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Reaktionen auf den Entwurf zum Leistungsschutzrecht

"Gigantische Abmahnwelle gegen Blogs"

Die Reaktionen auf den Referentenentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet fallen teilweise vernichtend aus. Am profundesten hat sich iRights.info-Experte Till Kreutzer mit dem Gesetzestext auseinandergesetzt. Er sieht eine Einstellung von Google News für Deutschland voraus sowie das Ende von Anbietern wie Rivva oder Perlentaucher gekommen. Lawblogger Udo Vetter befürchtet eine "gigantische Abmahnwelle von Blogs". SZ-Mann Heribert Prantl sieht es weniger dramatisch.

Ein Überblick über die Positionen:

Till Kreutzer von iRights.info hat eine ausführliche und sehr profunde Analyse des Gesetzesentwurfes verfasst. Die Webseite hatte den Referentenentwurf am Donnerstag veröffentlicht. Der Urheberrechtsexperte Kreutzer nennt den Entwurf "gründlich misslungen": "Nur eine Folge scheint eindeutig: Wenn das Leistungsschutzrecht in dieser Form verabschiedet wird, wird es zu neuen Abmahn- und Klagewellen und eine über viele Jahre andauernde Rechtsunsicherheit in ungekanntem Ausmaß führen....So wie er formuliert ist, trifft der Entwurf die gesamte deutsche Wirtschaft, jeden Freiberufler oder sonstige Berufstätige und unter Umständen sogar solche, die es noch werden wollen."

Google News müsste, soweit nicht mit allen Presseverlagen und anderen Anbietern, die das Schutzrecht für sich in Anspruch nehmen können, Lizenzverträge abgeschlossen sind, "bis auf weiteres eingestellt werden". Im Kern gehe es laut Kreutzer, anders als der Entwurf suggeriere, "darum, ein weit über das Urheberrecht hinausgehendes Monopolrecht zu schaffen". Auch Plattformen wie Facebook und Twitter stünden vermutlich vor Problemen. Denn auch dort würden von den Nutzern Snippets verbreitet. Der Jurist folgert: "Der wahrscheinliche Effekt des Leistungsschutzrechts ist, dass die großen Suchmaschinenbetreiber und Aggregatoren die Angebote der Verlage aus den Suchindexen entfernen, wie es in Reaktion auf das Urteil zu Google in Belgien seinerzeit schon einmal geschehen ist. Kleinere Aggregatoren (wie zum Beipiel Rivva) und Mehrwertdienste (wie zum Beispiel der Perlentaucher), deren Finanzierung ohnehin meist prekär ist, werden ihre Dienste im Zweifel vollständig einstellen oder es jedenfalls unterlassen, Presseschauen und ähnliches anzubieten."

Markus Beckedahl, Mitgründer und Sprecher des Vereins Digitale Gesellschaft, findet den Entwurf "inakzeptabel": " Er löst keinerlei Probleme, schafft dafür aber einen ganzen Stapel neue. Ein Leistungsschutzrecht für Verleger ist unnötig, gefährlich und ohne Sinn." Letztlich würde ein solches Gesetz dazu führen, dass sich Verleger aussuchen könnten, wer ihre Erzeugnisse zitieren dürfe und wer nicht – "eine in einem demokratischen Rechtsstaat kaum vorstellbare Beschränkung der Presse- und der Meinungsfreiheit." Beckedahls Fazit: "Dieser Entwurf führt nur zu mehr Rechtsunsicherheit. Wenn das Leistungsschutzrecht so kommen sollte, wären Blogs und die Nutzung von Social Media in Deutschland in großer Gefahr." 

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) geben sich kurz und knapp: "BDZV und VDZ begrüßen die Vorlage des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Der Entwurf bringe den im digitalen Zeitalter notwendigen Schutz der gemeinsamen Leistung von Verlegern und Journalisten voran, auch wenn er nicht alle Erwartungen der Verleger erfülle." Die Verlegerverbände betonen, dass durch das Leistungsschutzrecht "keinerlei Einschränkung für die Kommunikations- und Meinungsfreiheit" entstehe.

Entwarnung vor allem an Blogger gibt auch Christoph Keese in seinem Blog "Der Presseschauder": "In Wahrheit müssen Blogger das Leistungsschutzrecht nicht fürchten, sondern können sogar von ihm profitieren....Damit stellt das Leistungsschutzrecht für die allermeisten Blogger eine Chance auf finanziellen Gewinn dar. Nur die gewerblichen Aggregatoren müssen zahlen. Das ist nur fair, denn diese Blogger tun dies gewerblich und überschreiten die Grenzen des Zitierens. Warum diese faire Lösung das Netz zerstören und die Meinungsvielfalt mindern soll, ist nicht ersichtlich. Solche Behauptungen sind haltlos." Keese arbeitet als Konzerngeschäftsführer Public Affairs  für die Axel Springer AG und hat den Weg zum Gesetzesentwurf durch ausdauernde Lobbyarbeit begleitet.

