Die Hochspringerin Ariane Friedrich hat auf ihrer Facebook-Seite Name und Wohnort eines Mannes veröffentlicht, der ihr eine anzügliche Mail samt Foto seiner Genitalien gesendet hat. Seitdem kocht bei Facebook die Diskussion über: Darf die das? Ist die Aktion ein Akt virtueller Selbstverteidigung oder unangemessene Selbstjustiz, bei der Persönlichkeitsrechte mit Füßen getreten werden? Die Medien neigen eher zur zweiten Ansicht. Aber es gibt Argumente für beide Seiten.
Medien wie Spiegel Online, Stern.de und auch Lawblogger Udo Vetter sind sich weitgehend einig, dass das Vorgehen von Ariane Friedrich falsch war. Selbstjustiz ist keine Option, so die einhellige Meinung. Anwalt und Blogger Udo Vetter schreibt gleich zu Beginn seines Artikels zu, Facebook-Pranger: “Persönlichkeitsrechte? Datenschutz? Viel kann die Polizeikommissarin und Spitzensportlerin Ariane Friedrich darüber in ihrer Ausbildung nicht gelernt haben.” Spiegel Online warnt vor der Gefahr der Verwechslung: “Den Wohnort, den Friedrich in ihr Facebook-Posting schrieb, gibt es in Deutschland gleich dreimal. Allein in einem davon wohnen mindestens zwei Männer mit dem Namen, den Friedrich angab.” Das sorgt freilich auch wieder für Verwirrung, denn den Ort findet man in Deutschland sogar noch öfter, nämlich viermal als eigenständige Gemeinde und neunmal als Ortsteil. Einer der Ortsteile ist offenbar gemeint.
Den zweiten Mann gleichen Namens, den Spiegel Online ins Spiel bringt, konnten zumindest wir bei einer Internet-Recherche nicht finden (was aber auch an uns liegen kann). Die SpOn-Meldung wurde freilich sofort von Web-Nutzern aufgegriffen und als unumstößliche Realität in weiteren Kommentaren gegen Frau Friedrich verwendet. Sie habe also “mindestens einen unschuldigen Menschen getroffen” und solle als Polizistin besser recherchieren.Spielraum für Zwischentöne gibt es bei solchen Netz-Debatten eher nicht. Im Internet ist alles schnell sehr schwarz oder sehr weiß.
Eine unverhoffte Medien-Mini-Karriere erlebt im Zusammenhang mit dem Fall die stellvertretende Leiterin des Darmstädter Instituts Psychologie und Bedrohungsmanagement, Rita Steffes-enn, die sowohl von SpOn als auch von Stern.de zur Causa Friedrich befragt wurde und in beiden Medien zu Protokoll gibt, dass es sich hier gar nicht um Stalking handelt, sondern wahlweise um eine “Web-Attack” (SpOn) oder einen “Cyberübergriff” (Stern.de). Nur: Ariane Friedrich hat in ihren Facebook-Postings selbst nie behauptet, in diesem Fall Opfer eines Stalkers zu sein, wie es die Artikel nahelegen. Sie schrieb, offenbar bezogen auf einen anderen Fall: “Einen Stalker hatte ich auch schon.” Und begründet damit u.a. ihr Vorgehen die anzügliche Mail offenzulegen. Mit dem Begriff Stalker hantieren in erster Linie die Kommentatoren bei Facebook und in Foren.
Aber war es denn nun richtig oder falsch von Ariane Friedrich, die obszöne Mail mit Namensnennung zu veröffentlichen? Strafrechtlich kann sie wohl nicht belangt werden, zivilrechtlich aber eventuell schon wegen einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Mail-Versenders und eventueller Opfer von Verwechslungen. Auch ein Schmerzensgeld wäre denkbar.
Interessanter aber ist die Frage, ob ihre Handlung ethisch richtig oder falsch war. Wie so oft, gibt es hier ein Sowohl-als-auch. Es gibt gute Gründe, eine solche Mail zu veröffentlichen, aber mindestens genauso gute Gründe, es nicht zu tun. Auf der Facebook-Seite von Ariane Friedrich haben jeweils über 4.000 Menschen bei den beiden Postings zum Thema Facebook-Pranger auf “Gefällt mir geklickt”. Vielleicht wäre es aber klüger gewesen, Ariane Friedrich hätte den Inhalt der Mail veröffentlicht, den vollen Namen und Wohnort aber nicht genannt. Der Absender hätte sich vermutlich trotzdem ertappt gefühlt, aber sie hätte vermieden, dass es zu Namens-Verwechslungen kommen kann. Wohin das mit Namensverwechslungen im Netz führen kann, zeigte jüngst schon der Fall der missglückten Cicero-Online-Recherche zur Vorsitzenden der Piraten-Partei im Saarland.
