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Scharfe Kritik an Weitergabe von Nutzerdaten

Datenschützer: Facebooks Like-Button illegal

Im schlimmsten Fall drohen 50.000 Euro Bußgeld: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) fordert Webseitenbetreiber des Bundeslandes dazu auf, ihre Fanpage bei Facebook zu löschen und Plugins wie den "Gefällt mir"-Button auf ihren Internet-Auftritten zu entfernen. Grund dafür sei das Ergebnis einer technischen und rechtlichen Analyse, wonach die Angebote gegen das Telemediengesetz, das Bundesdatenschutzgesetz sowie im vorliegenden Fall gegen das Landesdatenschutzgesetz verstoßen.

"Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind", sagt Thilo Weichert, Leiter des Landeszentrums. "Dies hat leider bisher wenige Betreiber daran gehindert, die Angebote in Anspruch zu nehmen, zumal diese einfach zu installieren und unentgeltlich zu nutzen sind."

Im Fokus der Datenschützer steht die Reichweitenanalyse, die dem US-Unternehmen durch die Weitergabe von Bewegungs- und Inhaltsdaten ermöglicht werde. Dies habe dem Social Network einen geschätzten Marktwert von über 50 Milliarden Dollar beschwert. "Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht", heißt es in dem Appell der Norddeutschen. "Allen Stellen muss klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz hat, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können", fügt Weichert hinzu.

Die ULD ist damit die erste Insitution, die eine rigorose Konsequenz aus dem umstrittenen Datenschutzbestimmungen bei Facebook zieht. Sollten die Webseitenbetreiber bis Ende September 2011 die Angebote nicht deaktivieren, drohen die Norddeutschen mit Strafen. So heißt es: "Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 Landesdatenschutzgesetz Schleswig Holstein, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das Telemediengesetz bei 50.000 Euro."

Doch dabei soll es nicht bleiben. Die Aufforderung sei erst der "Anfang einer weitergehenden datenschutzrechtlichen Analyse von Facebook-Anwendungen". Weichert: "Niemand sollte behaupten, es stünden keine Alternativen zur Verfügung; es gibt europäische und andere Social Media, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Internet-Nutzenden ernster nehmen. Dass es auch dort problematische Anwendungen gibt, darf kein Grund für Untätigkeit hinsichtlich Facebook sein, sondern muss uns Datenschutzaufsichtsbehörden dazu veranlassen, auch diesen Verstößen nachzugehen. Die Nutzenden können ihren Beitrag dazu leisten, indem sie versuchen datenschutzwidrige Angebote zu vermeiden."

red

19.08.2011
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  • 01.11.2011 Datenschutz: Streit um Like-Button eskaliert
  • 21.10.2011 Like-Button: Teilerfolg im Facebook-Streit
  • 20.08.2011 Facebook-Button: So diskutiert das Web
  • 19.08.2011 Facebook-Button: Wer Strafen fürchten muss

Letzte Kommentare

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16.09.11 19:23

flem novy Web-Site

Das ist sicher sehr wohltuend. Ich werde diese Informationen benutzen.

19.08.11 18:08

Andreas Borchert

@Hartmut Schwensen: Ich finde nicht, dass Meedia ein fauler "Abschreibdienst" ist, wie Sie schreiben. Klar werden auch Agenturberichte verwendet - wie es auch alle anderen tun. Doch Meedia setzt immer wieder auch eigene Themen, auch wenn die Redaktion vergleichsweise klein ist.

19.08.11 15:35

MEEDIA Redaktion

@ Markus Dollinger: Der Appell richtet sich an Betreiber von Websiten in Schleswig Holstein

19.08.11 15:12

Markus Dollinger Web-Site

Seltsamerweise schreiben die anderen Quellen, dass bislang nur Website-Betreiber aus Schleswig Holstein von dem Verbot betroffen wären. Wohl die DPA-Meldung nicht so gaaanz genau gelesen, oder?

19.08.11 13:28

Wolfgang Merkel

Der "Gefällt mir"-Button unter dem Artikel ist großartig...

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