Der Streit zwischen Unister und Computerbild geht in die nächste Runde. In seiner aktuellen Ausgabe hat das Magazin dem Reiseportal-Betreiber versteckte Preisaufschläge bei Reise- und Flugbuchungen vorgeworfen. Unister sei ein "Abzock-Imperium". Am Donnerstag erließ das Landgericht Leipzig eine Einstweilige Verfügung gegen ComputerBild. Doch anders, als ein Fachjournalist behauptet, wurde die weitere Verbreitung des Hefts nicht untersagt. Springer will nun gegen dessen Berichterstattung vorgehen.
Worum geht es? In ihrer aktuellen Ausgabe beruft sich die ComputerBild in dem Artikel “Das Abzock-Imperium” auf Insider aus dem Management des Reiseportalbetreibers Unister. Einer der Vorwürfe: Fluege.de betreibe Abzocke mit einem voreingestellten Umbuchungsservice für 5 bis 15 Euro pro Person. Der Nutzer müsse gesondert ein Häkchen entfernen, um Extrakosten zu vermeiden.
Vorwurf der Instrumentalisierung
Am Montag wehrte sich Unister mit einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. In dem Schreiben der Unister-Kanzlei heißt es, der Artikel beruhe auf zahlreichen unrichtigen Tatsachenbehauptungen. Sie würden unter anderem auf Aussagen mehrerer ehemaliger Mitarbeiter fußen, von denen einer mittlerweile zur Konkurrenz gewechselt sei. Die Redaktion hätte sich instrumentalisieren lassen.
Am Mittwoch stellte die ComputerBild fest: "Im Zusammenhang mit den monatelangen Recherchen wurde niemals Geld für Information bezahlt. Es hat auch keinerlei sonstige Leistungen für Informationen gegeben. Redakteure von Computer Bild haben auch nie zum Verrat von Betriebsgeheimnissen aufgefordert. Selbstverständlich hat die Redaktion im Zuge der journalistischen Recherche versucht, Kontakt zu Mitarbeitern aufzunehmen, um sie um Stellungnahmen zu vorliegenden Informationen zu bitten."
Das Springer-Blatt hält die Vorwürfe zu den beschriebenen Abzockfallen aufrecht. Für alle Fakten, auf denen der aktuelle Bericht beruht, lägen der Redaktion entsprechende Korrespondenzen von ehemaligen und aktuell angestellten Unister-Mitarbeitern, autorisierte Zitate, Kundenbelege sowie Screenshots und -videos oder Gerichtsurteile vor, teilte der Verlag mit.
Touristik-Journalist unterstützt Unister-Vorwürfe
Am 22. Juni habe die Redaktion detaillierte Rechercheergebnisse mit der Bitte um Stellungnahme vor Redaktionsschluss an die Unister-Pressestelle gesandt. Konkrete Antworten seien ausgeblieben. Der Bitte der Pressestelle, um Zusendung des kompletten Artikels zur Kenntnis und Freigabe wäre die Redaktion nicht nachgekommen.
Die Stellungnahme der ComputerBild ist auch eine Reaktion auf die Veröffentlichung von Carsten Henning auf dessen Touristik-Portal Hottelling.net. Dieser hält die zentralen Vorwürfe des Artikel für falsch und erklärt: "Wie hottelling von einem Insider gerüchteweise erfahren hat, lägen die Motive der ehemaligen Unister-Führungskräfte wohl überwiegend in eher niederen Beweggründen." Was verwundert, ist die Geschwindigkeit, mit der der investigativ anmutende Artikel erschienen ist, nämlich ebenfalls am Montag. Dort heißt es weiter: "Dabei ist bekannt, dass bestimmte Medien zuweilen auch mit Informationshonoraren arbeiten." Der Text erschien auch bei dem auf Pressemitteilungen spezialisierten Web-Portal von news aktuell und wurde daraufhin von mehreren Webseiten übernommen.
Landgericht Leipzig untersagt Verbreitung
Dem vorangegangen war ein Text Hennigs, der bereits am Sonntag erschien. Dort heißt es recht Unister-freundlich: "In zehn Jahren hat Wagner (Anm. d. Red.: Thomas Wagner, Gründer von Unister), dem man unternehmerisches Temperament und einen guten Sinn für gute Geschäfte nachsagen könnte, ein Firmengeflecht mit nachhaltiger Vertriebskraft nicht nur im Verkauf von Reiseleistungen geschaffen. Mit den Portalen ab-in-den-urlaub.de, travel24.com und fluege.de ist er omnipräsent, online wie im TV. Tatsächlich sorgt sein Sinn für Top-Testimonials wie Fußball-Liebling Michael Ballack, TV-Darling Reiner Calmund und das Dschungel-Duo Dirk Back & Sonja Zietlow für Zugkraft, die sich manch anderes Internetunternehmen wünschen würde. Das weckt offenbar Neider."
Kein Verkaufsstopp, rechtliche Schritte geplant
Auch zur Einstweiligen Verfügung, die das Landgericht Leipzig am Donnerstag gegen die Axel Springer AG erließ, äußerte sich Hennig und nicht Unister via Pressemitteilung. Den Satz „Mittlerweile geht das Treiben auch der Oberstaatsanwaltschaft Dresden zu weit – sie hat die Leipziger Beamten jetzt aufgefordert, den Fall noch einmal aufzurollen“ aus dem CoBi-Artikel darf die Axel Springer AG demnach nicht weiter behaupten oder behaupten lassen. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte dieses vorläufige Urteil mit dem Aktenzeichen 08 0 2057/12 gegenüber MEEDIA.
