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Donnerstag 02. September 2010 17:31

Die gefährliche Kachelmann-Medienklage

Dürfen die Medien ungehindert die Wahrheit berichten? Wer glaubt, dass dies eine rhetorische Frage ist, sollte sich die Entscheidung des Kölner Landgerichts in dieser Woche im Fall Kachelmann gegen Bild.de genauer ansehen. Denn für die Pressekammer scheint das elementare Recht der vierten Gewalt keineswegs selbstverständlich. Die Richter winkten nicht nur eine Einstweilige Verfügung der Anwälte des Moderators gegen das Portal durch, sondern fassten im Verfahren auch einen irritierenden Beschluss.

Zwar folgte das Kölner Gericht in mehreren Punkten der Argumentation der Springer-Justitiare und erkannte an, dass im Fall des der schweren Vergewaltigung beschuldigten ARD-Meteorologen ein allgemeines öffentliches Interesse bestehe und Bild.de auch ausgewogen berichtet habe. Dennoch entschied die Kammer letztlich, dass die Erwähnung von Details der Tatvorwürfe zumindest zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt hätten.

Dessen Kölner Medienanwalt Ralf Höcker hatte sowohl gegen Bild.de wie auch gegen das Münchner Wochenmagazin Focus, auf dessen Exklusivnachrichten sich die Springer-Redaktion berufen hatte, Einstweilige Verfügungen beantragt und hohe Schmerzensgeldforderungen angekündigt. Die aus Mediensicht grundsätzliche Problematik dabei: Höcker zielt mit seiner Klage auf ein generelles Verbot der Berichterstattung in der Phase polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Viele Medienanwälte würden es am liebsten sehen, wenn eine detaillierte Verdachtsberichterstattung bis zum Prozess oder gar bis zu einer Verurteilung generell durch die Rechtssprechung untersagt würde.

Nun könnte man meinen, dass es dafür in einem Fall wie dem des von der früheren Partnerin belasteten Moderators sogar gute Gründe gebe. Die Formel "schuldig bei Verdacht" trifft gerade bei Sexualdelikten zu, und schon heute gibt es keinen, der selbst nach einem Freispruch Kachelmanns mit seiner Rückkehr ins ARD-Wetterstudio rechnet. Zu viel ist über sein Intimleben publik geworden, als dass der 53-Jährige dem Massenpublikum in seiner angestammten Rolle noch zumutbar erschiene. Die Anzeige seiner Ex-Geliebten hat dem Schweizer nicht nur mehrere Monate Untersuchungshaft eingebracht, sondern ihn auch als TV-Gesicht erledigt. Eine Erfahrung, die vor ihm ein früherer RTL-Moderator machte, der ebenfalls der Vergewaltigung angeklagt wurde, das Gericht später aber von seiner Unschuld überzeugen konnte.

Dennoch wäre die Annahme falsch, dass ein Verzicht der Medien auf eine investigative Recherche der Umstände im Fall Kachelmann dem Moderator dieses Schicksal erspart hätte. Und die Forderung, den Medien eine Berichterstattung über Einzelheiten der behördlichen Ermittlungsergebnisse generell zu untersagen, ist sogar gefährlich. Denn diese würde nicht nur im Fall Kachelmann gelten, sondern in allen Verfahren, die sich gegen Prominente oder exponierte Personen richten. Was hätte die Öffentlichkeit über den Fall Zumwinkel, die Vorwürfe gegen den Vorstand der HSH Nordbank oder ähnliche Fälle erfahren? Nichts, wenn es nach dem Willen einschlägiger Anwälte ginge.

Eins sollte klar sein: Wer das Recht der Redaktionen auf Recherche und die Veröffentlichung von deren Ergebnis beschneidet, schafft damit im Kern ein wichtiges Stück Pressefreiheit ab. Und wer aus Erfahrung weiß, wie langsam die Mühlen der Justiz mahlen, erkennt, wie empfindlich eine solche Praxis gerade die investigativen Journalisten treffen würde. Ein Recht, das die Verbreitung von Fakten aus einem Strafverfahren vor der Gerichtsverhandlung unterbindet, würde ein publizistisches Vakuum schaffen, das nicht der Öffentlichkeit, sondern nur den Interessen von Lobbyisten dient.

Immerhin hat das Kölner Landgericht trotz seines für die Medien höchst problematischen Entscheids auch klargemacht, dass es die detaillierte Berichterstattung ab Anklageerhebung gegen dem Moderator am 19. Mai für zulässig und gerechtfertigt hält - allerdings auch deshalb, weil die Staatsanwaltschaft selbst eine Reihe von Einzelheiten der Tatvorwürfe veröffentlicht hatte. Kachelmann-Jurist Höcker, bis dato als Medienanwalt kaum bekannt, hat in diesem Zusammenhang ebenfalls Vorwürfe gegen die Mannheimer Behörde erhoben und hatte eine gerichtliche Verfügung zunächst für einen deutlich längeren Zeitraum gefordert.

Die Wahrscheinlichkeit, dass nachfolgende Instanzen den Sachverhalt konträr zum Kölner Gericht beurteilen und in der Sache zu abweichenden Schlüssen kommen werden, ist hoch. Axel Springer wird Rechtsmittel einlegen und notfalls wohl bis zum Bundesgerichtshof gehen, der in früheren Entscheidungen deutlich pressefreundlicher geurteilt hat. Somit dürfte auch die Chance, dass Kachelmanns Anwälte die Forderung nach einem Schmerzensgeld in Höhe von um zwei Millionen Euro allein gegen den Springer-Verlag durchsetzen, verschwindend gering sein.

Auch Kachelmann hätte wohl gute Gründe, seine Rechtsvertreter in dieser Hinsicht einzubremsen. Denn während der Moderator eine ganze Reihe von Interviews gibt und nach seiner Haftentlassung über Tage die Schlagzeilen bestimmte, gehen seine Anwälte vor allem gegen Medien vor, die Details berichten, die nicht in das von Kachelmann gezeichnete Bild passen. Diese selektive Behandlung der Medien zeugt nicht von einer konsequenten anwaltlichen Strategie, sondern ist im Endeffekt der Versuch, Public Relations mit juristischen Mitteln zu betreiben. Das ist mit dem Anspruch der Öffentlichkeit auf eine ausgewogene Darstellung nicht zu vereinbaren und für jeden unabhängigen Journalisten nicht akzeptabel.

Gerade im Fall Kachelmann kann den Medien kaum der Vorwurf der einseitigen  Berichterstattung gemacht werden. Für diese mag es der Fall des Jahres sein, weshalb sie wie in den letzten Monaten ausführlich berichten. Aber wenn am Montag in Mannheim der Strafprozess gegen Jörg Kachelmann beginnt, ist der damit nicht verurteilt. Auch nicht vorverurteilt. Dass der Moderator den Prozess mit seiner TV-Karriere bezahlen wird, ist dabei eine Sache. Dies den Medien anzulasten, eine andere.

 

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Georg Altrogge ist Chefredakteur von MEEDIA und sammelte in leitenden Funktionen fast zwei Jahrzehnte Erfahrung im Print-Business, unter anderem als Chefredakteur von „Tomorrow“. Hier beschreibt er Außen- und Innenansichten einer Branche im Nahkampf mit den digitalen Medien.

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