Das juristische Tauziehen um die Fortdauer der Untersuchungshaft im Fall Jörg Kachelmann wird immer komplizierter. Wie der Spiegel in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, hat die Staatsanwaltschaft dem Landgericht Mannheim die Stellungnahme eines Psychotherapeuten vorgelegt, um die von der Verteidigung beantragte Haftentlassung des ARD-Wettermoderators zu verhindern.
In den mehr als 30-seitigen Ausführungen vertrete der Arzt die These, dass die von ihm behandelte Frau an einem traumabedingten Gedächtnisverlust leide. Die langjährige Partnerin von Kachelmann hatte diesen angezeigt und ausgesagt, Kachelmann habe sie mit einem Küchenmesser bedroht und vergewaltigt. Eine Bremer Pschologin hat offenbar erhebliche Zweifel an der Plausibilität der Angaben der Zeugin.
Mit der nun vorgelegten Expertise wolle die Ermittlungsbehörde das Ergebnis dieses von ihr selbst zuvor in Auftrag gegebenen Gutachten relativieren. Dass die Staatsanwaltschaft quasi ihr eigenes Gutachten mit einer weiteren Stellungnahme auszuhebeln versuche und noch dazu von einem behandelnden Arzt, so der Spiegel, "gilt als ungewöhnlich". Per Gesetz sind Staatsanwaltschaften verpflichtet, in gleichem Maße entlastendes wie belastendes Beweismaterial zu sammeln.
Letzte Kommentare
20.06.10 13:35
Meinung S. Freiheit
Ob und was Kachelmann getan hat, wird sich hoffentlich in der Hauptverhandlung klären. Grotesk ist allerdings angesichts der mehr als vagen Verdachtsmomente, den Mann in Untersuchungshaft zu stecken. Der Mann hat seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland, Vergewaltigung ist auch in der Schweiz strafbar.
Aber bei einer Haftentschädigung von 25 Euro pro Tag locht sich's ja bequem ein. Sollte sich das Ganze als Luftnummer entpuppen, drohen wohl weder dem Staatsanwalt noch dem Haftrichter Konsequenzen.