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Freitag 14. September 2012 12:20

iPhone5: LTE funkt nur bei der Telekom

Pferdefuß LTE: Nach dem Debakel um nicht funktionierenden LTE-Datenfunk im neuen iPad, gibt es auch beim iPhone 5 eine unschöne Einschränkung. Das Gerät nutzt in Deutschland zwar einen Chip, der drei Frequenzbänder abdeckt, doch nur eins davon verwendet ein deutscher Provider. Tatsächlich erreicht das iPhone 5 die bis zu 100 Mbit/s im Download nur im LTE-Netz der Deutschen Telekom – das aber nicht bundesweit. Wer in einer Stadt lebt, hat Glück. Kunden auf dem Land surfen langsamer.

Der Grund: Das ab dem 21. September 2012 in Deutschland vertriebene iPhone GSM Modell A1429 funkt auf 1.800 MHz. Diese Frequenz nutzt die Telekom nur in Städten. Insgesamt will das Bonner Unternehmen bis Jahresende die 100 größten Städte mit LTE versorgen. Auf dem Land wird im Spektrum von 800 MHz gefunkt. Über diese Frequenz hinaus, nutzen Vodafone, O2 und die Telekom noch 2.600 MHz. Doch der LTE-Chip im iPhone 5 funkt auf anderen Wellenlängen: 850, 1.800 und 2.100 MHz.

Der schnelle Datenfunk kann bei der Telekom in den Complete Mobil-Tarifen als Option für 9,95 Euro hinzugebucht werden. Je nach Tarif sind die Datenmengen allerdings gedeckelt (300 MB bis 2.000 MB).

LTE ist für alle Smartphone-Hersteller und Mobilfunkprovider ein komplexes Thema. Weltweit werden für den schnellen Datenfunk 22 unterschiedliche Frequenzbänder verwendet. Ein Chip, der zwischen allen Bändern wechseln könnte, würde sehr viel Energie verbrauchen. Hinzu kommen noch die benötigten Frequenzen für GSM, UMTS, HSPA+, DC-HSDPA und WLAN in einem Smartphone.

Dass sich in Deutschland die Provider für den Ausbau auf 800 MHz entschieden haben, hat physikalische Gründe: Je geringer die Frequenz, desto größer ist die Wellenlänge und damit die Reichweite des Signals. Mit 800 MHz kann eine LTE-Funkzelle einen Radius von bis zu 30 Kilometern versorgen. O2 beispielsweise wird seine 2.600 MHz-Frequenz vor allem an Orten wie Flughäfen, Messen oder Bahnhöfen einsetzen, um möglichst vielen Menschen auf kleinem Raum einen schnellen Datenabruf zu ermöglichen.

Lediglich ePlus könnte beim iPhone 5 noch nachziehen. Die Düsseldorfer haben eine Lizenz für 1.800 MHz, aber noch kein ausgebaute LTE-Netz. “E-Plus testet LTE im Frequenzbereich 1.800 MHz und wir werden es auch einsetzten, wenn wir starten”, sagt ePlus-Sprecher Klaus Schulze-Löwenberg gegenüber Golem. Doch sicher ist das nicht, wie heißt es so schön in den Fußnoten bei Apple: “Dass ein bestimmtes Frequenzband unterstützt wird, bedeutet nicht, dass alle LTE Netze mit denselben Frequenzbändern unterstützt werden.”

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Montag 30. Juli 2012 17:56

Samsung wirft Apple "Schmarotzertum" vor

Vor dem US-Bundesgericht in San Jose in Saal 8 startet heute ein weiterer Prozess zwischen Apple und Samsung. Direkt vor Apples Haustür (zehn Meilen bis zum Infinite Loop in Cupertino) geht es darum, ob Samsung Schutzrechte von Apple bei Smartphones und Tablets verletzt hat. Derzeit werden in Australien, Deutschland. Großbritannien, den USA und weiteren Ländern zwischen 25 und 50 Auseinandersetzungen um Patente geführt. Dabei geht es nicht nur um viel Geld, sondern auch ums Image.

Die Justizfälle gipfeln mitunter in außergewöhnlichen richterlichen Anweisungen: In Großbritannien soll sich Apple für den Kopiervorwurf schriftlich entschuldigen. Vor Prozessbeginn in San Jose hatte Richterin Lucy H. Koh bereits ein vorläufiges Verkaufsverbot für das Samsung Smartphone Galaxy Nexus sowie das Tablet Galaxy Tab 10.1 für die USA verhängt. Der U.S. Court of Appeals hob nach einer Woche den Verkaufsstopp für das Smartphone auf, beließ es aber auf dem Tablet.

