Der Deutsche Journalisten-Verband ist wegen seiner Position zum Leistungsschutzrecht unter Beschuss geraten. Am Donnerstag hatte der DJV eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vorgelegt. Der Rechtsanwalt Thomas Stadler hatte in einem Blogbeitrag das 40-seitige Papier so zusammengefasst: Der Entwurf gehe dem DJV "nicht weit genug". Daraufhin erklärten LSR-Gegner via Twitter ihren Austritt beim DJV. Doch tatsächlich hat der DJV gar keine grundsätzliche Position zum Schutzrecht.
Zunächst hatte DJV-Justiziar Benno Pöppelmann eine sehr ausführliche Stellungnahme des Verbands zum Gesetzesentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Netz vorgelegt. Daraufhin hatte sich der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt Thomas Stadler mit dem Papier befasst. Und hatte seinen Blog-Beitrag mit der Titelzeile überschrieben, dem DJV gehe der Entwurf "nicht weit genug".
Diese Zusammenfassung reichte aus, um zahlreiche Kritiker auf Zinne zu bringen. Berater-Blogger Thomas Knüwer forderte seine Follower via Twitter zum Austritt aus dem DJV auf, es folgte harsche Kritik weiterer aktiver Twitterer wie Christoph Kappes, Christian Jakubetz und Stephan Dörner.
Neu ist die Positionierung des DJV-Bundesverbands allerdings nicht. Eine Abweichung von der bisherigen Linie stellt das Papier nicht dar. Beziehungsweise: Eine Position im Sinne einer Befürwortung oder Ablehnung hat der DJV eigentlich nie gehabt. Sinngemäß sagt der Verband, der viele tausend Journalisten und Urheber in Deutschland vertritt: Wir können das im Koalitionsvertrag vereinbarte Leistungsschutzrecht sowieso nicht verhindern. Darum wollen wir möglichst gute Konditionen für die Urheber herausschlagen. In diesem Sinne geht das Schutzrecht dem Verband tatsächlich "nicht weit genug". Der Verband erhebt Anspruch auf "die Hälfte eventueller Einnahmen". Weitere "gewerbliche Diensteanbieter" neben Suchmaschinen und Aggregatoren sollten in das Gesetz aufgenommen werden.
Diese Vorschläge lassen durchaus erkennen, dass dem DJV ein Leistungsschutzrecht kein besonders großes Dorn im Auge ist. Offene Zustimmung wird allerdings nicht bekundet. Nun wäre es aber von einem einflussreichen Verband nicht zu viel erwartet, grundsätzlich Stellung zu nehmen. Schadet ein Leistungsschutzrecht nun dem Journalismus und den Journalisten? Weil es beispielsweise dazu führen könnte, dass ihre Online-Artikel bald weniger gut aufzufinden sind, weil freies Verlinken verhindert wird, oder weil die Verlage die Autoren übervorteilen? Oder ist dieses Gesetz ein Weg, via Lizenzgebühren, die an Verlage fließen sollen, auch etwas vom Kuchen abzubekommen? Der DJV geht stattdessen den aus seiner Sicht pragmatischen Weg. Man will, durchaus im Sinne der Mitglieder, von dem Gesetz profitieren.
Aus Sicht der Kritiker mag diese Haltung Mitläufertum sein. Sie verstehen jede Äußerung, die das Leistungsschutzrecht nicht per se ablehnt, als Zustimmung zu dem Vorhaben an. Der DJV verweist seinerseits darauf, man stimme dem LSR eben nicht "per se" zu. Eine Pressemitteilung des Verbands vom Freitag lautet: "DJV krisiert Gesetzesentwurf". Auch dies ist freilich doppelbödig - der DJV kritisiert den Entwurf, das Gesetzesvorhaben als solches aber nicht zwingend. Die Darstellung Stadlers hat Justiziar Pöppelmann inzwischen als "verkürzt und einseitig" bezeichnet.
Keine Frage - der DJV sitzt zwischen den Stühlen. Doch in der Debatte um das Leistungsschutzrecht scheint es nur eindeutige Positionen zu geben - love it or hate it. Der DJV Berlin-Brandenburg twitterte indes einen LSR-kritischen Beitrag eines Bloggers mit den Worten: "Und mit dieser Stellungnahme des DJV wird eins klar: Der Verband der urhebenden Schreiberzunft hat nichts verstanden." Der DJV sollte seine Mitglieder befragen, wie diese zum Leistungsschutzrecht stehen.
Letzte Kommentare
26.01.13 16:42
Benno Stieber Web-Site
Das Leistungsschutzrecht ist nicht in die Zukunft gerichtet und das könnten auch Gewerkschaften erkennen. Es verkleistert die Notwendigkeit, in der digitalen Welt tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln. Die könnten wir alle brauchen, die wir vom Journalismus lebe wollen. Schwächt das Leistungsschutzrecht das Urheberrecht.
