Gewalt keineswegs selbstverständlich. Die Richter winkten nicht nur eine Einstweilige Verfügung der Anwälte des Moderators gegen das Portal durch, sondern fassten im Verfahren auch einen irritierenden Beschluss.
Zwar folgte das Kölner Gericht in mehreren Punkten der Argumentation der Springer-Justitiare und erkannte an, dass im Fall des der schweren Vergewaltigung beschuldigten ARD-Meteorologen ein allgemeines öffentliches Interesse bestehe und Bild.de auch ausgewogen berichtet habe. Dennoch entschied die Kammer letztlich, dass die Erwähnung von Details der Tatvorwürfe zumindest zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt hätten.
Dessen Kölner Medienanwalt Ralf Höcker hatte sowohl gegen Bild.de wie auch gegen das Münchner Wochenmagazin Focus, auf dessen Exklusivnachrichten sich die Springer-Redaktion berufen hatte, Einstweilige Verfügungen beantragt und hohe Schmerzensgeldforderungen angekündigt. Die aus Mediensicht grundsätzliche Problematik dabei: Höcker zielt mit seiner Klage auf ein generelles Verbot der Berichterstattung in der Phase polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Viele Medienanwälte würden es am liebsten sehen, wenn eine detaillierte Verdachtsberichterstattung bis zum Prozess oder gar bis zu einer Verurteilung generell durch die Rechtssprechung untersagt würde.
Nun könnte man meinen, dass es dafür in einem Fall wie dem des von der früheren Partnerin belasteten Moderators sogar gute Gründe gebe. Die Formel "schuldig bei Verdacht" trifft gerade bei Sexualdelikten zu, und schon heute gibt es keinen, der selbst nach einem Freispruch Kachelmanns mit seiner Rückkehr ins ARD-Wetterstudio rechnet. Zu viel ist über sein Intimleben publik geworden, als dass der 53-Jährige dem Massenpublikum in seiner angestammten Rolle noch zumutbar erschiene. Die Anzeige seiner Ex-Geliebten hat dem Schweizer nicht nur mehrere Monate Untersuchungshaft eingebracht, sondern ihn auch als TV-Gesicht erledigt. Eine Erfahrung, die vor ihm ein früherer RTL-Moderator machte, der ebenfalls der Vergewaltigung angeklagt wurde, das Gericht später aber von seiner Unschuld überzeugen konnte.
Dennoch wäre die Annahme falsch, dass ein Verzicht der Medien auf eine investigative Recherche der Umstände im Fall Kachelmann dem Moderator dieses Schicksal erspart hätte. Und die Forderung, den Medien eine Berichterstattung über Einzelheiten der behördlichen Ermittlungsergebnisse generell zu untersagen, ist sogar gefährlich. Denn diese würde nicht nur im Fall Kachelmann gelten, sondern in allen Verfahren, die sich gegen Prominente oder exponierte Personen richten. Was hätte die Öffentlichkeit über den Fall Zumwinkel, die Vorwürfe gegen den Vorstand der HSH Nordbank oder ähnliche Fälle erfahren? Nichts, wenn es nach dem Willen einschlägiger Anwälte ginge.
Eins sollte klar sein: Wer das Recht der Redaktionen auf Recherche und die Veröffentlichung von deren Ergebnis beschneidet, schafft damit im Kern ein wichtiges Stück Pressefreiheit ab. Und wer aus Erfahrung weiß, wie langsam die Mühlen der Justiz mahlen, erkennt, wie empfindlich eine solche Praxis gerade die investigativen Journalisten treffen würde. Ein Recht, das die Verbreitung von Fakten aus einem Strafverfahren vor der Gerichtsverhandlung unterbindet, würde ein publizistisches Vakuum schaffen, das nicht der Öffentlichkeit, sondern nur den Interessen von Lobbyisten dient.
Immerhin hat das Kölner Landgericht trotz seines für die Medien höchst problematischen Entscheids auch klargemacht, dass es die detaillierte Berichterstattung ab Anklageerhebung gegen dem Moderator am 19. Mai für zulässig und gerechtfertigt hält - allerdings auch deshalb, weil die Staatsanwaltschaft selbst eine Reihe von Einzelheiten der Tatvorwürfe veröffentlicht hatte. Kachelmann-Jurist Höcker, bis dato als Medienanwalt kaum bekannt, hat in diesem Zusammenhang ebenfalls Vorwürfe gegen die Mannheimer Behörde erhoben und hatte eine gerichtliche Verfügung zunächst für einen deutlich längeren Zeitraum gefordert.
Die Wahrscheinlichkeit, dass nachfolgende Instanzen den Sachverhalt konträr zum Kölner Gericht beurteilen und in der Sache zu abweichenden Schlüssen kommen werden, ist hoch. Axel Springer wird Rechtsmittel einlegen und notfalls wohl bis zum Bundesgerichtshof gehen, der in früheren Entscheidungen deutlich pressefreundlicher geurteilt hat. Somit dürfte auch die Chance, dass Kachelmanns Anwälte die Forderung nach einem Schmerzensgeld in Höhe von um zwei Millionen Euro allein gegen den Springer-Verlag durchsetzen, verschwindend gering sein.
Auch Kachelmann hätte wohl gute Gründe, seine Rechtsvertreter in dieser Hinsicht einzubremsen. Denn während der Moderator eine ganze Reihe von Interviews gibt und nach seiner Haftentlassung über Tage die Schlagzeilen bestimmte, gehen seine Anwälte vor allem gegen Medien vor, die Details berichten, die nicht in das von Kachelmann gezeichnete Bild passen. Diese selektive Behandlung der Medien zeugt nicht von einer konsequenten anwaltlichen Strategie, sondern ist im Endeffekt der Versuch, Public Relations mit juristischen Mitteln zu betreiben. Das ist mit dem Anspruch der Öffentlichkeit auf eine ausgewogene Darstellung nicht zu vereinbaren und für jeden unabhängigen Journalisten nicht akzeptabel.
