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YouTube, E-Books, iTunes - wie Konsumenten gegängelt werden

Vom Leid des deutschen Digital-Kunden

Wer in Deutschland im Internet unterwegs ist, steht oft vor verschlossenen Türen und schwarzen Bildschirmen. Hierzulande kann man immer noch kaum deutschsprachige E-Books für den Kindle kaufen, es gibt kein deutsches Pendant zum US-Videoportal Hulu, TV-Serien sind offiziell nur mit extremer Zeitverzögerung zu sehen und bei YouTube bleibt der Bildschirm immer öfter schwarz. Deutschland ist für Digital-Konsumenten eine digitale Diaspora.

Beispiel YouTube

“Dieses Video ist in Deinem Land nicht verfügbar.” Das ist ein Text, den viele YouTube-Nutzer hierzulande sehr gut kennen dürften. Er taucht meistens auf, wenn man versucht, offizielle Musikvideos bei YouTube aufzurufen. Das Bizarre dabei: Vor allem solche Videos sind nicht zu sehen, die von den Künstlern und Plattenfirmen in offizielle Kanäle bei YouTube eingestellt werden. Als Grund der Misere wird oft der Rechtsstreit zwischen YouTube und der deutschen GEMA genannt, aber das ist nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich befindet sich YouTube mit der GEMA in einer Auseinandersetzung über die Höhe der Vergütung von aufgerufenen Videos und über die Verantwortung von YouTube als Inhalte-Plattform. Will heißen: YouTube will pro aufgerufenem Video nicht soviel zahlen, wie die GEMA verlangt. Und die GEMA will durchsetzen, dass YouTube als verantwortlicher Plattformbetreiber von sich aus Material sperrt, das unrechtmäßig online gestellt wurde.

Aber der laufende Rechtsstreit würde die Plattenfirma nicht daran hindern, trotzdem Musikvideos bei YouTube zu zeigen. Bettina Müller von der GEMA sagte gegenüber MEEDIA: “Wir haben kein einziges Video bei YouTube selbst gesperrt.” Die Plattenfirmen und Rechteinhaber bekämen wegen der noch fehlenden Einigung mit der GEMA nur keine Tantiemen dafür. Also entscheidet man sich in den meisten Fällen auf Seiten der Labels und Musikverlage eher dafür, Videos zu sperren. Das geht sogar so weit, dass teilweise Musikvideos gegen den ausdrücklichen Wunsch der Urheber gesperrt werden. Beispiel Kate Bush: Die britische Sängerin bringt am 13. Mai ein neues Album auf den Markt. Um dies zu promoten, wurden nun eine Facebook-Seite und ein YouTube-Kanal eingerichtet, auf dem von Mitarbeitern der Sängerin selbst Videos eingestellt werden. Nur: Von Deutschland aus sind die meisten der Videos gesperrt, einige wenige aber zu sehen. Das sorgte auf der Facebook-Seite von Kate Bush bereits für rege Diskussionen unter den Nutzern. Warum einige Videos zu sehen sind, andere aber gesperrt, ist für Nutzer nicht nachvollziehbar. Auf Anfrage von MEEDIA konnte man dies weder bei Google/YouTube, noch bei Bushs Plattenfirma EMI, noch bei der GEMA erklären. Es gibt nur Vermutungen. So könnte es sein, dass zwar der Urheber, also Autor eines Liedes mit der Veröffentlichung bei YouTube einverstanden ist. Aber das Video wird trotzdem nicht gezeigt, falls das Label, das für den Videodreh verantwortlich ist, sein Einverständnis nicht gibt. Denn das Bewegtbild fällt unter das Leistungsschutzrecht, das Lied selbst unter das Urheberrecht. Und dass es in der Tat oft die Musikverlage bzw. Labels selbst sind, die Videos bei YouTube entweder aus Urheberrechts- oder Leistungsschutzgründen sperren lassen, gibt man dort nicht gerne zu. Es ist einfacher, mit dem Finger auf die vermeintlich böse GEMA zu zeigen.

Dass sich das Ärgernis YouTube bald in Wohlgefallen auflöst, damit ist nicht zu rechnen. Die Verhandlungen zwischen der GEMA und YouTube über einen neuen Lizenzvertrag sind ausgesetzt. Stattdessen läuft eine Klage der GEMA sowie sieben weiterer Musikautorengesellschaften gegen YouTube vor dem Landgericht Hamburg. Bei der Klage geht es darum, die Verantwortung von YouTube als Plattformbetreiber zu klären. Wann dieses Verfahren in die Gänge kommt oder gar abgeschlossen sein könnte, vermag keiner der Beteiligten zu sagen. Deutsche Nutzer von YouTube werden noch eine ganze Weile in die Röhre schauen.

