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Zehn Klauseln verstoßen gegen Deusches Recht

Gerichtsurteil: Google muss AGBs ändern

Niederlage für den Internetriesen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt mit einer Klage gegen Google. Wie das Landgericht Hamburg entschied, muss Google zehn Klauseln aus den früheren Nutzungsbedingungen streichen. Betroffen sind unter anderem Bestimmungen, die dem Unternehmen erlauben, urheberrechtlich geschützte Werke zu veröffentlichen. Gerd Billen, oberster Verbraucherschützer, lobte das Urteil als "Signal an andere Internetfirmen, Daten- und Verbraucherschutz erst zu nehmen."

Die Hamburger Richter entschieden, dass Verbraucher durch einige Abschnitte aus den früheren Nutzungsbedingungen unzulässig benachteiligt wurden. Der Internetkonzern darf die Nutzungsbedingungen gegenüber deutschen Verbrauchen nicht mehr verwenden oder sich darauf berufen. Insgesamt verstoßen zehn Klauseln gegen geltendes Datenschutzrecht. Eine Bedingung räumte Google das Recht ein, E-Mails, Bilder, Texte und andere private Dateien zu durchforsten und gegebenenfalls zu löschen.

Eine andere Textzeile gestattete dem Unternehmen, über urheberrechtlich geschützte Werke zu verfügen und personenbezogene Daten zu Werbezwecken zu verwenden. "Im schlimmsten Fall hätte dies sogar private Dokumente betreffen können, die Nutzer auf ihrem Account speichern", so die Verbraucherschützer in ihrer Erklärung.

Google hat inzwischen die Nutzungsbedingungen geändert. Der Bundesverband kündigte allerdings an, die neuen Nutzungsbedingungen erneut zu prüfen, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

Google, das Unternehmen mit dem selbst gewählten Credo "Don't be evil", geriet in Vergangenheit häufiger in die Schusslinie von Verbraucherschützern. Zuletzt wegen der Veröffentlichung von Gesichtern und Nummernschildern auf dem neuen Google Maps-Service Street View.

 

Update:

Als Reaktion auf das Urteil sagte Google-Sprecher Stefan Keuchel gegenüber Golem.de: "In dem Rechtsstreit ging es um längst nicht mehr verwandte Nutzungsbedingungen für die Google Suchmaschine. Einige der Klauseln waren in der Tat unglücklich formuliert und wurden von Google bereits vor mehr als einem Jahr entsprechend umformuliert. Der vom VZBV initiierte Rechtsstreit war daher überflüssig, da die angegriffenen Klauseln schon zum Zeitpunkt der Klage nicht mehr genutzt wurden."

Keuchel legt zudem Wert darauf, zu betonten, dass Google "weder E-Mails noch irgendwelche anderen privaten Dokumente von Nutzern" liest.

Derzeit prüfe Google rechtliche Schritte gegen das Urteil einzulegen. Dazu hat der US-Konzern einen Monat Zeit.

 

 

epi

27.08.2009
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Urteil (PDF)

MEEDIA RÜCKBLICK

  • 09.09.2009 Google: Ampeln für Datenschutz
  • 02.09.2009 Die internationale Anti-Google-Bewegung
  • 18.08.2009 Google Street View startet in der Schweiz
  • 06.07.2009 Google-Chef: "Wir haben eine Mission"

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