Ab heute muss das Gericht in Kalifornien darüber entscheiden, ob Samsung Design- als auch Software-Patente für iPhone und iPad verletzt hat. Apple fordert als Kläger für seinen Umsatzverlust sowie entgangene Lizenzzahlungen 2,5 Milliarden Dollar Schadenersatz. In sogenannten Trial Briefs, die in redigierter Form öffentlich sind, legen beide Unternehmen ihre Argumentation offen. Dabei geht Samsung zum Angriff über: Apple habe sich beim iPhone-Design bei Sony bedient. Apple-Manager Tony Fadell habe Anfang 2006 einen Presseartikel über Sonys Produktdesign herumgereicht. Daraufhin habe Apple-Designer Shin Nishiborti ein “Sony-Like” Smartphone entworfen.

Das südkoreanische Unternehmen präsentiert in den Unterlagen eigene Entwürfe, die angeblich im September 2006 entstanden. Die Smartphones haben eine unglaubliche Ähnlichkeit mit dem iPhone, was zu diesem Zeitpunkt aber nur hinter verschlossenen Türen in Cupertino existierte.Zudem wirft Samsung Apple “Schmarotzertum” vor. Bereits seit 1991 entwickle das asiatische Unternehmen Technologien für die Telekommunikationsbranche, darunter Bauteile sowie etliche patentgeschützte Verfahren für drahtlose Datenübertragung. Apple hätte bei Markteintritt 2007 kein Smartphone bauen können, ohne diese Verfahren und Komponenten. Samsung liefert DRAM- und Flash-Speicher sowie den Application Prozessor für das iPhone. Apples aktueller A5X-Prozessor werde von Samsung gefertigt und das Unternehmen sei einziger Lieferant des Retina-Displays im neuen iPad, heißt es im Trial Brief.

Samsungs-Anwälte schildern am Beispiel von zwei Patenten (No 7,675,941; 7,447,516), wie Apple sich bislang um Lizenzzahlungen gedrückt hat. Sämtliche Vorschläge für “Cross-Licensing Deals” wurden von den Amerikanern mit unterschiedlichen Argumenten abgelehnt. Ein Grund seien zu hohe Lizenzpreise, obwohl Samsung Preise vorschlug, wie sie auch andere Unternehmen für Standard-Techniken (Standard Essential Patents) verlangen. Apple habe niemals ein Gegenangebot unterbreitet.

Samsung geht aufrecht in diese Auseinandersetzung, gestärkt von wirtschaftlichem Erfolg. Im zweiten Quartal 2012 verkaufte der Konzern 50,5 Millionen Mobiltelefone, das ist fast doppelt so viel wie Apple im gleichen Zeitraum absetzte (26 Mio. iPhones). Spannend wird, ob der Richterspruch in diesem Verfahren den Streit endgültig beilegen kann. Ein richterlich verordnetes Schlichtungsgespräch zwischen beiden Firmenchefs war im Mai 2012 nach zwei Tagen ergebnislos beendet worden. Ab kommender Woche präsentieren die Anwälte ihre Argumente. Hier hat Apple die Nase vorn und führt im Trial Brief neun Namen auf, während sich Samsung nur von vier Rechtsanwälten vertreten lässt.

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Freitag 16. Dezember 2011 14:44

Apple: Deutschlandstart für iTunes Match

Das ging dann doch schneller als erwartet: Nur einen Monat nach den USA startet Apple sein neues Angebot iTunes Match auch in Deutschland. Für 24,99 Euro sorgt der Dienst für einen Musikabgleich für bis zu zehn Geräte. Dazu vergleicht iTunes Match die Lieder auf den Festplatten der Geräte mit der eigenen Datenbank. Was iTunes nicht kennt, wird zum Server hochgeladen. Somit steht, wie bereits bei Apps und Büchern, jeder Titel zum Download auf iPhone, iPad, iPod und Computern bereit.

Neben dem Vorteil, nicht tausende Musiktitel auf einen Server hochladen zu müssen, wie beim Cloud Drive von Amazon oder Music von Google, ist die Freischaltung aller Lieder in der Musiksammlung. Da fragt keiner mehr nach den Quellen, die mögen grau bis tiefschwarz gewesen sein, egal, Schwamm drüber. Apple schaltet die Songs in besserer Qualität (AAC-Version mit 256 Kbit/s), kopierschutzfrei (DRM free) mit Cover-Abbildung und allen Angaben zum Album (ID-3 Tags) frei.

