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Boudgoust ist "außerordentlich verärgert"

ARD-Chef kritisiert Landesmedienanstalten

Eigentlich sollten mit der Ratifizierung des 12. Rundfunkstaatsvertrags alle Kontroversen um die "elektronische Zeitung" beendet sein. Tatsächlich scheint der Konflikt eher zu eskalieren. Bei der Pressekonferenz zur Intendantentagung in Hamburg kritisierte ARD-Chef Peter Boudgoust die Landesmedienanstalten und zeigte sich "außerordentlich verärgert". Grund ist ein Leitfaden zur Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote, das die Landesmedienanstalten in Auftrag gegeben hatten.

Zeitgleich zur Pressekonferenz in Hamburg stellten die Landesmediengesellschaften in Berlin den Leitfaden zum Drei-Stufen-Test vor. Erstellt hat diesen das IPMZ-Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung an der Universität Zürich. Nach Ansicht der Landesmedienanstalten soll der Leitfaden einen Beitrag zur Qualität und Vergleichbarkeit der Gutachten zu den wirtschaftlichen Auswirkungen leisten. Damit wollen die Landesmedienanstalten einen Kriterienkatalog etablieren, anhand dessen die Beurteilung eines öffentlich-rechtlichen Telemedienangebotes vorgenommen werden kann.

Thomas Langheinrich, Vorsitzender der DLM, bezeichnete die bisher vorgelegten Gutachten als überkomplex und kaum handhabbar. Zudem ließen sie viele Fragen unbeantwortet. „Mit dem heute vorgelegten Leitfaden haben die Landesmedienanstalten einen praktikablen, verständlichen und kostengünstigen Lösungsvorschlag vorgelegt“, so Langheinrich weiter. Er könne zur Standardisierung und Transparenz des Drei-Stufen-Tests sowie zur Versachlichung der Diskussion über die Telemedienangebote beitragen.

Das sieht man bei der ARD ganz anders. "Die Landesmedienanstalten machen sich hier zu Akteuren auf einem Feld, für das sie keinen Auftrag haben", sagte Boudgost und sprach in diesem Zusammenhang zudem von "beamteten Lobbyisten der privaten Sender", die mit ihrem Verhalten "Zweifel an ihrer generellen Glaubwürdigkeit wecken". Durch das Gutachten würde das Gesetz des Rundfunkstaatsvertrags "auf den Kopf gestellt". Boudgoust weiter: "Es täte der Debatte gut, wenn das Gesetz respektiert würde."

Gesetzlicher Auftrag der Landesmedienanstalten ist neben der Lizenzierung privater Hörfunk- und TV-Veranstalter die  Überwachung der Einhaltung der Vorschriften aus dem Rundfunkstaatsvertrag. Boudgoust sieht deshalb in der Erstellung von Gutachten zu digitalen Angeboten der Öffentlich-Rechtlichen eine Kompetenzüberschreitung und eine "Verschwendung von Gebührengeldern", da die Landesmedienanstalten jährlich zwei Prozent beziehungsweise 150 Millionen Euro aus den GEZ-Einnahmen erhielten.

Bereits im Mai hatten die Landesmedienanstalten massive Mängel bei den damals vorliegenden Gutachten zu den Telemedienangeboten der ARD und ZDF konstatiert. Daraufhin wurde der Leitfaden in Auftrag gegeben, um von Seiten der Landesmedienanstalten einen Beitrag zur sachlichen Diskussion zum Drei-Stufen-Test zu leisten. „Als Sachverwalter des Dualen Systems und Förderer der Digitalisierung haben die Landesmedienanstalten ein Interesse daran, Verwerfungen abzuwehren und das System im Gleichgewicht zu halten“, betont Langheinrich. Keinesfalls gehe es darum, den Gremien der öffentlich-rechtlichen Sender Kompetenzen streitig zu machen. „Wir sehen es aber als unsere Aufgabe an, darauf hinzuwirken, dass ökonomische Auswirkungen neuer öffentlich-rechtlicher Angebote für alle Beteiligten noch stärker ins Blickfeld gerückt werden“.

Nach dem Kompromiss der Regierungsparteien regelt der Rundfunkstaatsvertrag die Legitimität öffentlich-rechtlicher Digitalangebote durch einen Drei-Stufen-Test, bei dem die grundsätzliche Berechtigung, der Qualitätsanspruch sowie die entstehenden Kosten dargelegt werden müssen. Die Verfahrenshoheit dabei liegt allerdings bei den Sendern.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch eine Ansage von ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann. Mit Blick auf die Verlags-Diskussionen um die Etablierung von Bezahlmodellen im Internet-Business erklärte sie: "Das öffentliche Interesse an frei zugänglichen öffentlich-rechtlichen Angeboten wird bei der Einführung von Paid Content noch größer werden."

Bei dieser Äußerung dürften Verlagsmanager hellhörig werden, denn zu Ende gedacht bedeutet dies, dass alle Versuche, eine Bezahl-Barriere zu etablieren, zumindest bei Nachrichtenangeboten von vornherein zum Scheitern verurteilt wären. Dies würde gleichzeitig den vielbeschworenen "Wegfall eines Geschäftsmodells" bedeuten.

Dass die öffentlich-rechtlichen Redaktionen dabei ohnehin aus dem Vollen schöpfen, zeigt sich an der Zusammenlegung der Redaktionen von "Tagesschau" und Tagesschau.de, die von den Intendanten ebenfalls beschlossen wurde. Im Zuge der Fusion sollen nach Angaben von NDR-Intendant Lutz Marmor im Gegensatz zu vergleichbaren Planungen privater Häuser keine Stellen eingespart werden. Schließlich sei man dort schon jetzt "an der Grenze dessen, was leistbar ist."

 

Georg Altrogge

16.09.2009
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  • 16.09.2009 Neuer "Drei-Stufen"-Leitfaden

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