Eines zeigt der Fall Ariane Friedrich aber überdeutlich: In der Debatte um Anonymität, Identität und Persönlichkeitsschutz im Internet, stehen wir noch ganz am Anfang.
Letzte Kommentare
25.04.12 14:59
Aribert Deckers Web-Site
"24.04.12 12:00
Jan-Bernd Meyer
[...]
für Veröffentlichungen von Straftaten gilt, dass die Namen von damit in Verbindung gebrachten Personen in der Presse bis zu einem rechtskräftigen Urteil nicht im vollen Umfang genannt werden dürfen. Ferner muss bei der Bezeichnung als Täter grundsätzlich immer ein "mutmaßlich" vorgestellt werden."
Dann ist Adolf Hitler nur ein mußmaßlicher Rechtsradikaler und Anders Breivik nur ein mutmaßlicher Mörder.
Das mutmaßliche Rechtsverständnis in dieser mutmaßlichen Demokratie läßt mutmaßen, daß in diesem mutmaßlichen Land die mutmaßliche Justiz eher ein mutmaßlicher Fall für die mutmaßliche Psychiatrie sind.
24.04.12 16:20
Jan-Bernd Meyer
Moin, Moin,
well roared lion, kann man da nur schreiben.
Immer schön aus der Anonymität heraus schießen und wahrscheinlich auch noch glauben, mutig zu sein, wenn man geltendes Recht mit Füßen tritt.
Übrigens: ein "bekannter Pädophile" wird auch hierzulande abgestraft.
Aber wahrscheinlich ist dem anonym Hetzenden jedes Mittel recht, um seinen Mangel an Rechtsbewusstsein auch noch als heroische Tat zu deklarieren.
24.04.12 14:38
Pro Friedrich
Yes!!! Frau Friedrich hat das einzig Richtige getan. Mal wieder eine dieser verlogenen verqueren Scheindiskussionen des syntaktisch nicht selten degenerierten Pöbels, zu dessen Erfüllungsgehilfen sich zunehmend auch einige der sogenannten Leitmedien machen.
24.04.12 12:34
Guter Nachbar
WAS für gequirrlter Jura Erstsemester Dünnsinn Sie armer Gutmensch. Und der der Pädophile von nebenan, der seit Jahren bekannt ist, wird auch in intervallen immer wieder laufengelassen bis er, Aufschrei - keiner konnte es wissen, über irgend ein Kind herfällt. Betroffenheit macht sich immer gut hinterher. Dumm nur, wenn es die eigene Familie/Frau/Freundin/Kind erwischt. Dann ist es vorbei mit der Lockerheit. Zur Klarstellung: Was Frau Friedrich getan hat, ist das einzig Richtige.
24.04.12 12:01
Jan-Bernd Meyer
Moin, Moin,
für Veröffentlichungen von Straftaten gilt, dass die Namen von damit in Verbindung gebrachten Personen in der Presse bis zu einem rechtskräftigen Urteil nicht im vollen Umfang genannt werden dürfen. Ferner muss bei der Bezeichnung als Täter grundsätzlich immer ein "mutmaßlich" vorgestellt werden.
Frau Friedrich setzt sich aus persönlicher Betroffenheit - die man verstehen kann - über diese rechtlichen Beschränkungen hinweg. Dies ist ein Vergehen, das entsprechend justiziabel ist und entsprechend geahndet werden sollte.
Zudem scheint die Möglichkeit zu bestehen, dass sie namensgleiche aber völlig unschuldige Personen an eine Pranger gestellt hat.
Bei allem Verständnis für ihre persönliche Betroffenheit und Empörung gilt immer noch, dass wir in einer Gesellschaft leben, die das Recht auf Selbstjustiz ausfugen Gründen ablehnt. Wie schon Hobbes im "Leviathan" schrieb, muss verhindert werden, dass der Mensch, der dem Mensch ein Wolf ist, anderen Menschen ungestraft nach Gutdünken an die Kehle geht. Genau dafür haben wir Gesetze. Und es ist völlig egal, ob der Internet-Stammtischpöbel die Handlung von Frau Friedrich gutheißt - sie ist abzulehnen.