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Streit um das ARD-Gratisangebot eskaliert

Acht Verlage klagen gegen Tagesschau-App

Donnerschlag im Streit um die Tagesschau-App: Acht Zeitungsverlage haben heute bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eine gemeinsame Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR eingereicht. Sie wehren sich damit gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug, teilte der Verlegerverband BDZV mit. Hörfunk- und fernsehähnliche Inhalte bleiben von der verlegerischen Kritik unberührt.

"Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden. Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse", sagte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin. Der Dachverband unterstützt die Aktion der klagenden Verlage. Zuvor hatte WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus auf dem Medienforum NRW in Köln den Schritt angekündigt und erklärt: "Wir wollen die juristische Debatte in den Gerichtssaal verlegen."

Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass sich die Rundfunkhäuser an diese Vorgaben nicht halten. Die Kontrollgremien der Sender sowie die jeweiligen Aufsichtsbehörden hätten diese Entwicklung gebilligt. Daher sei es aus Sicht der Verlage erforderlich, den Rechtsweg - wie angekündigt - zu beschreiten.

An der Klage beteiligen sich die nordrhein-westfälischen Verlage WAZ, M. Dumont Schauberg, Rheinische Post, Lensing Wolff sowie Axel Springer die Medienholding Nord (Flensburger Tageblatt), die FAZ und die SZ. Seit dem Start der Applikation Ende 2010 kritisieren die Verleger das Mobile-Angebot der Nachrichtensendung. Bereits vor dem Start der App warnte beispielsweise Springer-CEO Mathias Döpfner davor, dass es "Tausende Arbeitsplätze in der Verlagsbranche" kosten könnte, wenn sich bezahlte Applikationen auf mobilen Geräten nicht durchsetzen würden.


Trotz der zum Teil harschen Kritik von Politikern, Verlegern und Verbänden entwickelte sich die App jedoch schnell zu einer echten Erfolgsgeschichte. Bereits kurz nach ihrem Start wurde das iPhone-Angebot Anfang Januar bereits über 740.000 Mal heruntergeladen. Das sei "erfreulich", besonders, da viele Nutzer schrieben, dass sie für ein solches Angebot gern Rundfunkgebühren zahlten, zitierte der Spiegel damals den Tagesschau-Chefredkateur Kai Gniffke. Mitte Februar übersprang die Applikaition bereits die Eine-Million-Nutzer-Marke.

Der BDZV will eine Grundsatzdebatte. Der Verband hat deshalb bei der Europäischen Wettbewerbskommission erneut auf den grundsätzlichen Mangel an einer effektiven Kontrolle der Gebührensender hingewiesen. Dies sei insbesondere beim kürzlich durchgeführten so genannten Drei-Stufen-Test im Zusammenhang mit einem EU-Beihilfeverfahren deutlich geworden. Der Verband rechne damit, dass sich die EU-Behörde mit den Hinweisen vertiefend beschäftigen wird.

red

21.06.2011
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MEEDIA RÜCKBLICK

  • 14.03.2012 Verlage und Sender: Wie die Königskinder
  • 19.09.2011 2,3 Millionen Downloads von Tagesschau-App
  • 20.07.2011 Kindergarten-Talk um "Tagesschau"-App
  • 28.06.2011 App-Streit: ARD will gemeinsame Lösung
  • 21.06.2011 Marmor: App bedient "Kernkompetenz"

Letzte Kommentare

Anzeige: 1 - 5 von 6 1 2 weitere Einträge >

28.06.11 10:10

Ulrich Schulze

Nochmals: Die Öffentlichen Sender bekommen sieben Milliarden Euro Gebühren im Jahr; Radio- und Fernsehprogramme werden ausgebaut, aber nicht besser, sondern informations- und sprachärmer, z.B. blocken sie wichtige Details in ihren seriösen Fernsehnachrichten mit dem Hinweis aufs Internet ab - und nun die Apps. Zwangsfinanziert. Die Vielfalt der Meinungen geht verloren, wenn die Öffentlichen Zeitung machen; es droht ein zwangsfinanziertes Meinungsmonopol, das im Übrigen von der Politik gesteuert wird, denn sie bestimmen die Sender. Das steckt dahinter. Merkt denn das niemand?

21.06.11 14:10

Aribert Deckers Web-Site

"Apps" gehören per Gesetz wegen Sachbeschädigung verboten.

21.06.11 14:09

Aribert Deckers Web-Site

"Apps" gehören per Gesetz wegen Sachbeschädigung verboten.

21.06.11 12:28

News Leser

Sorry für das doppelpost. Bitte löschen.

21.06.11 12:26

News Leser

Die nachrichten.de-Iphone-App ist sehr lehrreich.
Da sieht man mal den geringen Eigenanteil vieler Verlage.

Die Diskussion läuft leider nicht vernünftig.

Ein sauberes Vorgehen wäre folgende Absprache:
ÖR will was machen und muss es anmelden.
WerbeTV/Verlage muss in schneller was werbefinanziertes gleichwertiges liefern.
D.h. anstelle der Tages-App gibt es die nachrichten.de App. Die Sourcecodes von Tages-App werden Public Domain und ARD verzichtet auf die Nutzung der App so lange nachrichten.de bestimmte Mindestregeln einhält.

Solche Absprachen sind natürlich zu kompliziert für die Teilnehmer. Auch verdienen die Hofjuristen davon nichts.

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