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Das Verleger-Treffen mit ARD-Intendantin Piel

Fastnachts-Farce "Gemeinsame Erklärung"

Am Karnevalsdienstag treffen sich Vertreter der Zeitungsverleger und der öffentlich-rechtlichen Sender. Sie wollen ausloten, ob eine "Gemeinsame Erklärung" über die Spielregeln der Berichterstattung im Internet unterschrieben werden kann. Vereinfacht gesagt, sollen sich Verleger auf die Text-Berichterstattung im Netz konzentrieren, die gebührenfinanzierten Sender auf Ton und Bewegtbild. Eine Erklärung dieser Art wäre nicht viel mehr als eine Farce - sie gälte wohl nur für ein Jahr.

Einer der Auslöser für die aktuellen Verhandlungen zwischen Verlagen und ARD/ZDF war die berühmt-berüchtigte Tagesschau-App. Das kostenlose Angebot - eine Smartphone- und Tablet-Anwendung, die Bewegtbilder, aber auch jede Menge Text für die Nutzer bereithält, die aus der Webseite tagesschau.de gespeist wird - war Verlegern schon vor seiner Fertigstellung ein Dorn im Auge. Sie sehen in dem Angebot für mobile Endgeräte eine unzulässige, weil marktverzerrende und "presseähnliche" Konkurrenz für eigene Entwicklungen, die sie teilweise bereits gegen Bezahlung anbieten. Der Streit endete vor dem Landgericht Köln, wo der zuständige Richter die Parteien im Oktober dazu aufforderte, es noch einmal mit einer außergerichtlichen Einigung zu versuchen.

Es geht um mehr als eine App

Es geht bei der Diskussion freilich um mehr als "nur" eine App. Im Kern wird die Frage verhandelt, wie viel Spielraum die Öffentlich-Rechtlichen im Netz überhaupt haben. Die Sender werden mit Gebührengeldern finanziert – einerseits haben Gebührenzahler ein Anrecht und ein Interesse, die von ihren Beiträgen bezahlten Inhalte auch via Internet abrufen zu können. Eine freiwillige Beschränkung auf die Kanäle TV und Radio wäre nicht zeitgemäß und wäre ggf. nicht mit dem Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen zu vereinbaren.

Andererseits treffen die Öffentlich-Rechtlichen im Web auf privatwirtschaftliche Anbieter, die dort ebenfalls die Ware Information anbieten. Diese erzielen Umsätze zum einen über Werbung (die die Sender nicht schalten dürfen), zum anderen wollen sie aber auch Bezahlinhalte als Geschäftsmodell entwickeln. Doch wo es nur einen Klick oder eine App entfernt bereits kostenlose Angebote gäbe, da könnten sich neue Bezahlmodelle kaum oder nur unter großen Zugeständnissen entwickeln, lautet die Argumentation der Verleger. Sie reiben sich dabei weniger an Angeboten im stationären Web, sondern an explizit für mobile Geräte entwickelte Angeboten.

Redaktionskonferenz Online (RKO) lehnt Erlärung ab

An dem Treffen, das für Dienstag vormittag anberaumt ist, wird von der Seite der Sender u.a. die ARD-Vorsitzende und WDR-Chefin Monika Piel teilnehmen. In die Verhandlungen eingebunden sind auch NDR-Intendant Lutz Marmor und BR-Chef Ulrich Wilhelm. Die Verleger kommen offenbar in der Besetzung Helmut Heinen (Präsident des Zeitungsverlegerverbandes BDZV), Christian Nienhaus (Geschäftsführer der WAZ-Gruppe) und Roland Gerschermann (Geschäftsführer Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH). Beide Seiten haben bereits einen Entwurf für eine "Gemeinsame Erklärung" vorbereitet, der Anfang Februar an die Öffentlichkeit gelangte.   

In diesem Entwurf hieß es, die Sender sollten ihren Schwerpunkt "in fernseh- und hörfunkähnlichen Angeboten" setzen. Texte würden also in der Regel Bewegtbilder nur begleiten. Die Angebote der Verleger sollten sich hingegen auf Text und Foto konzentrieren: "eine eigenständige nur video- und audiogeprägte Berichterstattung ist in den Angeboten der Verleger die Ausnahme".

Der "Online-Intendant" der ARD, SWR-Chef Peter Boudgoust, der an den eigentlichen Verhandlungen gar nicht teilgenommen hatte, erbat darauf eine Stellungnahme von der Redaktionskonferenz Online (RKO). Zur RKO treffen sich alle sechs bis acht Wochen die Online-Chefs der Landesrundfunkanstalten und Gemeinschaftseinrichtungen. Dieses Gremium empfahl Boudgoust, die Erklärung nicht zu unterschreiben. Auf eine eigenständige Berichterstattung, auch in Textform, dürfe die ARD nicht verzichten. Bei der ARD hieß es schließlich, der an die Öffentlichkeit gelangte Entwurf sei veraltet. Im Zentrum der Überlegungen stehe die Aufgabe, die Angebote der Sender und der Verlage unterscheidbar zu gestalten.

Reglementierung hält keinem Realitätscheck stand

Mit dem bisherigen Entwurf können beide Seiten jedenfalls weder zufrieden sein, noch hielte eine solche Abmachung einem Realitätscheck stand. Die Sender würden sich mit dem Verzicht auf eine Berichterstattung in Textform freiwillig drastisch beschneiden. Die Verlage ihrerseits würden sich ebenso einen Bärendienst erweisen, wollen sie doch eigentlich den Anteil an Bewegtbild auf ihren Onlineseiten ausbauen und nicht eindämmen. Jegliche Regelung, die verschiedenen Medien nur bestimmte Formen der Berichterstattung zuwiese, ginge an der Medienwirklichkeit meilenweit vorbei. Im Netz fließen Text, Foto, Ton und Bewegtbild zusammen. Nutzer erwarten mit Zunahme der Bandbreite ihrer Internet-Zugänge solche multimedialen Angebote.

Eine künstliche Verteilung der Berichterstattungformate per Verordnung wäre daher für alle Beteiligten kontraproduktiv. Wie zu hören ist, könnte die hochtrabend "Gemeinsame Erklärung" genannte Regelung ohnehin nur für ein Jahr gelten. Viel mehr als eine Art Waffenstillstandsabkommen wäre eine Erklärung also nicht. Sie wäre sogar nicht viel mehr als eine Farce. Ob es am Faschingsdienstag zur Unterschrift kommt, gilt als fraglich. Keine der Seiten wollte sich auf Anfrage äußern.

Christian Meier

20.02.2012
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MEEDIA RÜCKBLICK

  • 27.09.2012 Nienhaus will Tagesschau-App "abschalten"
  • 14.03.2012 Verlage und Sender: Wie die Königskinder
  • 30.01.2012 ÖR und Verleger: Annäherung im App-Streit
  • 03.01.2012 Kompromiss bei Tagesschau-App in Sicht
  • 13.10.2011 App-Streit: Richter rät zu Kompromiss

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