Der NDR hat vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig eine Niederlage eingesteckt: Für internetfähige Computer dürfen nach Ansicht der Richter keine Rundfunkgebühren erhoben werden. Zur Begründung erklärte das Gericht, dass der Sender aus technischen Gründen gar nicht alle Hörer per Streaming erreichen könne.
Das Internet-Streaming der NDR-Kanäle stelle zur Zeit "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung".
Geklagt hatte eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar. Gegen das Urteil kann der NDR beim Oberverwaltungsgericht Berufung einlegen.
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