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Verlegerpräsident fordert weiter rechtliche Klärung

App-Streit: Richter rät zu Kompromiss

Der erste Verhandlungstag im App-Streit ist vorbei: Am heutigen Donnerstag trafen sich die Verleger- und ARD-Vertreter vor dem Landgericht Köln, um über die Presseähnlichkeit der Tagesschau-App zu diskutieren. Allerdings endete der Termin nur mit dem Rat des Vorsitzenden Richters, dass sich beide Parteien einigen sollten. Das Gericht legte beiden einen Vergleichsvorschlag vor: Die ARD könne nicht-sendungsbezogene Inhalte aus dem Angebot nehmen und gleichzeitig sendungsbezogenen Inhalte vertiefen.

Acht Zeitungsverlage, darunter der Axel Springer Verlag, die FAZ GmbH und der WAZ-Konzern, hatten im Sommer Klage gegen die Tagesschau-App eingereicht. Sie wollen sich gegen die mit ihren Angeboten konkurrierende textdominante Berichterstattung in der App zur Wehr setzen. "Es geht darum, dass jemand kostenlos Inhalte anbietet und damit unsere Märkte kaputt macht. Das finden wir politisch skandalös und nicht gesetzeskonform. Das kann man auch illegal nennen!", wird WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus auf Tagesschau.de zitiert. 

Reaktionen auf den ersten Verhandlungstag ließen nicht lange auf sich warten. Die ARD-Vorsitzende Monika Piel ließ verlauten, sie wolle jetzt mit den Verlegern Möglichkeiten für Kooperationen und Kompromisse ausloten. Das Gericht habe die Tagesschau-App nicht grundsätzlich infrage gestellt, äußerte sich der Justiziar des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Werner Hahn. 

BDZV-Präsident Hemut Heinen sagte, im Dialog könnten möglicherweise Verhaltensregeln verabredet werden, mit denen sowohl ARD und ZDF als auch den Verlagen mehr gedient sei als mit einem viele Jahre andauernden Rechtsstreit. "Unabhängig davon sind wir aber auch an einer grundsätzlichen rechtlichen Bewertung des Begriffs 'Presseähnlichkeit' sehr interessiert", sagte Heinen laut BDZV.

Vor der Verhandlung waren mehrmals Gespräche mit den Verlegern seitens der ARD angeboten worden. Im Zeit-Interview hatte BR-Intendant Ulrich Wilhelm angekündigt, dass er sich dafür einsetze, "dass es Raum für Verständigung, für Kompromisse und auch für Kooperationen" gebe. "Wir können auch mit den Verlagen darüber sprechen, den Video- und Audioanteil der App noch stärker herauszuarbeiten", so Wilhelm Ende August. Monika Piel hatte zuvor auf einem Pressetermin über die Klage der Verleger gesagt: "Man kann nicht behaupten, dass eine App des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den Markt kaputt macht." Viele Zeitungen machten auch Fernsehen und würden damit gegen Regeln verstoßen. 

Der nächste Verhandlungstermin soll erst im kommenden Jahr stattfinden.

red

13.10.2011
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13.10.11 16:49

Ulrich Schulze

@Tobias Löwe. Wahrscheinlich würde ich mit dem "Typen" ChN auch nicht über das Oktoberfest schlendern. Aber er hat Recht: Die öffentlich-rechtlichen Sender bekommen 7,5 Milliarden Euro Gebühren im Jahr und haben dazu noch immense Werbeeinnahmen. Wenn sie nun im App Nachrichten kostenlos verbreiten (ich höre schön: das ist doch bezahlt!), ruinieren sie die Zeitungen, die keine Gebühren und deutlich weniger Werbeeinnahmen haben. Das macht den Markt so ungleich. Also will mir scheinen, dass ChN und BR-Intendant Wilhelm auf der richtigen Spur sind - Frau Piel: ja mein Gott, da ist leider nichts zu erwarten, die weiss ja nicht einmal, dass ihre nervigen Kochsendungen zum Infobestandteil der ARD zählen.

13.10.11 14:59

Tobias Lowe

Das Zitat von WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus "… dass jemand kostenlos Inhalte anbietet und damit unsere Märkte kaputt macht … ist skandalös" finde ich skandalös. Der Typ hat das Internet-Zeitalter wohl nicht verstanden. Es ist doch nur eine Frage der Zeit, wann kostenlose Apps den geldgierigen Verlagsheinis auch hier komplett die Grundlage entzieht. Aber das ist typisch deutsch: Wenn man sich erst einmal auf ein Geschäftsmodell verbissen hat, dann wird diese Idee verfolgt – bis zum bitteren Ende.

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