Es ist ein zwei Jahre dauernder Rechtsstreit, der in einem Grundsatzurteil enden könnte: Daniel Morel verklagt die Nachrichtenagentur AFP auf Schadensersatz in Höhe von 120 Millionen Dollar. Der Corbis-Fotograf sieht sich in seinen Rechten verletzt, nachdem AFP Bilder, die er auf Twitter während der Erdbebenkatastrophe in Haiti gepostet hatte, ungefragt und ohne Gewinnbeteiligung weiterverkaufte. Es geht um die Frage, wie Agenturen künftig mit Bilder aus Social Networks umgehen dürfen.
Daniel Morel geht es ums Prinzip. Nachdem Haiti 2010 von Erdbeben heimgesucht wurde, war der Fotograf vor Ort. Er fing das Elend mit seiner Kamera ein und wurde dafür später sogar mit einem zweiten Platz beim World Press Photo Award ausgezeichnet. Doch während seiner ersten Tage im Katastrophengebiet postete Morel einige Bilder auf Twitter. Was danach passiert, beschäftigt seit zwei Jahren die Gerichte und könnte in einer heftigen Geldstrafe für AFP enden, wie das British Journal of Photography berichtet.
Denn Morels Bilder wurden 2010, kurz nach dem Upload, ohne Angabe der Quelle retweeted. Daraufhin wurde ein Mitarbeiter von AFP auf die Aufnahmen aufmerksam und übernahm sie in den Foto-Pool mehrerer Bildagenturen, darunter auch Getty Images. Zuerst mit falscher Quellenangabe, was kurze Zeit später berichtigt wurde. Daraufhin verbreiteten viele große Nachrichtensender und Online-Portale Morels Aufnahmen. Das Geld floß in die Kassen der Agenturen. Morel, selbst bei Corbis unter Vertrag, wurde an den Umsätzen nicht beteiligt.
Getty Images versucht sich derweil aus der Verantwortung zu ziehen. Man hätte schließlich die Bilder von AFP bekommen. Allerdings verkaufte man 820 Aufnahmen an Kunden. Die Verteidigung beruft sich darauf, dass Nutzer mit dem Upload von Bildern auf Twitter der Weitergabe an Dritte zustimmen. Zu Teilen ergibt das auch Sinn. Schließlich wären Social Networks ohne “Teilen”- oder “Retweet”-Funktion nicht denkbar. Doch wie verhält es sich, wenn der Dritte aus den Inhalten Profit zieht?
Morels Anwälte klagen nun auf 120 Millionen Dollar Entschädigung. Es geht ihnen um ein Grundsatzurteil. Doch selbst wenn der Fotograf nicht die gesamte Summe erstreitet, stehen seine Chancen derzeit nicht schlecht. So würden für einzelne Copyright-Verletzung zwischen 750 und 30.000 Dollar an Strafzahlungen fällig. Für Morel würde das einen verspäteten Geldregen von 20 Millionen Dollar bedeuten.
Außerdem hatte schon 2010 eine AFP-Bildchefin in einem internen Memo zur Sache erklärt, dass man “mit der Hand in der Keksdose” erwischt worden wäre und zahlen müsse. Inwiefern sich die Aussage als Schuldeingeständnis vor Gericht verwerten lässt, ist unklar.
Klar ist jedoch, dass Agenturen ein Problem bekommen dürften, wenn der Corbis-Fotograf mit seiner Klage Erfolg hat. Waren Social Networks bislang ein preiswerter Bilder-Pool für die Presse, würde ein Urteil zugunsten der Fotografen erhebliche Mehrkosten bedeuten.
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