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Springer-Portal kündigt Rechtsmittel gegen Richterspruch an

Streit Kachelmann gegen Bild.de geht weiter

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Bild.de bei der Berichterstattung über den Fall Kachelmann gegen die Persönlichkeitsrechte des Wettermoderators verstoßen hat. Laut Kölner Stadtanzeiger monierten die Richter, dass das Portal Details aus den Polizeiakten veröffentlicht habe. Bild.de hatte sich dabei wiederum auf einen Focus-Artikel bezogen. Für die Medien hat diese Entscheidung allgemeine Relevanz: Wenn der Richterspruch Bestand hat, wird die Berichterstattung über Strafverfahren eingeschränkt.

Springer kündigte nach Ende des Verfahrens vor dem Landgericht an, den Beschluss der Pressekammer anzufechten.

Zur Vorgeschichte: Der gestrigen Entscheidung (Az.: 28 O 190 / 10) war eine Einstweilige Verfügung vorausgegangen, über die nun zum zweiten Mal vor Gericht verhandelt wurde. Grund: Eine Woche nach der Verhaftung Kachelmanns hatte Bild.de berichtet, dass der ARD-Moderator bei der mutmaßlichen Vergewaltigung ein Messer eingesetzt haben soll. Die Information stammt aus einem Bericht des Focus, gegen den Kachelmanns Anwälte ebenfalls eine Einstweilige Verfügung erwirkten. Bild.de kam der Aufforderung der Richter, den entsprechenden Artikel aus dem Netz zu nehmen, zwar nach. Gleichzeitig legte das Portal aber Widerspruch ein, der mit der aktuellen Entscheidung jedoch zurückgewiesen wurde.

Nach Aussage der Kölner Richter bestehe bei der Veröffentlichung von Details aus der Ermittlungsakte die fortdauernde "Gefahr einer Stigmatisierung" des Beschuldigten. Auch wenn das Verfahren eingestellt worden wäre, hätte die Berichterstattung über die Einzelheiten eine Rehabilitierung Kachelmanns erschwert. Erst am 19. Mai und damit fast zwei Monate nach der Verhaftung hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage erhoben und in einer Pressemitteilung die Vorwürfe gegen den Moderator skizziert - nachdem Bild und Focus schon berichtet hatten.

Mit dem Beschluss der Richter wurde damit der Anspruch Kachelmanns auf die strittige Frühphase des Ermittlungsverfahrens bestätigt. Der Kölner Stadtanzeiger vermutet, dass der Rechtsstreit weitergehen kann und wegen der Bedeutung des Falls in letzter Instanz sogar den Bundesgerichtshof beschäftigen könnte. Springer soll nach der mündlichen Verhandlung bereits Rechtsmittel angekündigt haben.

Der Anwalt des Wetter-Moderators, Ralf Höcker, teilte auf seiner Website mit: "Die heutige Entscheidung ist von großer Wichtigkeit für die künftige Berichterstattung über Strafverfahren. Die Vorverurteilung von Beschuldigten in einem Strafverfahren durch Berichte, die detailliert aus der Ermittlungsakte zitieren, ist rechtswidrig."

Ganz anders wird die Angelegenheit bei Springer bewertet. Dort verweist man darauf, dass sich Bild.de in entscheidenden Punkten in der Sache durchgesetzt habe. Verlagssprecher Tobias Fröhlich: "Wichtig ist, dass das Berichterstattungsverbot nun vom Tisch ist. Dass das Gericht die eigene Verfügung bestätigen konnte - und das für einen geringen Zeitraum bis zur Anklageerhebung - , ist nur darauf zurückzuführen, dass Kachelmann schon zuvor auf die EV für die Zeit nach dem 19. Mai verzichtet hatte. Anderenfalls hätte das Landgericht die gesamte EV aufheben müssen. Der Verzicht ist daher nichts anderes als eine juristische Nebelkerze um die Niederlage Kachelmanns zu verhüllen. Das wird sich in der Berufungsverhandlung zeigen."

Die Juristen des Medienhauses sind überzeugt, dass folgende Instanzen den Landgerichts-Entscheid mit einiger Wahrscheinlichkeit kippen werden. Früöhlich dazu: "Soweit das Landgericht Köln der Ansicht ist, dass die zutreffende Berichterstattung von Bild.de bis zur Veröffentlichung einer entsprechenden Pressemitteilung der Mannheimer Justizbehörden am 19. Mai 2010 rechtswidrig war und gegen die Rechte Kachelmanns verstieß, widerspricht dies der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts." Das Portal werde daher "aus grundsätzlichen Überlegungen" gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Denn: "Um die Wahrheit zu schreiben, braucht die Presse keine Erlaubnis der Justiz."

Derweil berichtet die Bunte kurz vor Prozessbeginn am Landgericht Mannheim am kommenden Montag, dass sich eine weitere Zeugin bei den Behörden gemeldet habe. Sie habe erklärt, gegen ihren Willen mit Kachelmann Sex gehabt zu haben. Auch bei dieser Geschichte rührt Springer mit: Nach Informationen der Bild-Zeitung soll die Darstellung der Frau in dem Magazin teilweise von ihrer Aussage bei der Polizei abweichen. Gegenüber den Ermittlungsbeamten soll sie auf Nachfrage geäußert haben, dass sie Kachelmann nicht direkt gesagt habe, dass sie keinen Sex wollte. Im Prozess wird sich als Zeugin aussagen.

red

02.09.2010
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