Gerade im Fall Kachelmann kann den Medien kaum der Vorwurf der einseitigen Berichterstattung gemacht werden. Für diese mag es der Fall des Jahres sein, weshalb sie wie in den letzten Monaten ausführlich berichten. Aber wenn am Montag in Mannheim der Strafprozess gegen Jörg Kachelmann beginnt, ist der damit nicht verurteilt. Auch nicht vorverurteilt. Dass der Moderator den Prozess mit seiner TV-Karriere bezahlen wird, ist dabei eine Sache. Dies den Medien anzulasten, eine andere.
04.09.10 19:26
Gerhard Lotzen
Herr Altrogge,
ich stimme Ihnen völlig zu, das es kein generelles Berichtsverbot geben darf. Aber die Justiz hat den Wunsch der Presse zusammen mit anderen Rechtsgütern abzuwägen.
Der Staatsanwalt ermittelt immer im Fall einer (möglichen) Straftat. Aber erstens, in diesem konkreten Fall, hat für mein Gefühl die Staatsanwaltschaft womöglich etwas zu sehr die Medien bedient. Zweitens gibt es auch bei Strafsachen nicht automatisch eine uneingeschränkte Berichterstattung.
Nehmen wir den Fall an, es würde sich um einen Unbekannten handeln. In dem Fall, solange die Anonymität gewährt bliebe, könnten Sie Details zum Privatleben, zur Sexualität etc. ohne Not bringen.
In diesem Fall aber sind die Beteiligten bekannt.
Zu diesem Zeitpunkt ist Herr K. nicht als Täter feststehend, er ist bis zum Urteil nicht als schuldig zu bezeichnen. Es könnte ja auch sein, dass er - hypothetisch - freigesprochen wird.
Nun stellen Sie sich das mal vor: da werden alle möglichen privaten Dinge bis hin zu seuellen Verhaltensweisen landesweit ausgebreitet, und am Ende ist er unschuldig.
Das geht doch auch nicht, oder?
Deswegen muss das Gericht auch gewisse Persönlichkeitsrechte beachten.
Aber, okay, das ist nur meine Meinung - man kann sicherlich auch eine andere vertreten.
04.09.10 07:45
Georg Altrogge Web-Site
@Gerhard Lotzen: Auch ich gehe davon aus, dass Anwälte Journalisten "gefüttert" haben. Es gab aber auch weitergehende Recherchen im Umfeld der Beteiligten. Maßgeblich aus meiner Sicht ist, dass es sich um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen handelt. Das ist ein Vorgang, über den - auch im Detail - nach meiner Überzeugung berichtet werden darf und berichtet werden muss. Hier liegt auch der Unterschied zu Fällen z.B. einer schweren Erkrankung oder Details aus dem Privatleben, die zu Recht niemand etwas angehen. Aber eine Haftsache ist doch wohl etwas anderes, und wer den Medien hier ein Berichtsverbot verpassen will, greift damit in die Pressefreiheit ein.
04.09.10 01:41
Gerhard Lotzen
Sehr geehrter Herr Altrogge,
zunächst: es gab keine investigative Recherche im Fall Kachelmann. Wer sich dafür interessierte, konnte und durfte sich von den Anwälten der einen oder der anderen Seite füttern lassen. Mehr Recherche war nicht.
Zur Hauptsache: es gibt kein herausragendes und berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit in diesem Verfahren. Vor allem deshalb, weil in verschiedenen Phasen intime Details erörtert werden müssen.
Dass Sie glauben, das mit einem Verfahren zum Thema Steuerhinterziehung gleichsetzen zu können, ist ihre Meinung. Sollte die Justiz das anders sehen, ist das wohl kein Grund, von einem irritierenden Beschluss zu sprechen.
Der Widerspruch zwischen den jüngsten Kachelmann-Interviews und den Bemühungen seiner Anwälte ist keiner, denn Kachelmann hat bislang keine intimen Details ausgebreitet. Das Motto: entweder er schweigt, oder wir berichten über alle Stellungen im Bett - das kann ja nicht Ihr Ernst sein.
Kurzum: nein, Herr Altrogge, die Verfassung gibt Ihnen nicht das Recht, alles über das Privatleben eines Menschen - und sei er noch so prominent - publizieren zu dürfen. Auch meedia, wiewohl nicht im Verdacht einer Investigativrecherche stehend, muss (und wird) damit zurecht komnmen.

Georg Altrogge ist Chefredakteur von MEEDIA und sammelte in leitenden Funktionen fast zwei Jahrzehnte Erfahrung im Print-Business, unter anderem als Chefredakteur von „Tomorrow“. Hier beschreibt er Außen- und Innenansichten einer Branche im Nahkampf mit den digitalen Medien.
05.09.10 11:32
christian schlender
Herr Altrogge, Sie bringen das Problem schon im
1. Satz auf den Punkt: "Dürfen die Medien
ungehindert die Wahrheit berichten?"
Welche Wahrheit? Der Prozess hat noch gar nicht
stattgefunden und Sie haben schon die Wahrheit
zur Hand? Soll man Sie beglückwünschen für Ihre
offenbar prophetische Begabung? Oder ist eine
scheinbare "Wahrheit" vor Prozessbeginn nicht
eher eine Vorverurteilung ? Leider lassen sich
Journalisten immer mehr zu medialen "Deppen"
instrumentalisieren - es muss ja auch verkauft
werden, schade! In solchen Zusammenhängen von
"Rechten der 4. Gewalt" zu schwadronieren ist
eher peinlich.