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Montag 30. Januar 2012 10:17

IVW wertet ePaper von Print-Titeln auf

Digitale Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften haben bei der IVW bisher eine Art Außenseiter-Dasein gefristet. Sie wurden zwar gezählt und ausgewiesen, allerdings nur als zusätzliche Verkäufe und nicht als Bestandteil der regulären verkauften Auflage. Das ändert sich nun: Ab dem 2. Quartal 2012 werden ePaper-Abos, -Einzelverkäufe und sonstige Verkäufe genau so gewertet wie die gedruckten Pendants - allerdings nur, wenn ihre Inhalte beim Erscheinen zu 100% identisch mit den Print-Exemplaren sind.

Eine Neuerung, die Sinn macht, denn in Zeiten von Smartphones und Tablet-PCs werden ePaper vermehrt genutzt. Die Sonderstellung in der IVW war daher nicht mehr zeitgemäß. Die neue Regelung, bei der nicht mehr zwischen Print- und ePaper-Exemplar eines Pressetitels unterschieden wird, könnte dem Medium ePaper sogar einen weiteren Aufschwung bringen. Denn: Bisher boten einige Verlage keine sonderlich attraktiven ePaper an, da die verkaufte Auflage eben nicht zum Gesamtverkauf gezählt wurde.

Auch wenn die ePaper demnächst also zum Gesamtverkauf gezählt werden, ihre Zahlen bleiben transparent. Künftig wird die Ausweisung auf ivw.de bei betroffenen Titeln um die Zeilen "davon ePaper" ergänzt. Aktualisierungen und Ergänzungen der Print-Inhalte sind dabei nur in engen Grenzen erlaubt: "Die Identität des Werbeträgers (Redaktion und Anzeigen) muss gewährt sein. Die Identität im Sinne dieser Richtlinie gilt als gegeben, wenn das ePaper als digitale Ausgabe eines bestehenden Printtitels mit diesem in Inhalt und Form übereinstimmt. Die redaktionellen und werblichen Inhalte der jeweiligen Printausgabe müssen zum Zeitpunkt des Erscheinens einer Ausgabe zu 100 Prozent in dem ePaper enthalten sein", heißt es in den neuen IVW-Richtlinien.

Und weiter: "Die Identität wird durch die folgenden Modifikationen nicht beeinträchtigt:
- Aktualisierungen der bereits vorhandenen redaktionellen Inhalte, soweit dadurch keine neuen Themen entstehen;
- Funktionalitäten zur Steigerung des Nutzerkomforts sowie Formatanpassungen, die sich aus den technischen Möglichkeiten ergeben bzw. durch das jeweilige Endgerät bedingt sind und den Print-Charakter nicht verändern.
Auf Basis der identischen Belegungseinheit sind Modifikationen der werblichen Inhalte nur begrenzt möglich."

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Letzte Kommentare

Anzeige: 1 - 5 von 5

25.05.13 08:59

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24.05.13 08:22

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30.01.12 15:04

neue Regeln

Das klingt vernünftig. Da sieht man mal, wie schnell (vermutlich vernünftige) Regularien entstehen, wenn man mal FÜR den Kunden statt nur für die eigenen Taschen und Freunde arbeiten will.

Verlage können ab sofort iPad-PDF-Abos für Mallorca-Rentner anbieten und bei IVW und beim Werbekunden verrechnen. Nach dem Verkaufszeitraum kann man Einzel-Artikel (Stiftung Warentest, ct-Tests, Computer-Bild-Tests) mit ganz anderer dynamisch ausgetauschter Werbung verkaufen. Man kann auch parallen zum Normalen Heft interaktive Versionen mit ganz anderer Werbung verkaufen die dann nicht zu IVW gezählt werden.

Interessant wären jetzt noch Kritiker die Lücken und Schlupflöcher in den Regeln finden. Die Realität des LTE-Ausbaues hätte die Presse an den Regeln ja auch erkennen müssen. Stattdessen berichten sie wie meist nur hinterher.

30.01.12 14:03

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Sorry, war etwas schnell, das soll noch dazu:
"Zur Zurechnung des ePapers zu den Auflagenkategorien Abonnements und Einzelverkauf muss der Preis des ePapers mindestens 50 % des entsprechenden Preises des Printprodukts betragen."
(Zitate aus den Erläuterungen)

30.01.12 13:59

Andreas Vogel Web-Site

Eine nicht unwichtige Änderung sollte dabei auch erwähnt werden:

"Im Detail haben sich darüber hinaus Änderungen bei den Bedingungen für die Preisgestaltung ergeben; insbesondere gelten künftig grundsätzlich die
Bezugspreise des Presseprodukts als Beurteilungsgrundlage der ePaper-Preise"

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Mr. Analyzer

Jens Schröder berichtet bei MEEDIA täglich über Einschaltquoten, IVW-Auflagen, MA-Reichweiten, Visits, PIs und Unique User. Im "Mr. Analyzer"-Blog beleuchtet er die Hintergründe der wichtigen Zahlen.

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