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Nächster Versuch am 18. Juli - Verschiebung wahrscheinlich

Kein Leistungsschutz vor Sommerpause?

Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Verlage wurde am Mittwoch nicht wie geplant im Kabinett verabschiedet. Das teilte die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Tabea Rößner, mit. Damit kann das Leistungsschutzrecht vor der Sommerpause vermutlich nicht mehr verabschiedet werden - letzte Chance ist am 18. Juli. Rößner ist erklärte Gegnerin des Leistungsschutzrechts, da dies einseitig Presseverlage bevorteile. Der vom Justizministerium vorgelegte Entwurf für das Gesetz, hatte eine Protestwelle ausgelöst.

“Das Leistungsschutzrecht würde vor allem Rechtsunsicherheit schaffen”, schreibt die Grünen-Politikerin. Und weiter:  “Ein Leistungsschutzrecht fördert keine Vielfalt. Es ist richtig, dass der Gegenwind von allen Seiten bläst. Die Bundesregierung ist klug beraten, das Leistungsschutzrecht wieder einzupacken und niemals ins Kabinett zu holen.”

Vor einigen Tagen wurde der Referentenentwurf des Justizministeriums für das Leistungsschutzrecht vorgelegt. Der Entwurf hat eine Welle der Krihttp://meedia.de/internet/so-sieht-das-leistungsschutzrecht-aus/2012/06/15.htmltik ausgelöst. Kritiker fürchten Rechtsunsicherheit und eine mögliche Abmahnwelle, da in dem Entwurf nicht klar geregelt wird, was unter einen potenziellen Leistungsschutz fällt und was nicht. Nach derzeitigem Stand könnte sogar die Wiedergabe von Internet-Links, die die Überschrift eines Artikels enthalten, unter das Leistungsschutzrecht fallen.

Verlagen geht es vor allem darum, kurze Textausschnitte, die von Google zu Suchtreffern angezeigt und bei Google News verwendet werden, als Lizenzen zu verkaufen und damit zusätzliche Einnahmen zu erschließen. Dabei argumentieren Verlage nicht immer schlüssig. So weist der Medienjournalist Stefan Niggemeier in einem aktuellen Beitrag dem Axel-Springer-Lobbyisten Christoph Keese nach, dass er bei seiner Argumentation für das Leistungsschutzrecht entweder lügt oder keine Ahnung hat wie Google arbeitet. Zentrale Forderungen Keeses werden von der Suchmaschine nämlich bereits längst erfüllt.

Interessant ist auch, wie Verlage selbst im redaktionellen Alltag mit dem Prinzip Leistungsschutz umgehen. So beschreibt das Bildblog aktuell, wie Bild.de (Axel Springer AG) eine Blitz-Karte von einer nicht-kommerziellen Wetter-Website ohne Einwilligung einfach übernommen hat. Ein Vorgehen, das sich mit der Idee des Leistungsschutzrechts, wie es die Verlage verstehen, nicht vereinbaren lässt. Besonders pikant ist das, weil die Axel Springer AG einer der Verlage ist, die am glühendsten für ein Leistungsschutzrecht kämpfen.“Dieser Gesetzentwurf sollte das Kabinett am besten nie erreichen”, schreibt Tabea Rößner. Man ist geneigt, ihr zuzustimmen.

Die letzte Chance, das Gesetz nun doch noch im Hauruckverfahren im Kabinett durchzubekommen, ist nach aktuellem Stand am 18. Juli. Aber: Das Bundeswirtschaftsministerium hat offenbar den Wunsch geäußert, dass vor der Verabschiedung im Kabinett dort die Verbände der betroffenen Branchen angehört werden, also unter anderem auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Und der hat sich offen gegen eine Einführung des Leistungsschutzrechtes ausgesprochen.

Käme es zu einer solchen Anhörung - was nicht sicher ist - würde sich das gesamte Verfahren verzögern, denn das Parlament könnte sich dann wohl erst später mit dem Thema befassen. Genau das wollen die Befürworter eines Leistungsschutzrechts verhindern - und das Gesetz nun so schnell wie möglich durchbringen.

swi/cm

05.07.2012
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  • 14.08.2012 Leistungsschutzrecht: 3. Entwurf in Mache
  • 09.08.2012 Die vielen Beschützer geistigen Eigentums
  • 01.08.2012 CDU: Entwurf für Leistungsschutzrecht "nicht ausgereift"

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