Freischreiber musste seine Haltung zum Leistungschutzrecht bisher nicht korrigieren. Seit 2009 kann jeder nachlesen, dass wir dagegen sind:
http://www.freischreiber.de/positionen
25.01.13 22:16
Klaus Minhardt Web-Site
Der Bundesverband sollte sich überlegen, dass man mit einer klaren Position gegen das Leistungsschutzrecht auch eine Position für Presse- und Meinungsfreiheit und somit für den Journalismus einnimmt.
Man sollte nicht von Anfang an signalisieren, dass man für Geld zu jeder Schandtat bereit ist. Man hätte sich auch der Position von Stadler, DAV oder MPI anschließen können und durch einen Zusatz eine Auffangposition hinzufügen können.
Natürlich kann man eine 50% Beteiligung an den Erlösen fordern, falls das Leistungsschutzrecht nicht zu verhindern sein sollte. Diese Bedingung wurde dem DJV 2011 durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung ja auch als Mindestforderung auferlegt.
Leider ist es Justiziar Pöppelmann aber auch nicht geglückt eine lesbare und verständliche Fassung seiner Stellungnahme vorzulegen. Die Stellungnahme zur Stellungnahme zeigt, dass es wohl kaum einer so verstanden hat, wie es der DJV angeblich verstanden haben wollte. Das ist ein Armutszeugnis für den DJV. Da schon RA Stadler als Fachmann für das Thema es falsch versteht, wie wollen wir da erwarten, dass es MdBs kapieren?
Eine kompakte Stellungnahme mit den wichtigsten Punkten wäre sicher erfolgreicher. Leider konnte man beim DJV diese Kritik nicht intern äußern, da uns als Landesverband das Papier genauso wenig vorher vorgelegt worden war, wie auch den Fachgremien.
Dem Bundestag liegt also das Produkt eines Alleingangs von Pöppelmann (und möglicherweise einiger weiterer Funktionäre) vor. Schade, dass man sich so wenig für andere Meinungen interessiert.
25.01.13 21:22
Walter Varnhorst
Zu den 40 Zeiten Herumgeeiere des DJV mal für das Leistungsschutzrecht, mal ein klein wenig dagegen, hat der Verband eine Art Gebrauchsanleitung nachgeschoben, die auch nichts klarer macht. Wenn eine Stellungnahme trotz Zweit-Stellungnahme immer noch ein Geschwurbel bleibt, ist das für einen Journalistenverband ein Armutszeugnis. Andere drücken sich auf 3 oder 4 Seiten verständlich aus.
Der Grund ist streng geheim: Der DJV ist ganz plötzlich für das LSR der Verleger "bekehrt" worden, seit diese sich "Vergütungsregeln" für Freie Journalisten haben "abringen" lassen. Der DJV brauchte dringend ein Argument gegen den Vorwurf, mit dem Beitragsgeld der Freien teure Streiks der Festangestellten zu finanzieren. Allerdings richten sich viele Verleger nicht nach den Vergütungsregeln.
Ein weiterer Grund ist auch geheim: Der DJV fordert für das LSR ganz heftig eine neue Verwertungsgesellschaft. Die bisherigen tuns nicht. Die Neugründung benötigt natürlich ganz viele neue fette Pöstchen mit Gehältern am liebsten wie bei GEMA. Dafür kommen ebenso natürlich nur "Experten" in Betracht, die mehr als 30 Seiten über das LSR schreiben können, ohne dass der Leser anschliessend Bescheid weiss. Und rein zufällig ist der DJV-Funktionär P. aus B. frei für höhere Aufgaben, denn der DJV ist finanziell klamm. Wie man hört, sind die Verlegerverbände schon einverstanden. Schliesslich ist P. ihr bester Mann.
25.01.13 16:09
Wolfgang Grebenhof
Angesichts der Lobby-Macht, mit der Verlage in Berlin auftreten, ist es höchst unwahrscheinlich, als Gewerkschaft ein LSR völlig aushebeln zu können. Vor diesem Hintergrund ist es doch der weitaus sinnvollere Weg, konstruktiv daran mitzuwirken, dass ein solches Gesetz, so es denn kommt, möglichst positiv im Sinne der Urheber, der Journalisten, ausfällt. Und noch ein Aspekt: Der DJV kämpft für eine faire, tarifliche Vergütung von Redakteuren und für anständige Honorare für freie Journalisten. Soll man sich gleichzeitig völlig querstellen, wenn es darum geht, eine zusätzliche Einnahmequelle für die Verlage zu erschließen? Das wäre widersinnig und kontraproduktiv. Im Sinne der Mitglieder kann es folglich nur darum gehen, den Urhebern ein möglichst großes Stück vom Kuchen zu sichern, sofern er jemals die Backstube verlässt. Der DJV hat jedoch nie einen Zweifel daran gelassen, dass aus seiner Sicht dieser Kuchen überhaupt nicht in den Ofen müsste.