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Die Schnüffel-Pläne von Staat und Verlagen an Schulen

Schultrojaner: Big Brother im Klassenzimmer

Die Pläne von Schulbuchverlagen, Schulserver mit Hilfe einer Schnüffel-Software nach illegalen Kopien von Schulbüchern zu durchsuchen, sorgen für eine Empörungswelle im Netz. Aufgedeckt wurden die Pläne von Netzpolitik.org, das auch gleich den ebenso griffigen wie irreführenden Namen “Schultrojaner” prägte. Idee und Ausführung des Gesetzes zu der Schul-Schnüffelsoftware sind so wirr und unausgegoren, dass es eigentlich nur einen Zweck dafür geben kann: Angst und Schrecken in Schulen verbreiten.

Zunächst einmal, worum geht es überhaupt? Netzpolitik.org hat im Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG zwischen den 16 Landesregierungen und Schulbuchverlagen, der seit Anfang 2011 in Kraft ist, eine Stelle gefunden, laut der sich die Schulträger verpflichten, frühestens ab dem zweiten Schulhalbjahr 2011/2012 ein Prozent der staatlichen Schulserver mit Hilfe einer Schnüffel-Software auf illegale Schulbuchkopien hin zu untersuchen. Sollten dabei Raubkopien gefunden werden, sollen nicht näher definierte “disziplinarische Maßnahmen” gegen Schulleitung und Lehrer erfolgen.

Die Schnüffel-Software selbst (von den Schulbuchverlagen euphemistisch und irreführend “Plagiatssoftware” genannt) soll von den Rechte-Inhabern bereitgestellt werden, also den Verlagen und dem Verband der Schulbuchverlage (VdS Bildungsmedien). Hierbei ist freilich noch so vieles unklar, dass zweifelhaft erscheint, ob die Schul-Schnüffelei überhaupt jemals beginnen kann. So wurde zum Beispiel noch nicht einmal der Auftrag für die Programmierung der Schnüffel-Software erteilt. Ebenso unklar ist, ob sich die Schnüffelei auf Schulservern überhaupt mit dem Datenschutz in Einklang bringen lässt. Eine Flut von Klagen könnte die Folge sein, sollte eine solche Software tatsächlich eingesetzt werden.

Und was ist mit Rechnern, die Lehrern von der Schule zur Verfügung gestellt werden? Wie wird der Datenschutz dort gehandhabt? Private- und Arbeitsrechner von Lehrern und Schüler seien von der Regelung nicht betroffen, schreibt der VdS in einer Stellungnahme. Aber wie soll das in der Praxis aussehen, wenn die Arbeitsrechner eventuell mit den Schulservern über das Internet verbunden sind? Und welchen Sinn machen die Schnüffeleien auf den Servern, wenn Lehrer und Schüler dann trotzdem illegale Dateien via USB Stick oder kostenlosen Cloud-Diensten auf ihren Rechnern hin und herschieben könnten?

Die taz zitiert einen Sprecher von VdS Bildungsmedien, der argumentiert, dass es “ausgeschlossen” sei, dass Lehrer an ihren Arbeitsplätzen auch private Mails abrufen. Das Maß an Realitäts-Verweigerung, das aus einem solchen Statement spricht, ist schon erstaunlich. Aber um die Praxis geht es den hier handelnden Parteien vermutlich ohnehin nicht. Spiegel Online verweist darauf, dass bereits seit 2008 das Anfertigen von Papier-Kopien an Schulen genau geregelt ist. So dürfen laut Gesetz höchstens zwölf Prozent, aber maximal 20 Seiten eines Buchs für schulische Zwecke kopiert werden. Auch diese Regelung hat der VdS ausgehandelt. Wie wenig realistisch das ist weiß jeder, der eine Schule oder Bildungseinrichtung schon einmal von innen gesehen hat.

Es gibt im Prinzip zwei Möglichkeiten: Entweder die handelnden Partien, also der VdS und die Landesregierungen, sind tatsächlich so naiv (das Wort doof traut man sich bei so honorigen Einrichtungen nicht so Recht in den Mund zu nehmen), dass sie glauben, ein solcher Schnüffeleinsatz würde im beschriebenen Sinne funktionieren. Oder, Möglichkeit zwei, man setzt darauf, dass durch die Unsicherheit, die die bloße Existenz eines Schul-Trojaners und das Drohen mit Disziplinarmaßnahmen hervorrufen, Lehrer von vorneherein vor digitalen Kopien von Schulbuch-Inhalten zurückschrecken. Auf diese Weise aber werden pauschale Verdächtigungen und eine Überwachungs-Atmosphäre in den Schulraum hineingetragen.

Und wofür das alles? Die Schulbuchverlage sollen natürlich ihr Geld verdienen können. Aber welche Schulbücher von den Trägern angeschafft werden, ist ohnehin durch Lehrpläne geregelt. Es wird nicht im Interesse der Schulen und Lehrer liegen, den Schulbuchbedarf pro Schule auf ein Exemplar runterzurechnen und nur noch digitale Raubkopien zu verteilen. In Wahrheit geht es bei den digitalen Kopien doch wohl eher um einzelne Artikel oder Kapitel aus Büchern, die im Unterricht bearbeitet werden und für die nicht die Anschaffung des gesamten Buches notwendig ist. Dies geschieht bereits heute - eben mit Papierkopien.

Dass der VdS die kommerziellen Interessen seiner Mitglieder-Verlage durchzusetzen versucht, kann man dem Verband noch nicht einmal vorwerfen. Auch wenn das Vorgehen in diesem Fall von einer gewissen Kurzsichtigkeit, fehlendem technischen Verständnis und mangelnder Sensibilität zeugt. Der eigentliche Skandal liegt in diesem Fall darin, dass die Landesregierungen als Schulträger einem solchen hanebüchenen und halbfertigen Unfug, wie er in dem rechtskräftigen Rahmenvertrag steht, zugestimmt haben.

Was wäre also zu tun? Der VdS könnte sich beispielsweise Gedanken machen, wie man eine zentrale Bildungs-Plattform im Internet aufbauen kann, auf der Lehr-Inhalte in digitaler Form einfach runterzuladen oder zu nutzen wären - als Service-Angebot an Schulen und Lehrer. So etwas wäre eventuell zielführender, als der eilige Ruf nach staatlicher Kontrolle und Disziplinar-Keulen. Von dem Verbreiten einer Überwachungs-Atmosphäre an Schulen ganz zu schweigen.

PS: Warum ist der Name “Schultrojaner” irreführend? Weil es sich bei der hier geplanten Schnüffel-Software um eine offizielle Schnüffelei auf den Schulservern handeln würde, nicht um eine verdeckt wie bei dem umstrittenen “Bundestrojaner”.

swi

01.11.2011
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