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Joaquin Almunía gibt Zwischenstand der Kartelluntersuchung

EU-Kommission will Antworten von Google

Google soll der EU-Kommission möglichst in wenigen Wochen Rede und Antwort stehen. Die Kommission hatte Ende 2010 ein Kartellverfahren gegen den Internetkonzern eingeleitet. Vorwurf: Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt der Suchmaschinen. Joaquín Almunia, Vizepräsident der Europäischen Kommission, hat am Montag einen Zwischenstand gegeben – und fordert Google auf, "Bedenken schnell aus dem Weg zu räumen". Google streitet die Vorwürfe ab.

Almunia nennt vier Bedenken der EU-Kommission, die auf wettbewerbsrechtliche Praktiken hindeuten könnten:

1. Google verlinke bei Suchanfragen auch auf eigene Angebote (u.a. Kinoprogramm, Restaurants, Shopping-Angebote, etc.). Die Kommission sei "besorgt", dass diese eigenen Google-Services bevorzugt in den Suchergebnissen angezeigt werden und so konkurrierende Angebote benachteiligt würden.

2. Google "könnte" Inhalte von konkurrierenden Angeboten wie etwa Nutzerkommentare und Rezensionen kopieren, mutmaßt Almunia. Falls dies so sein sollte, könnte der Anreiz von Wettbewerbern sinken, in eigene Inhalte wie Reiseportale oder Restaurantführer zu investieren.

3. Die Kommission bemängelt mögliche Abkommen zwischen Google und Werbepartnern. Demnach gäbe es offenbar exklusive Absprachen zwischen beiden Seiten, die Such-Werbeanzeigen ausschließlich bei Google und nicht bei anderen Suchmaschinenanbietern anzeigen. Auch diese möglichen Abkommen  verhinderten Wettbewerb.

4. Die Kommission befürchtet, dass Google es per Vertragsabschluss verbietet, dass Werbekampagnen, die über Google AdWords neben den Suchergebnissen erscheinen, auch über andere Suchplattformen ausgespielt werden können.


Almunia habe sich direkt per Post an Eric Schmidt, den Aufsichtsratsvorsitzenden des Internet-Konzerns gewandt. Er erhoffe sich, dass Google in wenigen Wochen zu jedem der Punkte Vorschläge macht, wie die Bedenken aus der Welt geschaffen werden könnten. Ziel sei es, ein Bündel von Abhilfen ("remedy package") zu schnüren. Ansonsten müsste ein formales Verfahren in die Wege geleitet werden, an deren Ende auch Strafen stehen könnten.

Der Einleitung der Kartelluntersuchung vorausgegangen waren eine Reihe von Beschwerden gegen tatsächliche oder vermutete Google-Praktiken. Die Initiative ICOMP (Initiative for a Competitive Marketplace) nennt als Beschwerdeführer neben den Portalen Ciao!, Expedia, TripAdvisor und Twenga auch Microsoft und die deutschen Verlegerverbände VDZ und BDZV.

ICOMP-Justiziar David Wood begrüßt das Vorgehen der EU-Kommission und sagt: "Seit mehreren Jahren äußern wir unsere Besorgnis darüber, dass Googles Verhalten gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Googles Geschäftspraktiken haben erheblichen Schaden bei verschiedenen Unternehmen des Onlinemarktes verursacht und dabei  Innovation, Wettbewerb und Wachstum geschwächt. Hierdurch sind massive Nachteile für Verbraucher und die europäische Wirtschaft entstanden."

Almunia schließt seine Ausführungen mit der Hoffnung, dass Google "diese Möglichkeit nutzt, um unsere Bedenken schnell aus dem Weg zu räumen, zugunsten von Wettbewerb und Innovation". 

Nachtrag: Google hat die Bedenken und Vorwürfe des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zurückgewiesen: "Wir teilen die Schlussfolgerungen nicht, stellen uns aber gerne einer Diskussion über die Vorbehalte." Tatsächlich sei der Wettbewerb im Netz in den vergangenen zwei jahren "dramatisch gestiegen": "Der Wettbewerbsdruck, denen sich Google ausgesetzt sieht, sind ungeheuer. Die Innovation online war niemals größer."

Auch die Reaktion der Verlegerverbände VDZ und BDZV hat nicht lange auf sich warten lassen: "Die Entscheidung der Kommission hat die Auffassung der Verleger bestätigt, dass Google seine Marktmacht für wettbewerbsverzerrende Suchmanipulationen missbraucht", erklärte VDZ-Präsident Hubert Burda. "Damit ist Fair Search auch von den Wettbewerbshütern als wichtiges Element der digitalen Welt anerkannt worden". 

BDZV-Präsident Helmut Heinen kommentiert Almunias Botschaft so: "Im weiteren Verfahren muss die EU-Kommission eine wirksame und nachhaltige Beseitigung aller Bedenken sicherstellen. Sollte Google selbst Vorschläge machen, muss die EU-Kommission sie unter Beteiligung der Beschwerdeführer auf Herz und Nieren prüfen und darf nötigenfalls auch nicht davor zurückschrecken, das Missbrauchsverfahren konsequent fortzuführen."

cm

21.05.2012
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  • 12.07.2012 Google-Kritiker auf Deutschlandtour

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