Das müssen harte Verhandlungen mit den Musikverlagen bzw. der GEMA in Deutschland gewesen sein. Doch kein Wort dazu bei der Rechteverwertungsgesellschaft - auch bei Apple Deutschland gibt es kein offizielles Wort zum neuen Angebot. Eventuell hat die Einigung zwischen dem Hightech-Verband Bitkom und der GEMA von Anfang Dezember den entscheidenden Durchbruch gebracht.

Der Dienst scheint gut angenommen zu werden, ich konnte in den ersten Versuchen nicht mal meine Apple-ID eingeben. Jetzt hat es geklappt. Nach der Anmeldung in iTunes auf einem Rechner muss man auf dem iPhone in den Einstellungen unter „Musik“ iTunes Match aktivieren. Unter Einstellungen/Store wird der automatische Download aktiviert. Wenn man beispielsweise ein Lied auf dem iPad kauft, wird es automatisch – bei einer Datenverbindung und identischer Apple-ID – auch auf das iPhone heruntergeladen. Dieser Abgleich funktioniert auch mit Apps und eBooks. Die Nutzer können allerdings noch festlegen, ob ein Download auch im Mobilfunknetz (Mobile Daten) erfolgen soll. Wer ein Datenlimit hat (eigentlich fast alle), sollte unterwegs keine 300 MB Apps/Musiksammlungen/Bücherreihen herunterladen.

Laut Medienberichten müssen sich unsere Nachbarn in Österreich noch etwas gedulden. Ach ja, eine Einschränkung gibt es noch: bei 25.000 abgeglichenen Songs pro Jahr ist Schluss.

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Donnerstag 07. Juli 2011 15:39

Die Verlage verklagen die Falschen

Die Klagen und Beschwerden der Verlage treffen die Falschen. Nicht öffentlich-rechtliche Sender und Google bedrohen im Digitalen das Verlagsgeschäft, sondern profilierte Autoren. Die benötigen im Web keinen Verlag mehr. Wenn jetzt noch ein passender Aggregator für die nötige Werbevermarktung und Reichweite - eventuell sogar international - sorgt, haben die etablierten Verlage mit ihrer derzeitigen Haltung im Internet keine Zukunft.

Die Klagen und Beschwerden der Verlage treffen die Falschen. Nicht öffentlich-rechtliche Sender und Google bedrohen im Digitalen das Verlagsgeschäft, sondern profilierte Autoren. Die benötigen im Web keinen Verlag mehr. Wenn jetzt noch ein passender Aggregator für die nötige Werbevermarktung und Reichweite - eventuell sogar international - sorgt, haben die etablierten Verlage mit ihrer derzeitigen Haltung im Internet keine Zukunft.

Schon blöd, wenn man seine Wettbewerber nicht kennt. Die Klage der Verlage gegen die Tagesschau-App hat den falschen Adressaten. Gleiches gilt für Beschwerden bei der EU gegen Google. Auch mit Apps öffentlich-rechtlicher Sender verkaufen die Verlage nicht einen Banner weniger. Bei Google hat noch kein Angestellter eine Reportage oder eine Nachricht verfasst. Echter Wettbewerb erwächst den Verlagen durch Blogger. Der Begriff trifft leider nicht ganz, was ich meine. Doch der Einfachheit halber nutze ich ihn, um Journalisten, Kommunikations-Experten und Menschen, die sich bei einem Thema extrem gut auskennen, zu beschreiben. All diese Menschen veröffentlichen ihr Wissen und ihre Meinung mit einfachen Blogger-Werkzeugen.

Waren noch vor wenigen Dekaden kapitalintensive Druckereien und ein Presse-Vertrieb die Einstiegshürden für Massenpublikationen, sind es heute ein Webspace sowie eine Open Source Software für eine Hand voll Euros. Mit dem stetig wachsenden Publikum im Digitalen, ziehen diese Blogger Aufmerksamkeit von Verlagsangeboten ab. Zwar nutzt eine starke, etablierte Printmarke als Startkapital im Web, doch sie ist kein Garant für langfristigen Erfolg. Wenn die Frage zur Orchideen-Pflege bei einer Google-Suche auf ein Blog und nicht zu einem Verlagstitel führt, dann ist klar, wo beim nächsten Mal die Antwort gesucht wird. Dass nur fünf Prozent der Google-Suchtreffer aus Verlagen stammen, hat bestimmt nichts mit Manipulation seitens Google zu tun. Blogs liefern die relevanteren Antworten. Sie sind näher am Leben der Menschen und kennen die sich ergebenden Fragen zum Thema. Ausserdem beschäftigt sich ein Orchideen-, iPhone- oder Segel-Blogger intensiver mit der Materie, als es eine personell ausgedünnte Redaktion jemals könnte.