Hennig schreibt weiter, dass das Gericht dem Verlag damit die weitere Verbreitung der aktuellen Ausgabe untersagt habe. Die Axel Springer AG widerspricht dieser Behauptung, wie ein Sprecher des Unternehmens auf MEEDIA-Anfrage mitteilte. Man werde alle Rechtsmittel ausschöpfen und bleibe bei der Berichterstattung. Ferner werde es keinen Verkaufsstopp geben. Außerdem erklärte der Verlag, gegen die Berichterstattung Hennigs vorzugehen.
Letzte Kommentare
11.07.12 01:32
Tobias Ragge
@ Jens Mauelsdorf:
Interessant auch, dass dieser Journalist zu Beginn des Jahres ein starker Treiber hinter der medialen Hetze gegen HRS und seine Anpassung der AGBs gewesen ist. Seinerzeit war aufgrund der Zielgruppe seines Magazin ein starkes Involvement noch verständlich. Dass Unister und insbesondere die Person Thomas Wagner damals sich triumphierend als Petze hinter der Bundeskartellamtsklage gegen HRS feiern ließ - ungeachtet der moralischen Bewertung - lässt nun doch tiefer blicken als man sich vorstellen konnte...
Diese ganze Causa artet nicht nur zu einem potentiellen Reputationsproblem für die recht schaffenden Mitglieder der Reisebranche aus, sondern auch für das Renomee der schreibenden Zunft.
09.07.12 16:35
Jens Mauelsdorf
Die seltsame Krisenkommunikation scheint symptomatisch für Unister. Ganz unabhängig von der inhaltlichen Auseinandersetzung zwischen Unister und Springer bzw. CoBi - wie absurd bitte ist das? Das eigentlich durchaus kommunikativ aufgestellte Unternehmen aus Leipzig ringt sich selbst zu keiner Pressemeldung durch und agiert durchweg ausschließlich re-aktiv. Dafür tritt ein als Journalist getarnter PR-Mann als „weisser Ritter“ auf, der angeblich selbst keinen Auftrag von Unister haben will. Und erweckt zunächst den Eindruck, als wenn er für das von ihm betriebene Portal „Hottelling – Hintergrundnachrichten für das Hotelmanagement“ – aus welchen Gründen dies für seine Zielgruppe auch interessante sein mag – „Licht ins Dunkle“ bringen wolle. Und Unister wohl aus „journalistischer Sorgfaltspflicht“ im Kampf David gegen Goliath in Schutz nehmen möchte. Das nur wenige Stunden nach Erscheinen des Artikels in CoBi – mit beeindruckender intimer Sachkenntnis zu den für einen Laien auf Anhieb kaum verständlichen komplexen Inhalten. Dann lässt „der Mann ohne Auftrag“ seine Artikel vom 1. und einen weiteren – mit der Aufzählung einer Reihe von angeblichen Informanten“ und vielen Internas sowie einer Art Argumentations-Kette gegen die Vorwürfe durch CoBi am 2. Juli - über die kostenpflichtigen Dienste von PR Gateway und News Aktuell verbreiten. Auch angeblich ohne das Zutun oder einen Auftrag von Unister. Und setzt am 6.Juli wider besseres Wissens zudem die Behauptung in die Welt, dass die CoBi aufgrund eine Gerichtsurteils nicht weiter verkauft werden darf. Dabei nutzt er erneut kostenpflichtige Dienste dazu, seine Interpretation zum angeblichen Verkaufsstopp morgens um 7.00 Uhr – dieses Mal seltsamerweise unter der Überschrift „Pressemitteilung“ - ins Netz zu treiben. Das alles, so Hennig gegenüber w&v, nicht etwa in Absprache mit oder als Auftrag von Unister, sondern um seinen im Urlaub weilenden Freund und Unister-Testimonial Reiner Calmund in diesem Krisenfall zu schützen. Ebenfalls ohne Auftrag des Image-geschädigten Calmund, dafür aber mit dem Hinweis, dass er mit dem ehemaligen Springer-Redakteur Heinz Horrmann geschäftlich verbunden sei. All das bislang ohne jede Konsequenzen – und erneut wird fahrlässig und gezielt der Vertrauensverlust gegenüber dem Internet in Kauf genommen: dieses Mal geht es nicht um die Vermittlung von Urlaubsreisen, sondern um die von Nachrichten. Springer muss reagieren und den Verkaufsstopp aus der Welt schaffen. Der Leser reibt sich verwundert die Augen und versteht die selbige nicht mehr ob der zahlreichen Falschmeldungen und der ganz offensichtlich einseitig positiv gefärbten Berichterstattung, die da plötzlich als journalistisch aufbereitete Nachricht lanciert im Netz zu Unister kursiert. Geht so etwas hier zulande wirklich ungestraft durch? Oder ist das eindeutiger Fall für den Deutschen Presserat – oder den Deutschen Rat für Public Relations…
09.07.12 12:55
Stephan Simmler Web-Site
Ich gebe Phillip recht. Seit Jahren wird nun um den heißen Brei geredet. Wir dürfen gespannt sein, wie es weitergeht.
09.07.12 11:50
Philipp K. Web-Site
Bin gespannt ob endlich mal genug Dreck nach Unister geworfen wird, dass auch was kleben bleibt.
Obwohl die fragwürdige Geschäftspraxis in sämtlichen Segmenten bereits über Jahre andauernt, ist stets relativ wenig davon wirklich an die Öffentlichkeit gelangt. Die Erläuterungen des Landgerichts oder frühere Statements der Stadt Leipzig lassen auch erahnen warum...
09.07.12 11:03
oinK OinK Web-Site
Die Warheit liegt wohl wie immer in der Mitte.