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Adwords-Studie von TRG und Sistrix

Leistungsschutzrecht für Google harmlos

Im Fall der Einführung eines Leistungsschutzrechtes kann Google auf Inhalte aus Verlagshäusern verzichten, da sie nur einen Bruchteil des Google-Angebots ausmachen. Das besagt eine Studie von TRG und Sistrix. Demnach gehören nur 8,3 Prozent der Ergebnisse auf den ersten Ergebnisseiten zu Nachrichtenangeboten. Auch Werbung finde kaum im Umfeld von Verlagsinhalten statt: Lediglich 1,1 Prozent der Google-Adwords-Werbung werde auf Seiten ausgespielt, auf denen Verlagsinhalte dominieren.

"Den überwältigenden Teil seines Geschäfts realisiert Google ohne die Nutzung von Inhalten der Presseverleger", schreiben die Verfasser der Studie in ihrem Bericht. Auf 55,6 Prozent aller gängigen Suchanfragen habe Google Adwords-Anzeigen neben den Ergebnissen. Der Anteil an Ergebnisseiten mit Adwords-Werbung, auf denen mehr als fünf Ergebnisse zu Verlagsangeboten führen, sei jedoch mit 1,1 Prozent verschwindend gering. Auf 23,8 Prozent aller Suchphrasen würden sowohl Presseverleger-Inhalte als auch mindestens eine Adwords-Werbung ausgespielt, wobei in diesem Fall auch E-Commerce-Domains wie idealo.de den Presseverlegern zugeordnet sind.

Überhaupt spielen Verlagsangebote bei den Ergebnissen der normalen Google-Websuche laut TRG und Sistrix nur eine untergeordnete Rolle: 92,5 Prozent der Treffer würden nicht zu Verlagsangeboten verlinken. Auf der ersten Seite der Suchergebnisse seien nur 8,3 Prozent den Verlagen zuzuordnen. Wohl wichtig seien die Verlage für Google jedoch als Anzeige-Kunden: Jeder siebte Presseverleger bucht selbst bezahlte Anzeigen über Google Adwords, heißt es in der Studie.

Laut eigener Darstellung wollen TRG und Sistrix mit der Untersuchung "eine fundierte Diskussion über die Auswirkungen des Leistungsschutzrechts" ermöglichen. Als Basis für die erhobenen Daten dienen über 15 Millionen der häufigsten, unterschiedlichen Suchanfragen, die Sistrix wöchentlich bei Google erhebt. Zu diesen Suchbegriffen wurden jeweils die ersten 100 Treffer ausgewertet. Davon galten alle Ergebnisse als Verleger zugehörig, die einer im Juli bei Google News gelisteten Domain angehören.

Laut den Verfassern der Studie sind alle großen deutschen Verlage und Verlags-Seiten darunter, aber auch Seiten wie Wordpress.com, Blogspot.com und Ideaolo.de. Daher sei die Bedeutung der Presseverleger in den Ergebnissen eher zu hoch als zu niedrig bemessen. Einige der größeren Nicht-Presse-Domains wurden in den genannten Ergebnissen jedoch bereits herausgerechnet.

red

27.08.2012
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  • 14.08.2012 Leistungsschutzrecht: 3. Entwurf in Mache
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Letzte Kommentare

Anzeige: 1 - 1 von 1

29.08.12 09:32

Karl Lachsmann

Ich freue mich auf die fundierte Diskussion. Zunächst sollte Google mögliche Folgen aufzeigen und die Treffer der Verlage aus den SERP’s verbannen. Bei den besagten 8,3% lautet dann die Meldung: „Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt.“ Wenn dann der Traffic bei den Verlagsangeboten einbricht, beginnt vielleicht dort ein Umdenken. Wenn nicht sollen sie in ihrem Käfig der Selbstüberschatzung bleiben. Apropos Selbstüberschätzung: Bei 15 Millionen der häufigsten, unterschiedlichen Suchanfragen sind 92,5% der Treffer nicht von Verlagen. Es gibt wohl deutlich interessantere Themen für die Internetnutzer, die von Verlagen nicht behandelt werden?! Oder werden in den Verlagen einfach nur internettypische Mechanismen wie SEO vernachlässigt, die ein besseres Ranking der Verlagsangebote zur Folge hätten?

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