Das Zeitalter der Autoren

Würde sich nun der Politik-Experte der Welt, der Auto-Spezialist des stern und der iPhone-Guru der Computer-Bild mit einem Blog selbstständig machen, würden sie über kurz oder lang ihre Leserschaft finden, ganz ohne Verlag. Ich weiss wo von ich schreibe, denn ich blogge als gelernter Wirtschaftsjournalist seit vier Jahren über das iPhone und neuerdings auch über Android und andere Gadgets. Die Leserschaft findet sich, wenn die Artikel Relevanz haben, gleiches gilt für die Werbeeinnahmen. Ohne Akquise kamen Bannerbuchungen aus Deutschland, Frankreich und China. Nur der Umfang der Einnahmen ist bislang ein Problem der Blogger. Meine Webseiten erzielen nur knapp ein Drittel meiner Einnahmen als freiberuflicher Autor. Das sieht in den USA bereits anders aus. Allein die Kaufsummen im Millionenbereich von Seiten wie Techcrunch oder der Huffington Post durch AOL sprechen eine deutliche Sprache. Inhalte sind wichtiger Treibstoff im Web.

Aggregatoren gesucht

Solche Übernahmen werden wir hierzulande wohl kaum sehen. Dafür tut sich einiges auf dem Werbemarkt. Den Werbetreibenden ist es egal, ob sie ihr Publikum auf einer Verlagsseite oder in einem Blog erreichen. Ich bin kürzlich einem vertikalen Werbenetzwerk beigetreten, die themenverwandte Seiten bündeln und durch AGOF und IVW-Mitgliedschaft (Auflagen-TÜV) den Werbekunden Buchungsrelevanz vermitteln.

Würde eine Aggregator nun auch die Inhalte der Blogger sinnvoll bündeln, hätten sie schnell die Relevanz grosser Medienangebote. Eigentlich eine perfekte Aufgabe für die deutschen Verlage, doch eine Realisierung bezweifle ich. Die Verleger sitzen auf einem zu hohen Ross. Sie sehen sich als die Herren der Deutungs- und Distributionshoheit sämtlicher Inhalte. Dass sie die digitale Welt noch nicht verstanden haben, belegen gerade die von Doppelmoral geprägte Debatte um Leistungsschutzrechte sowie die Klagen gegen Google und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Natürlich müssen ARD und ZDF Informationen digital verbreiten können - auch in Form von Apps.

Kostenpflichtige Zeitungs-Apps funktionieren nicht

Die Verlage sind gegen kostenlose Tagesschau- oder heute-Apps, weil sie ihre verkaufen wollen. Ein weiterer Irrglaube. Es werden nur wenige Menschen bereit sein, für Bild-, stern- Welt- und Bunte-Apps zu zahlen. Es wird immer einen Zweiten geben, der die Informationen kostenlos anbietet, mal abgesehen von Nachrichtenagenturen. Insbesondere weil die meisten Absender der Informationen an einer breiten Streuung interessiert sind. Nur für exklusive oder extrem nutzwertige Fachinformationen wird ein Konsument den Geldbeutel öffnen. Derartige Apps lassen sich an zwei Händen abzählen.

App-Store für Artikel

Spinnen wir mal ein wenig: Google ändert plötzlich seine Strategie und agiert als Aggregator für professionelle Bloginhalte. Die Werbeeinnahmen teilt Google mit den Autoren. So ein News-Portal wäre natürlich gleich international. Die Übersetzungstools von Google sind bestimmt bald so weit, dass ein deutschsprachiger Beitrag zur Blumenzucht oder zum Atomausstieg in vierzehn Ländern veröffentlicht werden kann. Entsprechend hoch wäre am Monatsende die Abrechnung für den Autor. Technisch und finanziell wäre ein App-Store für Artikel ein Klacks für Google, Apple oder ein börsennotiertes Facebook.

Was für die deutenden Verlage bleibt: Sie sollten ihr Printgeschäft noch so lange fortführen wie es eben geht, im Digitalen haben sie mit ihrer derzeitigen Haltung kaum eine Chance. Die Geldgeber sollten sich schon mal nach Alternativen umschauen.

