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Über das Account eines CDU-Politikers sickerten Zahlen durch

Wahl: Prognose-Verrat bei Twitter

Fast 90 Minuten, bevor die Wahllokale am gestrigen Sonntag schlossen, zwitscherte bereits ein CDU-Politiker via Twitter eine relativ genaue Version der späteren Prognose von 18.00 Uhr. Das Vorab-Verraten der sogennanten Exit-Polls ist in Deutschland verboten. Mittlerweile streitet der Politiker ab, dass er die Postings verfasste. Die Tweets sorgten jedoch für so viel Wirbel, dass sich selbst der WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn zu einer eiligen Pressemitteilung genötigt sah.

Die Prognose wurden über zwei Twitter-Accounts verbreitet. Eines der Nutzerkonten gehört Patrick Rudolph, CDU-Vorsitzender im Stadtverband Radebeul. Er hat den Account mittlerweile deaktiviert. Auf Anfrage von Spiegel Online sagte Rudolph: "Ich weiß nicht, wer das geschrieben hat."

Das zweite Account gehört einem Nutzer, der unter demselben Namen bereits bei diversen anderen Social Networks und Web 2.0-Angeboten aktiv ist und als Lebensmittelpunkte München und Berlin angibt. Warum gerade er, die Vorab-Ergebnisse hatte und veröffentlichte ist noch völlig unklar.Faszinierend ist, welche Verbreitung die getwitterten Informationen fanden, obwohl beide Nutzer zusammen gerade einmal auf 25 Follower kommen. Die Status-Meldungen von Rudolph hatten insgesamt 21 Menschen abboniert und die des zweiten Zwitscherers lediglich vier Nutzer.Unterdessen meldet sich auch die ARD zu Wort. Chefredakteur Jörg Schönenborn erklärte zu der Behauptung, dass die Wahlprognosen der ARD vorab bei Twitter verbreitet worden: "Es hat bei Twitter keine Wahlprognosen gegeben, allenfalls Wahltipps." Schönenborn weiter: "Die Behauptung, Daten unserer Wahlforscher seien heute vorab ins Netz gegangen, ist falsch. Ich habe mir die Zahlen angesehen und finde keine Ähnlichkeiten mit den internen Daten, die wir am Nachmittag hatten. Es ist ausgeschlossen, dass Berechnungen von Infratest dimap die Quelle hierfür waren - zum einen, weil die Daten ganz offenkundig nicht übereinstimmen. Und zum anderen, weil nur ein sehr kleiner Kreis von Mitarbeitern Kenntnisse über die Datenhatte. Weitergabe können wir ausschließen."

Im Tagesschaublog legte der Chefredakteur noch einmal nach. Dort schrieb er: "Ich habe meinen Zettel von 16.00 Uhr nochmal rausgekramt, der keine Ähnlichkeit hat mit den Zahlen, die um 16.30 Uhr bei Twitter erschienen sind. Dort gab es keine Wahlprognosen, sondern bestenfalls Wahltipps eines Polit-Junkies."

Aber auch das Statement des TV-Journalisten kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die vorab vermeldeten Prognosen nah an der Realität lagen. Sie weichen höchsten ein Prozent von den tatsächlich um 18.00 Uhr veröffentlichten Exit-Polls ab.

Das Vorab-Verraten der Umfrageergebnisse ist kein Kavaliersdelikt. Die Wahlgesetze verbieten dies ausdrücklich. Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann.

30.08.2009

ax

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