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Die Hintergründe zu Springers Beteiligung am US-Startup

Keese: "NewsRight ist kein Abmahnverein"

Vergangene Woche wurde bekannt, dass sich die Axel Springer AG an dem US-Unternehmen NewsRight beteiligt. Das Geschäftsmodell: Die Lizensierung von journalistischen Inhalten im Netz, die von Dritten genutzt werden. NewsRight sei kein „Abmahnverein“, sagt Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs, im Gespräch mit MEEDIA. Stattdessen ermögliche man es „respektierten Unternehmen“, für die Nutzung von Inhalten endlich eine Art „Clearing-Stelle“ ansteuern zu können.

Herr Keese, Sie sitzen für die Axel Springer AG im Board of Directors von NewsRight. Warum hat sich die Axel Springer AG an diesem Unternehmen beteiligt?

28 führende amerikanische Medienunternehmen haben NewsRight Inc. als gemeinsames Unternehmen gegründet, um einen neuen Markt zur Lizensierung von journalistischen Inhalten im Web zu erschließen. Für Axel Springer ist das in doppelter Hinsicht interessant: Erstens bietet sich hier die Chance, in einer frühen Phase Erfahrungen auf einem strategisch wichtigen Geschäftsfeld zu sammeln, noch dazu auf einem der wichtigsten Medienmärkte der Welt. Zweitens bietet die Beteiligung auch wirtschaftlich interessante Perspektiven.


Wie funktioniert das Verfahren von NewsRight genau?

NewsRight ist eine unabhängige Organisation, die ihren Kunden anbietet, Rechte an Qualitätsjournalismus im Netz einfach und schnell zu klären. Damit schafft NewsRight ein neues Modell für die Monetarisierung von digitalen journalistischen Inhalten – es entsteht eine zentrale Anlaufstelle für jeden, der professionellen Qualitätsjournalismus aus dem Web auf seiner eigenen Seite nutzen möchte. Praktisch bedeutet dies, dass NewsRight interessierten Kunden Lizenzverträge für die Nutzung seines Rechtekatalogs anbietet. Als Gesellschafter beauftragen die knapp 30 Medienunternehmen NewsRight mit der Lizensierung ihrer Inhalte, das System ist aber auch offen für jeden anderen Inhalte-Anbieter, der sich von NewsRight vertreten lassen möchte. Derzeit umfasst der Rechtekatalog 841 Webseiten, hinter denen Zeitungen mit einer Gesamtreichweite von 147 Millionen Amerikanern stehen. Diese Webseiten erreichen in der Summe monatlich fast 170 Millionen Leser im Netz. Der Katalog wird zügig weiter ausgebaut. Darüber hinaus wird NewsRight künftig auch Datendienste anbieten, die Kunden helfen, ihre Produkte erfolgreicher zu gestalten.


Könnte man salopp auch sagen, dass hier aus Piraten, die bisher Inhalte von Berlagen im Netz genutzt haben, ohne dafür eine Lizenz zu haben, nun Geschäftspartner gemacht werden sollen?

Wir reden hier keineswegs nur über „Piraten“, sondern meistens über respektierte Unternehmen, von denen viele sich schon vorher bemüht haben, Online-Rechte einzuholen, jedoch an einer unübersichtlichen Marktstruktur gescheitert sind. NewsRight ist eine Art „Clearing-Haus“, eine zentrale Anlaufstelle. Mit ihr sparen sich Kunden viele Wege und Umwege. Legales Verhalten wird durch sie entscheidend vereinfacht. Wir teilen dabei die Grundüberzeugung der anderen Investoren: Es reicht nicht, dass Verlage auf ihre Rechte pochen. Sie müssen ihren potentiellen Kunden auch mit praktikablen Angebotsformen entgegen kommen. NewsRight leistet genau das.


NewsRight soll Verstöße gegen das Urheberrecht nicht juristisch ahnden lassen - warum nicht?

NewsRight ist kein Abmahnverein, sondern ein Dienstleister, der seinen Kunden gute Produkte zu fairen Preisen anbietet. Juristische Argumente werden trotzdem eine Rolle spielen, wenn legitime Rechte systematisch ignoriert werden.


Wer sind denn die Kunden, an die Sie denken?

Potentielle NewsRight-Kunden sind alle Organisationen, die im Internet Online-Journalismus auf ihren eigenen Seiten nutzen oder die von anonymisierten Inhalts-Nutzungsdaten profitieren können. Das kann theoretisch jedes Unternehmen sein. Denken Sie nur an Aggregatoren, die Echtzeit-Zusammenfassungen von Nachrichtenseiten heute schon gegen Geld an ihre Kunden verkaufen – das sind typische Inhalts-Lizenzkunden. Oder denken Sie an Markenartikler und ihre PR-Analytiker, die wissen möchten, wie oft und in welchem Zusammenhang ihre Produkte auf journalistischen Seiten genannt werden – das sind typische Datenkunden. NewsRight verfügt über eine einzigartige, von Associated Press vor Jahren entwickelte und breit im Markt etablierte Technologie zur anonymisierten Erfassung, Darstellung und Analyse von Content-Nutzung. Diese Datendienste werden von NewsRight jetzt zu marktfähigen Produkten weiter entwickelt.


Sie sprachen eingangs von „wirtschaftlich interessanten Perspektiven“. Wie sehen die denn aus, wo NewsRight doch ein US-Unternehmen ist und vor allem dort aktiv sein wird?

Die Investition in NewsRight dient nicht dazu, die Rechte der Axel Springer AG in Deutschland wahrzunehmen. Vielmehr geht es uns darum, an einem interessanten Geschäftsmodell auf dem amerikanischen Markt beteiligt zu sein. Die Axel Springer AG ist als Anteilseigner von NewsRight an künftigen Gewinnen der Firma mit englischsprachigem Journalismus beteiligt. Wenn sich daraus später einmal Weiterungen für den europäischen Markt ergeben sollten, würde uns das freuen. Dies steht derzeit aber weder im Vordergrund noch wäre es bisher geplant.


Wie verhält sich das Engagement bei NewsRight zum in Deutschland geforderten Leistungsschutzrecht, für das Springer vehement eintritt? 

Auf dem amerikanischen Markt, auf dem NewsRight tätig ist, gilt ein vollständiges anderes Urheberrecht als in Deutschland. Die Lizensierungsmodelle von NewsRight sind auf das amerikanische Recht ausgerichtet. Nach angelsächsischem Recht genießen Verlage – in gewissen Schranken – eigentumsähnliche Rechte an ihren Leistungen und können sie entsprechend verfolgen. In Deutschland sind alle anderen kreativen Branchen durch Leistungsschutzrechte mit vergleichbaren Rechtspositionen ausgestattet, nur die Verlage nicht. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage würde diese Lücke schließen.


Mit anderen Worten sind US-Medienkonzerne nach Ihrer Auffassung agiler, was die Verfolgung von Verstößen gegen das Urheberrecht angeht?

Die Agilität ist auf beiden Seiten des Atlantiks gleich groß. Was sich unterscheidet, ist der Rechtsrahmen. Die USA schützen Investitionen in Kreativität entschlossener als die Deutschen. 
 

Interview: cm

13.01.2012
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  • 06.01.2012 Springer beteiligt sich an NewsRight

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