In Schwalmtal am Niederrhein kam es am gestrigen Dienstag zu einem gewalttätigen Familiendrama mit drei Toten. Der Täter verschanzte sich über Stunden in einem Wohnhaus und lieferte sich einen Nervenkrieg mit der Polizei. Wie bereits bei vielen ähnlichen Dramen, fand das Ereignis auch bei Twitter ein großes Echo. Doch diesmal entwickelte sich der Microblogging-Dienst zu einem echten Sicherheitsrisiko. Ein Zwitscherer hörte den Polizeifunk mit und veröffentlichte die taktischen Anweisungen.
Während sich der vermeintliche Mörder für rund drei Stunden verschanzte, die Polizei mit ihm verhandelte, die Umgebung abriegelte und sich für einen Zugriff vorbereitete, twitterte der User mit Namen @JO31DH taktische Informationen wie “Polizei gibt im Amoklauf Notvarianten 1 und 2 frei” (Anmerkung: Dabei handelt es sich um polizeitaktikische Anweisungen.
Weitere Polizeifunk-Tweets:
Jede dieser Kurznachrichten hätte dem Täter wertvolle Informationen liefern können.
Hinter @JO31DH verbirgt sich ein Mann Namens Mark, der in Nettetal, rund 15 Kilometer vom Tatort entfernt wohnt. Seine gestrigen Twitter-Postings bezeichnete der Chefredakteur der "Rhein Zeitung", Christian Lindner, als ein "ein kleines, schmutziges Kapitel Mediengeschichte". Philipp Ostrop von den Ruhr-Nachrichten vergleicht das Verhalten von @JO31DH gar mit dem Gladbecker Geiseldrama von 1988. Damals stieg Udo Röbel, Reporter beim "Kölner Express" und später "Bild"-Chefredakteur, in das Auto der Geiselnehmer. "Er wollte eine gute Geschichte ('Das war natürlich die Geilheit auf die Story'), wurde plötzlich Teil des Geschehens und hat den Gangstern zur Flucht auf die Autobahn verholfen. Er hat sich gemein gemacht, und zwar mit einer schlechten Sache. Auch andere Medien und Journalisten haben sich während des Geiseldramas instrumentalisieren lassen."
Wie Röbel hat auch @JO31DH ein publizistisches Tabu gebrochen, dindem er für die Polizeiaktion wichtige Informationen über das Internet verbreitet hat.
Lindner schreibt: "Mark ist dabei, wenn man nur den Zeitfaktor bewertet, richtig gut. Er ist schneller als dpa. Vor allen Medienprofis twittert er: „Gerade auf dem Polizeifunk: Täter mit Schusswaffe vor einem Haus. Polizei rollt!” dpa bestätigt Marks Nachricht um 18.22 Uhr per Eilmeldung mit Prio 2: „Amoklauf am Niederrhein - vermutlich mehrere Opfer”. Weiter bloggt Lindner: "Der Amateurfunker aus Nettetal/Germany wird damit zum Star im Warhol’schen Sinne - deutlich länger als 15 Minuten."
Als die Polizei den vermeintlichen Täter endlich in Gewahrsam genommen hatte, zwitschert Mark: „so mal für alle die geiselnahme ist beendet es gab 3 tote ich klink mich aus danke fürs interesse.”
Was daraufhin passiert, entlarvt mehr als das Selbstverständnis mit dem @JO31DH an die seinen Livebericht heranging. Ausgelöst durch Philipp Ostrop, der den Twitterer darauf hinwies, dass er den Täter mit Informationen versorgte, entsteht eine Diskussion über @JO31DH Verhalten. Dessen Reaktion zeigt seine ganze Verantwortungslosigkeit und Grobheit. Lindner fasst die Tweets zusammen:
Mittlerweile hat @JO31DH seine Twitter-Account gelöscht.
07.09.09 15:57
Enrico Weigelt Website
Hallo in die Runde,
Tabu hin oder her: JO31DH hat der Öffentlichkeit unmißverständlich klar gemacht, daß hier ein Sicherheitsrisiko besteht.
Nicht nur daß hier jeder mithören kann (vor einigen Jahren konnte ich hier den lokalen Polizeifunk mit einem Selbstbauradio bequem hören ;-o), es kann auch jeder senden, sich als Polizist ausgeben und falsche Anweisungen geben.
Der Polizeifunk muß also nicht nur verschlüsselt, sondern auch authentifiziert werden, damit sofort nachweisbar ist, wer was gesagt hat. So würde auch die zielgerichtete Irreführung der Einsatzkräfte bei Operationen unter falscher Flagge, wie kürzlich in Winnenden, erheblich erschwert.
gruss
21.08.09 07:53
Tim Thaler
"JO31DH ein publizistisches Tabu gebrochen" - hat er nicht, er hat einen Gesetesverstoss begangen.
---
Telekommunikationsgesetz:
§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt...
---
Das war ein kleiner, mieser Straftäter. Macht bitte aus dem doch keinen "Publizisten".
19.08.09 15:52
Thomas Knüwer Website
Man darf aber auch mal darauf hinweisen, dass seit über 10 Jahren der Versuch, einen abhörsicheren, digitalen Polizeifunk zu schaffen in Deutschland vor die Wand läuft. Die Geschichte ist eine Demonstration mehr, dass dieser endlich mal kommen sollte.
19.08.09 14:32
Michael Hamburger
@ Redaktion
Warum machen Sie die Kontaktdaten unkenntlich?
Sie sind frei im Netz verfügbar, der Nutzer hat sich dazu entschlossen.
Wo ist der Unterschied zum Twitter-Acount, den Sie veröffentlichen?
19.08.09 12:43
Brandnew Welt Website
Dieser Blogpost wird sicherlich alle zukünftigen Amokläufer dazu bringen zusätzlich zur Glock
ein iPhone anzuschaffen und ihre Tat per Tweetdeck
mit den Polizeiaktionen zu synchronisieren.
Wayne?