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Fälschungsaffäre beschäftigt Justiz in Hamburg und Berlin

Fall W.: Staatsanwaltschaft ermittelt wieder

Neue Bewegung im Fall um den Fälschungsverdacht gegen den Journalisten W.: Wie die Hamburger Staatsanwaltschaft gegenüber MEEDIA erklärte, ist das zwischenzeitlich eingestellte strafrechtliche Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen worden. Dabei geht es um Betrug und Titelmissbrauch. Behördensprecher Wilhelm Möllers bestätigte, dass "die Ermittlungen gegen den Beschuldigten W." seit dem 12. April wieder laufen. Dazu habe die Staatsanwaltschaft die Polizei mit einem "Ermittlungsersuchen" beauftragt.

Zum Hintergrund: Mehrere renommierte Medien, darunter Spiegel Online und Welt Online, waren Auftraggeber des freien Journalisten W. und hatten unter anderem Texte veröffentlicht, die in der Folge den Presserat beschäftigten. Dabei ging es um einen offensichtlich nicht existenten Juristen namens Carsten Penkella, den der 25-Jährige in verschiedenen Artikeln zitiert hatte. Um die Identität des angeblichen Kölner "Fachanwalts für Telekommunikationsrecht" (eine Bezeichnung, die es gar nicht gibt) zu klären, hatte Spiegel Online am 3. Dezember 2009 Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. In diesem Zuge sollte vor allem geklärt werden, ob es sich beim falschen Experten um einen Hochstapler handelt oder dieser tatsächlich eine Erfindung des Autoren sei.

In der Anzeige von Spiegel Online, die zunächst gegen Unbekannt gestellt worden war, gab es Anhaltspunkte für behördliche Ermittlungen: In einem Schreiben, das W. von dem falschen Juristen erhalten haben will und der Chefredaktion im Faksimile präsentiert hatte, sind eine Handynummer (0157-84400044) sowie eine Freemail-Adresse (penkella.carsten[at]email.de) angegeben. Das auf den 12. März 2009 datierte Schreiben enthält auch eine E-Mail-Adresse von Penkalla, die allerdings laut Staatsanwaltschaft erst am 4. November freigeschaltet wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Polizei nun aufklären wird, wann und von wem die Handynummer registriert wurde. Sollte auch diese Nummer wie die Mailadresse erst gegen Jahresende – als W. von seinen argwöhnisch gewordenen Auftraggebern aufgefordert war, seine Recherchen durch stichhaltige Unterlagen zu untermauern – beantragt worden sein, wäre die Indizienlage gegen W. erdrückend. Oberstaatsanwalt Möllers zu MEEDIA: "Zu den Einzelheiten werde ich verständlicherweise keine Angaben machen."

Die Hamburger Behörde hatte die Sache zunächst zu den Akten legen wollen und an Spiegel Online einen Einstellungsbescheid geschickt. Damit wollte man sich an der Brandstwiete wegen der für die Medien hohen Bedeutung der Angelegenheit nicht abfinden, und entschied, die Rechtsmittel auszuschöpfen. Möllers bestätigt: "Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist Beschwerde eingelegt worden." Daraufhin seien die Nachforschungen wieder in Gang gesetzt worden.

Auch in Berlin wird jetzt im Fälschungsfall ermittelt. Dort hatte Axel Springer Strafanzeige wegen Betrugs erstattet. Dies wird nun unter dem Aktenzeichen 35 JS 6737 / 09 überprüft. Eine Aufklärung der Affäre um den Phantom-Anwalt somit wahrscheinlich und wohl bereits in Kürze zu erwarten.

ga

21.04.2010
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    Letzte Kommentare

    Anzeige: 1 - 5 von 5

    22.04.10 14:21

    Jo Kahl

    @Georg Altrogge: Muss sich meedia auch mit Ws Anwälten auseinandersetzen?

    22.04.10 12:21

    Krümel Monster

    @Jens Steinbacher - alias Sebastian W.? Ein bißchen geschummelt?! Euphemismus, ick hör dir trapsen... Und zwar ganz gewaltig.

    21.04.10 19:45

    Jo Kahl

    @Norbert Hettler: Der Anwalt von W verschickt Abmahnungen? An wen und woher wissen Sie das?

    21.04.10 17:40

    Norbert Hettler

    Der Anwalt verschickt aber Fleißig Abmahnungen incl. Rechnung...

    21.04.10 16:06

    Jens Steinbacher

    Der junge Mann hat keine Straftaten begangen. Er hat nur ein wenig geschummelt. Jeder Journalist, der ohne Fehl und Tadel ist, werfe den ersten Stein.

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