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Gesetzgeber muss Reglung bis Mitte des Jahres nachbessern

Daten-Herausgabe teils verfassungswidrig

Bislang war es für Ermittler nicht schwer an private Daten wie Nutzernamen, Passwörter und Pin-Codes zu gelangen. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts heißt es nun, dass die Speicherung und Herausgabe dieser empfindlichen Daten zu weit gehe und teilweise verfassungswidrig sei. Die jetzige Reglung verletzte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, so die Richter. Die Klage wurde 2005 von mehreren IT-Unternehmen eingereicht.

Zwei Beschwerdeführer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatten bereits 2005 Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingelegt, meldet welt.de. Nun erklärten die Richter des Ersten Senats eine Vorschrift des TKG für verfassungswidrig.

Diese ermöglicht Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes, zum Beispiel um ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auszulesen oder E-Mail-Konten zu durchsuchen. Die Richter beanstanden nicht, dass Provider generell bestimmte Daten speichern müssen und verpflichtet sind, Ermittlern Auskunft zu geben, so spiegel.de.

Dem Gesetzgeber wurde nun eine Frist bis zum 30. Juni diesen Jahres gesetzt, um eine neue Reglung zu schaffen. Bis dahin gilt die Bestimmung mit Einschränkungen weiter.

red

24.02.2012
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