Direkt nach dem Urteil des Landgerichts Köln zur Tagesschau-App hat WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus gefordert, das Angebot "abzuschalten". Die ARD müsse sich "endlich an das geltende Recht halten" und "rechtswidrige presseähnliche" Angebote umgestalten. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Dörmann springt indes in einer ersten Reaktion den Öffentlich-Rechtlichen zur Seite. Im Internet müsse es Raum für ein "nichtkommerzielles öffentlich-rechtliches Angebot" geben.
Die WAZ-Gruppe, die Nienhaus vertritt, war eine der Klägerinnen gegen das App-Angebot der ARD. Nienhaus sieht sich mit dem Urteil in seiner Auffassung bestätigt. Solange die App nicht gemäß "gesetzlicher Vorgaben" umgestaltet werde, fordert er: "Tagesschau-App abschalten".
Der SPD-Politiker Martin Dörmann sieht hingegen "fatale Folgen für die publizistische Vielfalt und die Qualität des Journalismus", wenn sich private und öffentliche Medienanbieter "gegenseitig ausspielen": " In einer veränderten Medienwelt müssen sowohl die Angebote der öffentlich-rechtlichen wie auch der privaten Anbieter ihre Verbreitungschancen finden." Beide Seiten müssten die neuen Übertragungswege im Netz nutzen können. Die Regelung der Angebote sei nun Aufgabe der Medienpolitik. Nötig sei daher eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages – "die bisherigen Restriktionen sind nicht zeitgemäß, weil sie das sich weiter verändernde Nutzerverhalten nicht hinreichend berücksichtigen".
Grünen-Politikerin Tabea Rößner kommentiert: "Das Gerichtsurteil zur Tagesschau-App verdeutlicht, dass die Gesetze zu den Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz von gestern sind. Mit dem Urteil und dem Verbot von 'presseähnlichen Angeboten' werden den Nutzern Inhalte vorenthalten."
Michael Konken, der Chef des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) erklärt: "Das Urteil darf nicht überdecken, dass ARD und Verleger gemeinsam für Qualitätsjournalismus und publizistische Vielfalt stehen.“ Das Gegeneinander lenke davon ab, dass andere Akteure im Netz die Zukunft des Journalismus bedrohten. Konken hofft, dass sich beide Seiten wieder an einen Tisch setzen.
Der BDZV begrüßt das Urteil und bietet der ARD Gespräche an. NDR-Chef Lutz Marmor hat angekündigt, eine Berufung zu prüfen. Der Sender respektiere das Urteil, es ziele aber ins Leere, weil nur ein Stichtag berücksichtigt worden sei.
Letzte Kommentare
28.09.12 09:33
Georg Sandhoff
Stimmt genau!
Statt auf der Tagesschau-App rumzuhacken, sollten sich die Zeitungsverlage darauf konzentrieren, guten Journalismus zu machen! (Was sie nicht tun, ich kenne keine Branche, die innovationsunfreundlicher ist, abgesehen vielleicht von der Energiebranche). In der Regel ist es doch so, dass man versucht, die unliebsame Konkurrenz zu zerschlagen, wenn das fremde Angebot besser ist als das eigene.
Die richtige Antwort auf das Angebot der Tagesschau wäre, es besser zu machen als die ARD. Alles andere ist ein Sandkastenstreit um das Räppelchen auf hohem Niveau.
27.09.12 21:36
Aribert Deckers Web-Site
NIEMAND braucht eine "App"! Wer die Surfer zur Installation von Programmen zwingen will, dem soll der Server abrauchen!
27.09.12 20:05
Franz Josef
Den Verlegern geht es doch nicht um guten Journalismus, sondern allein ums Geld. Das habe ich gerne: Erst das Internet verschlafen, dann sich gegen digitale Medien sperren und letztendlich mit dem Gesetz kommen.
Woher nehmen die Verlage das Recht, das Internet für sich zu beanspruchen? Auf die Qualität kommt es an, und die ist bei der Tagesschau-App deutlich besser als bei vielen Zeitschriften. Die Abendzeitung Nürnberg hat es vorgemacht: Deshalb sollten diejenigen, die am lautesten plärren und klagen dem guten Beispiel folgen und absperren.
Glotheus Maximus