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Klage gegen Tagesschau-App wird am 18. Juli verhandelt

App-Streit: Zeit- und Geldverschwendung

Dieter Kehl, Vorsitzender Richter am Landgericht Köln, ist nicht zu beneiden. Am 18. Juli wird die Verhandlung über die Klage von acht Zeitungsverlagen fortgesetzt, die die Tagesschau-App der ARD als zu "presseähnlich" befinden. Nach monatelangen Gesprächen zwischen ARD, ZDF und Verlagen ist nun klar, dass eine außergerichtliche Einigung in weite Ferne gerückt ist. Der Versuch einer Einigung war allerdings von Beginn an eine Farce. Und schlimmer noch: Kein Gericht der Welt kann diesen Streit schlichten.

Der Streit in Kurzform: Die Tagesschau-App für Smartphones bringt Texte und Videos von der Website der "Tagesschau"-Nachrichtensendung. Die Anwendung ist kostenlos verfügbar und wurde bereits millionenmal heruntergeladen. Verlage wollen derweil eigene Nachrichten-Apps als Bezahlmodelle etablieren. Sie sehen den Markt durch das Gratisangebot verzerrt. Darüber hinaus, das ist ein Kernargument der Zeitungsverleger, ist der Inhalt des Angebots zu textlastig, zu "presseähnlich". Die Öffentlich-Rechtlichen dürften aber laut Rundfunkstaatsvertrag im Internet keine presseähnlichen Angebote machen.

Eine erste Verhandlung im Oktober vergangenen Jahres endete nach einer Stunde mit der Frage des Richters, ob man nicht "mal reden" könne miteinander. Dies taten ARD-Intendanten und Verlegervertreter dann auch, das ZDF wurde mit ins Boot geholt. Bis zum Februar entstand bei gemeinsamen Treffen eine "Gemeinsame Erklärung". Die sah, vereinfacht gesagt, vor: Öffentlich-Rechtliche sollen ihr Textangebot zurückschrauben, dafür halten sich Verlagsangebote mit Videoangeboten zurück. Als der Entwurf durchsickerte, rumorte es gleich im Inneren der Sender, so protestierte beispielsweise der Redaktionsausschuss Online der ARD. Und auch in manchen Verlagen runzelte sich die Stirn von Online-Verantwortlichen: Warum ohne Not bei Videos zurückhalten?

Zur Unterschrift kam es dann nicht mehr - vor allem, weil das ZDF im Zuge des Intendantenwechsels plötzlich keine Zeit mehr fand, den Füller aus der Tasche zu holen. Schon vor seinem Abschied war Markus Schächter offenbar wankelmütig geworden, ob er ein solches Dokument wirklich unterschreiben könne. Schließlich hat er immer dafür geworben, dass das Fernsehen seine Zukunft auch im Internet suchen und finden muss. Sein Nachfolger Thomas Bellut verwies in einer Antrittserklärung zunächst an den ZDF-Fernsehrat, der sich des Falls im Juni annehmen soll. Und stellte darauf den Dialog zwischen den Parteien weitgehend ein. Verlegerpräsident Helmut Heinen verkündete daraufhin, die Verlage wollten nun den Weg vor Gericht fortsetzen. 

Anders zusammengefasst lässt sich sagen: Die vergangenen Monate waren für die beteiligten Seiten eine große Zeit- und Geldverschwendung. Eine "Gemeinsame Erklärung" wäre zum einen kaum das Papier wert gewesen, auf dem sie gestanden hätte. Ein Rückzug von TV-Sendern wie Verlagen auf ihre angestammten Territorien - Text und Foto hier, Bewegtbild da - wäre im Internet einer schädigenden Selbstbeschneidung gleichgekommen. Das Web ist der Zusammenfluss aller uns bekannten Darstellungsformen - wer diese als Inhalteanbieter nicht alle nach Möglichkeit nutzt, verpasst Chancen und den Anschluss. Ein künstlicher Graben wäre nicht mehr als ein Burgfrieden auf Zeit gewesen, denn die "Gemeinsame Erklärung" hätte vermutlich nur für ein Jahr gegolten - eine Farce.

Ebenso unbefriedigend wird vermutlich die Fortsetzung des Prozesses am Landgericht Köln ausfallen. Richter Kehl hatte es schon im Oktober auf den Punkt gebracht: "Wir werden keinen wirklichen Frieden stiften können." Denn: Die Veröffentlichung von Texten wird das Gericht den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht verbieten können. Einen verbindlichen Textanteil in Prozentgröße wird das Gericht ebenfalls nicht vorschreiben dürfen. Egal, wie eine Einigung aussieht (und die könnte nach Jahre auf sich warten lassen): Das Internet entwickelt sich rasant weiter und Inhalteanbieter müssen so viel wie möglich mit neuen Darstellungsformen und -formaten experimentieren. Ein Urteil, das die Zeit anhalten oder gar zurückdrehen würde, wäre so unsinnig wie realitätsfremd.

Stattdessen wird die Medienbranche der Zusammenprall von gebühren-und privatfinanzierten Anbietern im Internet noch lange beschäftigen. Den Sendern darf die Nutzung des Webs als Kommunikationskanal nicht verwehrt bleiben, die Geschäftsmodelle der Verlage dürfen aber nicht durch marktverzerrende Konkurrenz kaputtgemacht werden. Doch die Abgrenzung ist schwierig bis unmöglich. Denn wo hört im Netz die friedliche Koexistenz zwischen unterschiedlich finanzierten Anbietern auf und wo beginnt der Wettbewerb, der mit ungleichen Mitteln geführt wird? Kein Gericht der Welt wird diese Frage zufriedenstellend und überzeugend beantworten können. 

Christian Meier

07.05.2012
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  • 27.09.2012 Nienhaus will Tagesschau-App "abschalten"
  • 30.08.2012 Tagesschau-App: Gericht muss urteilen

Letzte Kommentare

Anzeige: 1 - 1 von 1

07.05.12 20:45

b f

... vielleicht hilft da mal ein Blick ins das "alte" Niedersachsen Urteil von 1986, da ging es um die Definition des dualen Systems und den Begriff der "Grundversorgung" :-)

Ist da inzwischen eigentlich eine Neufassung gemacht worden? Falls nicht, sollte der Fall klar sein....

Beste Grüße
bf

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