Totgesagte leben länger: Unbekannte haben das illegale Filmportal unter einem anderen Namen wieder ins Netz gebracht: kinox.to. Die neue Homepage ist in der Machart und Strukturierung identisch mit kino.to. Doch damit nicht genug: Auf der Startseite verhöhnen die Betreiber Behörden und Filmindustrie gleichermaßen: “Liebe GVU, Filmindustrie und Staat: Denkt ihr wirklich ihr könnt uns stoppen nur weil ihr haufenweise Geld habt?” Wer hinter dem Angebot steckt und wie lange die Seite online sein wird, ist unklar.
Weiter heißt es: "Wie kann es sein, dass harmlose Webseitenbetreiber auf eine Stufe mit Mördern und Vergewaltigern gestellt werden? Merkt ihr überhaupt noch was in eurem Wahn? Für was finanzieren wir euch jeden Monat? Damit ihr uns verarscht?!"
Kinox.to ist nicht minder illegal als der Vorgänger. Die Behörden sind nun in der Pflicht, nachzuweisen, ob User selbst urheberrechtlich geschütztes Material hochladen oder lediglich Filme und Serien streamen. Ein Impressum sucht man natürlich vergeblich.
Kino.to gehört mit 5,1 Millionen Unique Visitors pro Monat laut Googles Ad-Planner zu den 70 beliebtesten Seiten Deutschlands. Es war das mit Abstand größte Portal für Streamhoster von Spielfilmen.
Während Kino.to offiziell immer angab, nur als eine Art Aggregator Streams von aktuellen Filmen zu sammeln und bereitzustellen, hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben Hinweise, die das widerlegen sollen. Es gab Indizien auf eine enge Verflechtung von mehreren Streamhostern mit der Portalseite. Weitere Anhaltspunkte legen nahe, dass einige dieser Speicherdienste für direkt abspielbare Filmraubkopien aktiv zum Funktionieren des Systems von Kino.to beitragen oder sogar eigens zu diesem Zweck gegründet und von den Verantwortlichen der Portalseite selbst betrieben wurden.
Daraufhin gab es in mehreren Ländern Durchsuchungen, 13 Personen wurden verhaftet. Allein in Deutschland durchsuchten über 250 Polizisten und Steuerfahnder zeitgleich über 20 Wohnungen.
Letzte Kommentare
14.07.11 15:52
ano nym Web-Site
KinoX.to als Fake enttarnt! Insiderbericht auf: http://anonym.ru.tc
12.07.11 17:51
Marc Müller
@ Viktor Müller
Verweise:
Stellen wir uns folgende Situation vor:
Du stehst an der Straße, ein Auto hält neben dir an. Darin sitzen einige schwarz gekleidete personen. Sie Fragen dich nach der nächsten Bank. Du zeigst ihnen den Weg (Verweis). 10 Min. später wurde die bank überfallen.
Nun die Frage: Bist du mit Schuld? Immerhin hast du sie ja dahin verwiesen.
Aber du dachtest ja sicher er will nur Geld am Automaten abheben, oder?
---
Ich setze einen Link zu einer Webseite. Ob du nun was illegales dort machst ist doch deine Sache, oder ob du dir halt nur die infos dort anschaust.
Diese ganze mitverantwortlich machung ist doch total überholt und stammt aus zeiten wo kaum einer verstanden hat das er nun auf einer anderen Webseite gelandet ist.
Alleine schon das man sich von Inhalten fremder Seiten distanzieren muss ist ein Witz an sich. Es gibt auch Kataloge wo schon vor 50 Jahren stand das man beim Hersteller mehr Informationen bekommen kann und die Tel. Nummer daneben. Da musste man auch nicht schreiben. Sorry aber für den Mist den die dir da evtl. erzählen werden bin ich nicht verantwortlich.
Hab ich jedenfalls noch nie gelesen.
Und nun wieder zum Thema.
Die Plattenbosse sollten endlich ein vergleichsangebot schaffen. Dann würden solche illegalen Raubkopien gar nicht nötig sein. Das doch alles ein hausgemachtes Problem.
12.07.11 15:43
Christian B. Web-Site
Nachträglich wirkt das Einschreiten der Behörden und der GVU fast wie ein Marketing-Gag für das neue kino.to.
Die von Dir in Ausschnitten zitierte Ansage der kinox.to-Betreiber ist natürlich denkbar lächerlich. Meinen Kommentar dazu findest Du hier:
http://gratissime.blogspot.com/2011/07/kinoxto-das-neue-kinoto.html
12.07.11 15:38
Viktor Müller
Linkprovider sind sich häufig nicht des Risikos von Rechtsverletzungen bewußt, welches mit dem Setzen und Vorhalten von Hyperlinks auf fremde Websites, wie z. B. Kino.to oder Kinox.to, einhergeht. Weithin verbreitet ist der Irrglaube, daß durch einen sog. Disclaimer jegliche Verantwortlichkeit für fremde Informationen ausgeschlossen werden könne. Strafverfahren gegen Linkprovider werden von Rechteinhabern häufig angestrengt, um über dieses Informationen für ein zivilrechtliches Verfahren zu erhalten.
Stephanie Müller stellt das Querschnittsthema der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für das Setzen und Vorhalten von Hyperlinks in ihrer 2011 erschienen Dissertation (Verlag Duncker & Humblot GmbH, Berlin, Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge (SRA 224), ISBN-13: 9783428134588 ) systematisch dar und leuchtet die einzelnen Aspekte der Materie aus. Es werden neben den zu diesem Thema bekannten Schweizer und deutschen Strafverfahren auch bisher nicht publizierte Entscheide u. a. aus dem Nebenstrafrecht vorgestellt und bewertet. Als Ergebnis der intensiven Auseinandersetzung mit den komplexen technischen Fragen, welche ebenfalls erläutert werden, wird u.a. ein Regelungsvorschlag der strafrechtlichen Linkproviderverantwortlichkeit für das Schweizer und deutsche StGB vorgestellt.
12.07.11 13:34
anton meier Web-Site
Ale News und Hintergründe, Nachfolger und Links zu KinoX.to auf http://anonym.ru.tc