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Wehrbeauftragter lässt kritischen Radio-Kommentar löschen

FDP-Politiker sorgt für Medien-Skandal

Mit einem mehrseitigen "Wutbrief" hat der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus, offenbar erreicht, dass die Chefredaktion des Deutschlandradios einen kritischen Kommentar eines Redakteurs gelöscht hat. Wie Bild berichtet, hatte dieser dem FDP-Politiker vorgeworfen, sich selbst wichtiger zu nehmen als die Soldaten. Königshaus seinerseits bezeichnete den Radio-Redakteur als "Dahergelaufenen", obwohl dieser nur von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hatte.

Der Kommentar war bereits am 20. Juli gesendet worden. Laut Bild beschwerte sich der 62-jährige Politiker, die "Schmähungen" seien "in der Form unzulässig" und fragte: "Wie kommen Sie eigentlich dazu, eine Meinungsäußerung zum Anlass einer so herabsetzenden, ja beleidigenden Kritik zu nehmen? Wieso behaupten Sie, ich nehme mich 'vor allem selbst sehr wichtig'?"​ Solche wertenden Äußerungen in Kommentaren sind eigentlich vom Recht auf Meinungsfreiheit und vom Presserecht geschützt.

Zudem setzte Königshaus den Journalisten nach Darstellung von Bild unter Druck: "Ich unterstelle einmal, dass Sie es nicht besser wussten, als Sie kommentierten, denn sonst müssten wir über eine strafbare Verleumdung (u. a. § 188 StGB) sprechen." ​Anschließend habe der Politiker gefordert: "Ich erwarte, dass der Kommentar in der Audio- wie in der Textvariante schnellstmöglich aus dem Internetangebot des Deutschlandradios entfernt wird. Eine Kopie dieses Schreibens habe ich auch an den Intendanten des Deutschlandradios, den Vorsitzenden des Hörfunkrates und den Chefredakteur des Deutschlandradio Kultur gesandt."​

Der Radiosender entsprach der Forderung von Königshaus und stellte den Kommentar auf der Website offline. Der Chefredakteur des Deutschlandradios, Peter Lange, erklärte dazu: "Wir haben den Kommentar nicht wegen des Briefes vom Wehrbeauftragten entfernt, sondern weil er mit unseren Qualitätsstandards kollidierte. Strafrechtlich ist der Kommentar aber aus unserer Sicht nicht zu beanstanden." Zwar ist der Kommentar von der Webseite des Deutschlandradios gelöscht, aber im Internet noch zu finden. Der eher harmlose Inhalt rückt das rigide Vorgehen des FDP-Manns gegen den Redakteur in die Nähe eines Skandals. Der strittige Beitrag ist hier abrufbar.

​Der Politiker sagte zu Bild, er müsse sich als Amtsträger "nicht von jedem Dahergelaufenen beleidigen lassen". 

red

03.08.2012
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    Anzeige: 1 - 5 von 11 1 2 3 weitere Einträge >

    21.05.13 08:01

    Gloria Winters Web-Site

    Und die Fälle häufen sich. Erinnert sei nur an den Versuch, das skandalöse Meldegesetz durch den Bundestag zu "schummeln".

    24.11.12 03:02

    Claus Eutin Web-Site

    Hier geht es zur Rolle rückwärts:
    "Zensur zensiert"
    http://bendler-blog.de/2012/08/06/zensur-zensiert/

    08.11.12 11:03

    lekisha hart Web-Site

    I was delighted to find this web site.I wanted to thank you for your time reading this wonderful! I really enjoyed every bit of it and I've marked to ensure that the blog post something new.

    06.08.12 12:00

    Hans-Jürgen Schröder

    Wir sollten dieses mal alles nicht so "auf die leichte Schulter" nehmen.
    Immerhin vereinigte der Abgeordnete Königshaus bei der Bundestagswahl 2009 "satte" 6.247 (schlaffe 4,4%) Erstwählerstimmen im Wahlbezirk 085 Berlin-Köpenick (der, wo vielleicht ehemals der "Hauptmann" schon seinen Schabernack mit den damals humorlosen Behörden trieb...) auf seinem Konto.
    11.261 Wähler gaben da lieber der FDP ihre Zweitstimme(8,0%).
    Warum nur diese "Schieflage" von nahezu MINUS 45% unter dem Listenergebnis der FDP?
    Selbst der Direktkandidat der CDU lag um rund 12% ÜBER dem Ergebnis der per Liste gewählten CDU.

    Also leider wieder "so ein Fall", der unser Wahlrecht manchmal "auf den Kopf" zu stellen scheint und den einen oder anderen Wähler darüber nachdenken lässt, ob es nicht sinnvoller ist, nur noch direkt gewählte Kandidaten in den Bundestag zu entsenden. Da weiss man, was man hat...
    Diese über die Liste nominierten Abgeordneten als "Dahergelaufene" zu bezeichnen, würde allerdings zu recht nach dem derzeitigen Wahlrecht als Beleidigung auszulegen sein!
    Also sollte sich - umgekehrt - auch Herr Königshaus mit seiner Äußerung einem Souverän (dem Wähler) gegenüber zurückhaltener sein: Es könnte immerhin einer seiner Wähler (für eine weitere Wahlperiode) sein.

    Nicht vergessen: Abgeordnete sind im Grunde wie Kometen am Himmel. Kaum sind sie erschienen, schon verglühen sie wieder...
    Warten wir also gespannt auf die Perseiden 2013.




    03.08.12 19:42

    Tom Spiller

    "Gelenkte Demokratie" lässt grüssen. Und die Fälle häufen sich. Erinnert sei nur an den Versuch, das skandalöse Meldegesetz durch den Bundestag zu "schummeln".

    1 2 3 weitere Einträge >

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