Beispiel E-Books

In den USA haben im Februar die Verkäufe von E-Books erstmals die von gedruckten Büchern überholt. E-Books sind ein extrem boomender Markt. Nicht so in Deutschland. Hierzulande spielen E-Books aus mehreren Gründen nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Die Verlage und Verbände, wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, klammern sich an die überkommene Buchpreisbindung und wollen billiger herzustellende und zu vertreibende Digital-Bücher auf Teufel komm raus für den gleichen, festgesetzten Maximalpreis verkaufen wie Hardcover-Bücher. Außerdem haben große Vertriebsketten wie Thalia oder Weltbild ein Interesse daran, eigene E-Book-Reader zu pushen und fürchten deswegen den Markteintritt von Amazons E-Reader Kindle auf dem deutschen Markt. Deutsche Nutzer können den hervorragenden E-Book-Reader Kindle, der im Gegensatz zu den Geräten von Weltbild und Thalia nicht mit Qualitäts- und Fertigungsproblemen zu kämpfen hat, zwar mittlerweile vom deutschen Amazon-Onlineladen aus kaufen - das gelieferte Gerät kommt aber immer noch aus den USA und man kann nur ein sehr reduziertes Angebot an deutschsprachigen E-Books runterladen. Jedenfalls offiziell. Hier zeigt sich die ganze Perversion des Systems. Einige deutsche Verlage, u.a. Heyne haben deutsche E-Books von Bestsellern im US-Store des Kindle eingestellt. Diese E-Books sind für deutsche Kindle-Besitzer aber nicht offiziell legal zu kaufen. Man kann die Sperre aber relativ leicht umgehen, indem man sich eine Schein-Adresse in den USA zulegt (geht sehr einfach, z.B. über den Borderlinx-Service von DHL), und dann diese Postadresse einfach auf seinem Kindle als Adresse angibt. Schwupps “denkt” der Kindle, er sei in der Hand eines US-Bürgers und auch der deutsche Nutzer darf endlich sein Geld für deutschsprachige E-Books auf dem Kindle ausgeben, für Stieg Larssons “Millenium”-Trilogie beispielsweise. Ansonsten hat der deutsche Kindle-Kunde noch die Möglichkeit, in den Online-Shops von Thalia, Weltbild oder Libri deutschsprachige E-Books im E-Pub-Format zu kaufen, den Kopierschutz illegalerweise mit einer speziellen Software zu entfernen und das E-Pub-Format in ein Kindle-Format umzuwandeln. Dass E-Books bei solchen technischen Hürden hierzulande nicht zünden, sollte nicht ernsthaft verwundern.

Beispiel “das deutsche Hulu”

Das us-amerikanische Video-Angebot Hulu.com ist eine sehr feine Sache. Große TV-Sender stellen dort Serienfolgen und Sendungen ein, die man kostenlos im Internet anschauen kann. Hulu.com ist so in den USA zu einer zentralen Anlaufstelle für TV-Inhalte im Netz geworden. Von Deutschland aus ist der Zugriff natürlich blockiert, da die Lizenzen der deutschen Sender geschützt werden sollen. Das wäre ja was, wenn sich Fans von us-amerikanischen Serien die Original-Folgen zeitnah bei Hulu.com anschauen könnten, statt ein halbes Jahr zu warten, bis die entsprechenden Folgen schlecht synchronisiert und von Werbung an unpassenden Stellen zerstückelt im deutschen TV zu unmöglichen Zeiten laufen. Dass die echten Serienfans sich das Zeug trotzdem im Original anschauen - entweder indem man eine IP-Adresse vorgaukelt, die außerhalb Deutschlands liegt oder die Serienfolgen aus “anderen Quellen” im Netz besorgt - scheint niemanden zu interessieren. Stattdessen unterbindet das deutsche Kartellamt sogar den Vorstoß der beiden großen Privat-TV-Gruppen RTL Group und ProSiebenSat.1 ein deutsches Pendant zu Hulu.com aufzubauen. Gegen das Verbot des Kartellamts haben die Sender mittlerweile Beschwerde eingelegt. Bis nun Gerichte über Wohl und Wehe eines deutschen Hulus entscheiden, müssen sich hiesige Internet-Nutzer verpasste TV-Sendungen wie gehabt bei den einzelnen Mediatheken der unterschiedlichen Sender mühsam selbst zusammensuchen.

Beispiel iTunes

Aber die Sender und Produktionsfirmen sind selbst nicht unschuldig an der Misere für den digitalen Endkunden. So kann man auch über digitale Online-Läden wie Apples iTunes nur Inhalte kaufen und hören, bzw. anschauen, für die in dem jeweiligen Land die Rechte vergeben sind. Genau wie bei Hulu.com wird so versucht zu verhindern, dass deutschen Lizenznehmer von US-Unterhaltungsware ihr Geschäft kaputt gemacht wird. Natürlich lässt sich diese Hürde, wie auch bei Hulu.com, mit einem relativ einfachen Trick überwinden. Man kauft bei eBay einfach iTunes-Gutscheine für den US-Store und schon kann man nach Herzenslust  Filme und Serien laden, die hierzulande noch nicht zu haben sind. Es gab vereinzelt schon halbherzige Versuche, dem Dilemma mit der weltweit gleichzeitigen Verfügbarkeit von Digital-Inhalten beizukommen. Bei der letzten Staffel TV-Kult-Serie “Lost” wurde sowohl bei iTunes als auch bei Videoload die jeweils aktuelle Folge aus den USA auch in Deutschland offiziell zum Runterladen angeboten - allerdings versehen mit einem digitalen Kopierschutz. So brauchte man entweder eine spezielle Abspielbox oder konnte die Folgen nur auf seinem PC anschauen. Für illegal aus dem Netz gesaugte TV-Folgen, gab es solche Einschränkungen natürlich nicht. Der ehrliche Digitalkunde war auch hier mal wieder der Dumme.

Stefan Winterbauer

18.04.2011
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    Letzte Kommentare

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    19.04.11 11:02

    Hanno Hardt

    Wenn man seinem Computer sagen würde, er solle die IP-Adresse verbergen könnte man ohne Probleme alle Videos bei Youtube anschauen.
    Wie das genau funktionieren köntne, ist jedem User selbst überlassen herauszubekommen.

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