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Video-Portal muss Musiktitel löschen

LG Hamburg: Gema gewinnt gegen YouTube

Bad News für Google und seine Video-Tochter YouTube: In dem als wegweisend angesehenen Prozess zwischen der GEMA und dem Clip-Portal urteilte das Hamburger Landgericht am heutigen Freitag, dass YouTube von zwölf strittigen Musiktiteln sieben löschen muss. Was nach einer Marginale klingt, birgt eine gehörige Portion Sprengkraft, denn gleichzeitig erkannten die Richter bei der Google-Tochter eine sogenannte Störer-Haftung. Heißt: Das Portal kann für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden.

Das Urteil besagt unter anderem, dass das Internet-Portal YouTube künftig keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen darf, bei der die Gema Urheberrechte geltend gemacht hat. In dem Fall am heutigen Freitag verhandelten Fall ging es nur um zwölf von der Game genannte Titel. Bei sieben Songs folgten die hanseatischen Richter den Antrag der Verwertungsgesellschaft. Bei fünf weiteren Fällen wiesen sie den Antrag formal zurück.

Eine Folge des Urteils ist offenbar, dass die Gema nun selbst vorgeben könne, welche Titel bei YouTube gelöscht werden müssen. Die Internet-Plattform muss in Zukunft selbst kontrollieren, welche Videos von ihren Nutzern hochgeladen werden. Zudem wird von YouTube erwartet, dass mit einer geeigneten Software verhindert wird, dass beanstandete Lieder erneut hochgeladen würden.

Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. YouTube kann gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen.
Zu den betroffenen Liedern gehören "Rivers of Babylon" von Boney M. und "Lieder die wie Brücken sind" von Rolf Zuckowski.

"Das Gericht hat bestätigt, dass YouTube eine Hosting-Plattform ist und nicht zur Kontrolle sämtlicher auf der Plattform hochgeladenenen Videos verpflichtet werden kann", kommentiert Google-Sprecher Kai Oberbeck. "Das Urteil ist ein Teil-Erfolg für die Musikindustrie, für unsere Nutzer in Deutschland sowie für Künstler, Komponisten, YouTube und andere Internetplattformen. Das Gericht gibt damit Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten etwas mehr Rechtssicherheit und lässt auch in Deutschland Raum für innovative und kreative Entwicklungen im Internet. Dadurch könnte der Weg dafür freigemacht werden, dass auch in Deutschland Autoren, Komponisten, Verlage, Künstler und Labels endlich von ihrer Musik auf YouTube profitieren können."

Die Gema ist offenbar sehr zufrieden mit den Urteil: "Unser primäres Ziel, die grundsätzliche Haftung von YouTube für Nutzervideos gerichtlich bestätigt zu bekommen, haben wir voll erreicht", kommentiert Gema-Chef Harald Heker. "YouTube hat zumutbare Maßnahmen zum Schutz unseres Repertoires zu ergreifen und kann diese Verpflichtung nicht einfach auf die Rechteinhaber abwälzen. Das stellt einen wichtigen Erfolg für uns dar."

 

20.04.2012
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    23.04.12 01:22

    Duplo Dupont

    klärt mich mal auf, vielleicht bin ich zu doof...
    wenn ich musik mache (eigene musik) und die auf youtube hochlade, kann die gema gar nichts machen.
    so kann ich meine musik verbreiten und hoffen das ich reich werde. wenn ich aber nicht will, das meine musik von fremden hochgeladen wird, dann kann ich mich schweer wehren gegen youtube.

    wenn ich meine musik der gema gebe, damit diese sie verwerten, dann möchte ich nicht das meine musik umsonst bei youtube rumhängt...

    der böse ist youtube, der mit allen "gestohlenen" content geld macht auf kosten der künstler... so schauts aus...


    21.04.12 07:35

    Vorder Hinter

    @Noname0 Noname1
    Das sehe ich auch so.Wenn aber dereinst Deutschland endlich seinen Friedensvertrag haben wird,kann man auch Fehlentwicklungen korrigieren.

    Autarkie für alle
    Esst Keimlinge :)

    20.04.12 22:55

    Noname0 Noname1

    Es ist in der heutigen Zeit kein Wunder, wenn "das Böse" gewinnt. Damit müssen wir uns wohl oder übel noch eine zeitlang abfinden. Wobei ich mit "BÖSE" nicht den Streit zwischen de GEMA und Youtube meine (das kann ich zur Zeit nicht bewerten), sondern die Umtriebe derselben GEMA, den Kindern im Kindergarten das Singen von Kinderliedern verboten zu haben - und wenn das nicht "BÖSE" ist, dann existiert das Böse nicht (meine Meinung).
    LG

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