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Grüne und Medienrechtler legen Verfassungsklage vor

"Echte Rundfunkfreiheit für das ZDF"

Viel wurde debattiert, jetzt wird gehandelt: Die Grünen und der Medienjurist Dieter Dörr haben Details zu ihrem Normenkontrollantrag präsentiert. Sie wollen für ZDF so „echte Staatsferne“ erreichen. Damit sich Karlsruhe dem Fall Brender annimmt, müssen nur noch zwölf Abgeordnete aus SPD, FDP oder CDU mitziehen. Das scheint realistisch. Kommt auf diesem Wege ein Grundsatzurteil zu den öffentlich-rechtlichen Kontrollgremien zustande, wäre das neben dem ZDF auch eine Messlatte für die neun ARD-Anstalten.

Tabea Rößner kennt die Geschichten rund um die Freundeskreise der ZDF-Gremien nur allzu gut. Lange Zeit hatte sie selbst Gelegenheit, dem Flurfunk auf dem Mainzer Lerchenberg zu lauschen, wo das Zweite zuhause ist: Bis 2009 war Rößner ZDF-Redakteurin. Seitdem sitzt sie für die Grünen nicht mehr nur im Mainzer Stadtrat, sondern auch im Bundestag. Sie ist medienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion – und schießt gegen allzu heftigen politischen Einfluss bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber.

Der konnte im November vergangenen Jahres gegen die Unionsvertreter um den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch im Verwaltungsrat den Vertrag von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängern, obwohl Intendant Markus Schächter das vorschlug. Von einem Dammbruch war anschließend die Rede. Nicht nur die Presse, sondern auch politische Vertreter vieler Parteien schrien auf. Rößner und ihre Grünen aber handeln jetzt: In Berlin stellten sie zusammen mit der Linken eine Verfassungsklage vor, die der Medienrechtler Dieter Dörr formulierte.

Die Klageschrift moniert, der ZDF-Staatsvertrag sei verfassungswidrig, weil er sowohl gegen die Rundfunkfreiheit (Artikel 5) verstoße als auch gegen das ebenfalls vom Grundgesetz garantierte Willkürverbot (Artikel 3). Der Fall Brender sei „ein Tiefpunkt in der Geschichte der deutschen Rundfunkfreiheit“, sagte Rößner. „Wir wollen die Sache aber so drehen, dass daraus auch etwas Positives erwachsen kann. Wir wollen dem ZDF echte Rundfunkfreiheit beschaffen!“

Ihre Verfassungsklage, das ist ein sogenannter Normenkontrollantrag nach Artikel 93 des Grundgesetzes. Ihn kann kein Bürger, sondern nur eine Bundes- oder eine Landesregierung stellen oder der Bundestag, wenn ein Viertel aller Mitglieder zustimmen. Die Grünen haben derzeit 68 Sitze inne, die Linken 76. Kathrin Senger-Schäfer, medienpolitische Sprecherin der Linken, versicherte, dass ihre Fraktion die Klage mittrage. Fehlen zum nötigen Quorum zwölf Abgeordnete anderer Parteien. Rößner sagte, sie wolle in der nächsten Sitzungswoche, Ende Februar, auf die SPD-Fraktion zugehen, damit "die Opposition den Antrag möglichst geschlossen abgibt".

Der Plan der Grünen scheint also realistisch – und verärgerte prompt die Länderchefs, die laut Verfassung für das Medienrecht zuständig sind. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), der zugleich die Rundfunkkommission der Länder leitet und vor allem auch Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates ist, hatte zuvor angekündigt, den Staatsvertrag zu überarbeiten. Damit will sich die Kommission Ende des Monats befassen. Becks Problem ist aber: Weil der ZDF-Staatsvertrag, der Geburtsurkunde und Existenzberechtigung des Zweiten ist, von allen Ländern getragen wird, müssen auch alle 16 Landesfürsten einer Änderung zustimmen. Dass das bei diesem sensiblen Thema klappt, bei dem es nicht zuletzt um den Einfluss der Staatskanzleien geht, ist freilich höchst zweifelhaft.

Medienrechtler Dörr, der an der Mainzer Universität lehrt und Mitglied der Medienkonzentrations-Kommission KEK ist, sprach zudem davon, Becks Vorschläge seien lediglich "kosmetische Korrekturen". Er hielt gegen den Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, der zu der geplanten Verfassungsklage sagte, der Staatsvertrag sei einst von den Ländern beschlossen worden und könne somit auch von diesen geändert werden. Dörr: "Hier geht es um eine Grundlagenentscheidung, die den Vorteil hätte, dass sich an einem Richterspruch aus Karlsruhe auch die anderen gebührenfinanzierter Sender messen lassen müssten."

Dörr und Rößner betonten zudem, ihnen gehe es gar nicht darum, die Partien komplett aus den Gremien zu werfen, weil sie schließlich einen Teil der Gesellschaft repräsentierten. "Staatsferne ist für mich nicht die gänzliche Ferne von Politik sondern von Regierungen und Staatskanzleien", sagte Rößner. Dörr präzisierte, es gehe darum, dass politische Lager kein Vetorecht hätten, schon gar nicht Länderfürsten und ihre Strohmänner und erst recht nicht bei Personalien, die nicht zuletzt die Programmautonomie tangieren, wie die des Chefredakteurs.

Rößner regte zudem an, grundsätzlich über die Zusammensetzung der Rundfunkgremien zu diskutieren. Sie fragte etwa, ob es zeitgemäß sei, dass noch immer Vertriebene Stimmen in den Sendergremien hätten, kaum aber Migranten, geschweige denn junge Menschen. Damit aber dürfte sich Karlsruhe eher nicht befassen, sondern bloß mit der Staatsferne.

Sollte der Antrag im Frühjahr den Bundestag passieren, dürfte sich ein anschließendes Verfahren vor den höchsten deutschen Richtern etwa über zwei Jahre hinziehen. Und sollte es tatsächlich zu einem Urteilsspruch kommen, der den Einfluss der Herrschenden auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschränkt, würde wahr werden, was Rößner der FAZ sagte: "Dann hat Roland Koch der Rundfunkfreiheit sogar einen Gefallen getan."

Daniel Bouhs

04.02.2010
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