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Blogger streiten sich über den Datenschutz-Appell

Facebook-Button: So diskutiert das Web

Während die großen Nachrichtenportale sich noch einer Wertung entziehen, diskutiert das Web über den Appell des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Die Behörde fordert von Webseitenbetreibern ihres Bundeslandes, Fanpages bei Facebook zu löschen und den Like-Button von ihren Internetauftritten zu entfernen, weil die Dienste gegen geltende Gesetze verstoßen. In der Blogosphäre ist man sich uneinig, ob der Vorstoß richtig ist. MEEDIA dokumentiert die ersten Stimmen.

Kai Biermann schreibt auf Zeit Online:
"Das ist ein wenig so wie die Post, die einst unter Androhung schwerer Strafen verbot, Telefone oder gar Modems zu nutzen, die nicht das offizielle Post-Siegel trugen. Rechtlich korrekt war es, ging aber an der technischen Entwicklung und somit der Realität vorbei. Derzeit aber haben die Datenschützer keine andere Wahl. (...) Der deutsche Datenschutz ist derzeit nicht in der Lage, angemessen auf globale Entwicklungen wie Facebook oder Google+ zu reagieren. Eigentlich brauchte es ein neues Datenschutzrecht."

 

Roland Panter schreibt auf wirtschaftsfaktor sprache, dass er nicht einverstanden sei "von dieser ungefragten Bevormundung und Überregulierung durch zudem häufig themenunkundige Personenkreise". Es folgt ein offener Brief an Thilo Weichert, den Leiter der ULD. Hier ein Auszug:" Bei Ihrer vorgebrachten Bewertung kann ich außerdem keinerlei Abwägung zwischen Kosten (Nachteil) und Nutzen(Vorteil) erkennen. Ich kann keine einfließende Bewertung eines sich global verändernden Kommunikationsverhaltens erkennen. Auch fehlt ein konstruktives Element. Also ein Teil, der konkret benennt, wie man es besser lösen kann, um diese zweifelsfrei sinnvolle Funktionalität zu erhalten? Hier könnte man in Ihrem Hause vielleicht noch mal ansetzen, dann ist Ihre Forderung am Ende vielleicht sogar nicht mehr ganz so – sagen wir mal vorsichtig – Gesichtsverzerrend."

 

Markus Beckedahl schreibt als Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V.: "Natürlich ist es zutreffend, dass Facebook nicht ausreichend transparent macht, wie Daten verarbeitet und wem in welcher Form zur Verfügung gestellt werden, und sich vermutlich nicht an deutsches Datenschutzrecht hält. Es ist auch kein Kavaliersdelikt, wenn durch die Einbindung bestimmter Facebook-Anwendungen in Webseiten Daten an eine Firma übergeben werden, mit der man eigentlich gar nichts zu tun hat. Das Vorgehen des ULD greift an einem wunden Punkt Facebooks an: Facebook nutzt zwar gerne den deutschen Markt, um Umsätze zu generieren. Aber an die hiesigen Standards will man sich nicht halten – was so nicht geht. Das fällt jetzt auf die zurück, die Facebook-Erweiterungen in ihre Seiten integriert haben. Dass das ULD nicht direkt an Facebook herantreten kann, ist das Verschulden der Politik: die Durchsetzung von Datenschutzrecht auf internationaler Ebene ist trotz aller Sonntagsreden von Innen- und Verbraucherschutzministern bislang kein bisschen verbessert worden. Das ULD macht nun schlicht seinen Job: es übt indirekt Druck auf Facebook aus, weil das richtige Instrumentarium für andere Wege fehlt. Wer durch Facebooks ignorante Haltung und das Versagen der Politik am Ende doof da steht, ist der einfache Nutzer, der sich um solche Details einfach nicht kümmern müssen sollte."

 

Bei Netzpolitik.org heißt es im kontrapunkt, dass der Vorstoß der ULD richtig sei: "Denn: sie setzen dort an, wo es Facebook weh tut. Beim Traffic und bei den Firmenkunden, die ihre Fanpages betreiben und für Werbung auf Facebook Geld bezahlen. In dieses Universum hineinzustechen ist richtig. Denn was haben wir nicht alles gehört von Seiten der Politik? Wie schlecht es um den Datenschutz bestellt sei bei Facebook, dass das so nicht gehen würde? Diese Politiker sind übrigens auch jene Menschen, die die Gesetze gemacht haben, die das ULD nun anwendet – und auch künftig anwenden wird. (...) Das ULD hätte sich eine Sache sparen sollen: den martialischen Tonfall. Eine sachliche Herangehensweise, nämlich den Hinweis, dass man Facebook an ihren Goldeiern packen will, das hätte gereicht. Dass man bis zu 50.000 Euro Bußgeld verhängen kann, was langwierig ist und mit der Mannstärke des ULD wohl eher ein paar Dutzend Seitenbetreiber denn das ganze Schleswig-Holsteinische Internet betreffen dürfte, das ist korrekt. Nun klingt es halt nach 'Behörde verprügelt kleinen Blogger, weil Zuckerberg nicht zu erreichen war.' Und das ist, sprechen wir es offen aus: dämlich."

 

Adrian Schneider schreibt auf Telemedicus: "Hier zeigt sich das Dilemma des Datenschutzes im Internet. Die technischen Abläufe lassen sich mittlerweile nur noch mit gehöriger juristischer Akrobatik vom Gesetz erfassen. Gleichzeitig ist die Realität im Netz eine völlig andere, als das Idealbild des Datenschutzes: Fast jede Webseite bindet irgendwelche externen Daten ein. (...) Das Nutzen all dieser Dienste wäre rechtswidrig, würde man die Ansicht des ULD konsequent anwenden. (...) Andererseits darf datenschutzkritischen Diensten wie Facebook oder Google-Analytics natürlich auch kein Freibrief erteilt werden. Eine schwierige Situation, die eigentlich nur der Gesetzgeber vernünftig auflösen könnte. Dennoch tut das ULD gut daran, nun eine stringente Linie anzukündigen. (...) In kaum einem Gebiet des Medienrechts mangelt es derart an Rechtsprechung und gerichtlicher Klärung wie im Online-Datenschutzrecht. Schlägt das ULD nun einen konsequenten Weg ein, könnte sich das ändern. Und möglicherweise wird dann auch dem Gesetzgeber klar, dass es so mit dem deutschen Datenschutzrecht nicht weitergehen kann."

 

 

red

20.08.2011
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MEEDIA RÜCKBLICK

  • 01.11.2011 Datenschutz: Streit um Like-Button eskaliert
  • 21.10.2011 Like-Button: Teilerfolg im Facebook-Streit
  • 19.08.2011 Facebook-Button: Wer Strafen fürchten muss
  • 19.08.2011 Datenschützer: Facebooks Like-Button illegal

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