Lawblogger Udo Vetter entwirft dagegen düstere Szenarien: "Das Papier ist ein Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte. Gleichzeitig ist es ein Kniefall vor der Verlegerlobby. Die schlimmsten Befürchtungen haben sich damit bestätigt....Das Leistungsschutzrecht soll die juristische Grundlage für eine gigantische Abmahnwelle gegen Blogs, Facebook-Seiten und Tweets legen. Im Entwurf wird diese Absicht nicht mal notdürftig kaschiert....Fast überflüssig zu erwähnen, dass das Leistungsschutzrecht die neue Meinungsfreiheit bedroht. Wer als Bürger nur noch Zeitung lesen, aber nichts mehr im Internet dazu sagen darf, kann sich getrost digital kastriert vorkommen. Insoweit ist das Leistungsschutzrecht auch ein erster Schritt zurück in die Zeit, als die Medien alles, du und ich aber öffentlich nichts zu sagen hatten.

Kaum optimistischer ist Rechtsanwalt Thomas Stadler: Würde das Leistungsschutzrecht für Tonträgerhersteller auf Verlagsprodukte übertragen, wie in den Begründungen zum Entwurf angedeutet, "würde dies bedeuten, dass auch kleinste Textbestandteile, sogar einzelne Wörter, vom Schutz umfasst wären. Das beinhaltet dann allerdings die Gefahr, dass ein solches Leistungsschutzrecht zu einem Schutz der Information und der Sprache selbst führen würde..." Auch die Möglichkeit, Links zu setzen, würde vermutlich "beeinträchtigt": "Der Hyperlink als solcher begründet nach dieser Rechtsprechung zwar kein öffentliches Zugänglichmachen des verlinkten Werkes. Allerdings darf man im Linktext selbst dann keinesfalls mehr auch nur die Überschrift des Presseartikels verwenden, weil man damit bereits einen kleinen Fetzen des Presserzeugnisses öffentlich zugänglich gemacht und damit gegen das Leistungsschutzrecht verstößt."

Kai Biermann analysiert auf Zeit Online, vor allem die Trennung von gewerblicher und privater Nutzung sei unklar: "Demnach kann Bloggern nur geraten werden, künftig keine Zeitungen mehr als Ausriss, Kopie et cetera einzubinden" Bereits die Einbindung eines Werbebanners oder eines Flattr-Buttons sei so eine gewerbliche Nutzung: "Das klingt, als könnten Anwälte, die sich mit Abmahnungen im Internet beschäftigen, eine ganz neue Verdienstquelle bekommen". Biermann folgert: "Insgesamt bleibt nach dem Lesen des Entwurfs vor allem ein Eindruck: Dass es offensichtlich schwierig ist, ein solches Leistungsschutzrecht juristisch sauber zu definieren und zu formulieren. Geschweige denn für den Normalnutzer, ein solches zu verstehen."

Gemäßigt bis wenig aufgeregt äußert sich Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung: "Für manche Verleger ist das wie Weihnachten....Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird eher schmal sein. Die praktische Bedeutung wird vor allem darin liegen, dass Verlage künftig ohne Probleme und Absprachen mit Autoren Urheberrechtsverletzungen einklagen können....Ob aus dem Gesetzesentwurf noch ein Gesetz wird, ist angesichts der schon fortgeschrittenen Legislaturpreiode und der Umstrittenheit der Materie fraglich."

Übrigens: Sollte das Leitungsschutzrecht tatsächlich in Gesetzesform gegossen und verabschiedet werden, dann wären solche kleinen Presseschauen wie diese, die über das Zitatrecht hinausgingen, vermutlich künftig nicht mehr ohne Weiteres möglich. Es sei denn, mit allen hinter den Verfassern der Zitate stehenden Verlage und Blogs gäbe es Lizenzabkommen.

red

15.06.2012
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Anzeige: 1 - 2 von 2

17.06.12 00:44

Christoph Keese Web-Site

Keine Sorge, solche Presseschauen wie diese werden auch mit Leistungsschutzrecht problemlos und kostenlos weiter möglich sein. Sie haben ausschließlich zitiert. Hier steht nichts, was kein Zitat wäre. Also ist Ihre Sorge unberechtigt. Beste Grüße, Christoph Keese

15.06.12 14:06

Heiko Specht Web-Site

Wir das LSG umgesetzt, dann wird schlagartig die Klickzahl und die Userzahl bei den Publikationen sinken.
Den meisten Traffic erhalten die unter das LSG fallenden Webseiten durch Deep-Links aus Google, Facebook und Konsorten.
Da allesamt (LSG-Probanten) aber nun mal von "Reichweite" profitieren und ihren Space in Abhängigkeit dieser mehr oder weniger teuer verkaufen können, wird diese Werbefläche für große Kampagnen uninteressant. Man wird bei IVW deutlich sehen, wie viel weniger Traffic auf die Seiten geleitet wird.
Zu Gute kommen wird das genau denen, gegen die derzeit aktiv Stimmung gemacht wird. Den Bloggern. Denn diese steigen im Ranking bei der Suchergebnisauslieferung in dem Maße, wie die Verlegerinhalte aus dem Index verschwinden.
Ein Verleger, der zudem heute noch in SEO investiert, investiert in das von sich selbst geschaufelte Grab.

Vermutlich wird die Verlegerbranche nicht umhin kommen sich neue "Verbreitungswege" zu suchen oder Ihr "Online-Geschäftsmodel" überdenken (Paid-Content ging schon mal schief oder?).

Ich denke, auf uns kommen interessante Zeiten zu. Die Vermarktungsbranche sollte schon mal anfangen sich neue Geschäftspartner als die klickstärksten Newsportale zu suchen. Es wird nämlich deutlich weniger Reichweite auf sie zukommen.

tsssssss.....

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