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Mittwoch 17. November 2010 14:49

Sex nein, Hitler ja: Hakenkreuze im App-Store

Apples Regeln für den App-Store sind willkürlich, das ist bekannt. Bei der App "Adolf Hitler SE" hätten die Amerikaner aber genauer hinschauen müssen. Das Angebot nutzt ein Bild des Nazi-Diktators und ein Hakenkreuz. Das ist in Deutschland verboten. Einzige Hintertür wäre, wenn die Abbildung "u a. der staatsbürgerlichen Aufklärung dient". Ob dies bei der englischsprachigen "Encyclopedia"-App (79 Cent) der Fall ist, scheint fragwürdig. Apple Deutschland will sich "das jetzt noch mal näher anschauen."

Screenshot aus dem App-Store

In der App-Beschreibung heißt es: “You can copy full text and full pictures, to paste and send by eMail…” Warum ein iPhone-Nutzer diese Texte versenden sollte, wird nicht erklärt.

Aufgrund des Bildes, des Namens oder der Inhalte könnte es sein, dass Apple Deutschland bald Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommt. Denn im Strafgesetzbuch Paragraf 86 (1) 4. Heißt es: “Wer Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Auf Anfrage von der Webseite . http://www.iphone-fan.de/app-mit-hakenkreuz-im-deutschen-store/ sagt Apples Pressesprecher für Deutschland, Georg Albrecht: “Wir schauen uns das jetzt noch mal näher an.”

Die Zulassung der Apps geschieht in den USA, da kann es schon mal sein, dass einer der Prüfer die regionalen Gesetze nicht kennt. Dennoch sollte jede Landesniederlassung die Zentrale in Cupertino vorab auf derartige Stolpersteine aufmerksam machen.

Als Entwickler ist Hugo Henriquez angegeben. Ein Klick auf die Support-Seite führt zu Encyclopedia Suite, auf deren Homepage ist die App allerdings nicht aufgeführt. Da geht es um den menschlichen Körper, Geschichte und Architektur. Die Texte und Bilder in der App stammen größtenteils aus dem englischsprachigen Eintrag zu Adolf Hitler bei Wikipedia.

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Donnerstag 04. November 2010 12:19

Das doppelte iPhone-Desaster von Real

Erst hat Real kein Glück und nun kommt auch noch Pech dazu. Nachdem am Wochenende in einem Prospekt der Fantasiepreis von 999 Euro für ein iPhone 4 stand und die Metro-Tochter schnell zurückrudern musste, um das Smartphone für 729 Euro zu verkaufen, folgt nun eine peinliche Rückrufaktion. Ein “Vorlieferant” habe dem iPhone ein falsches Netzteil beigelegt. “Danach besteht die Gefahr, dass das Netzteil überhitzen und unter ungünstigen Umständen Feuer fangen könnte”, heißt es in einer Unternehmensmeldung.

 


Das Real-Prospekt mit dem falschen Preis

Der Verkauf von Apple-Smartphones ist für die Metro-Tochter kein Neuland. Bereits Ende März gab es bei Real iPhones ganz ohne Vertrag und Simlock für 799 Euro. Dafür erhielten die Kunden die damals aktuelle Version 3GS mit dem größten Speicher von 32 GB plus einen 15-Euro-Gutschein für iTunes.

Der Erfolg der zweiten "Sonderposten"-Aktion hält sich nach Informationen von RP-Online jedoch in Grenzen. Bislang sollen bundesweit rund 600 Geräte über die Scannerkassen des Supermarktes gegangen sein. Inzwischen ist der Verkauf jedoch eingestellt worden. Die betroffenen Kunden können die Netzteile ab dem 10. November in jedem Real-Markt gegen ein Original-Netzteil umtauschen.

Wenn die Käufer erst jetzt ein Original-Netzteil von Real bekommen, woher stammen die iPhones? Nach Auskunft von Apple ist Real kein offizieller Vertriebspartner. Die Geräte stammen also vermutlich von einem Zwischenhändler und waren nie für Deutschland bestimmt. Ansonsten wäre ein Austausch der Netzteile nicht notwendig gewesen.

Von wegen „Einmal hin. Alles drin.“ iPhone-Käufer müssen nun mindestens ein zweites Mal in den Supermarkt. Also, Augen auf beim iPhone-Kauf.

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Dirk Kunde

beschäftigt sich journalistisch mit den Veränderungen in einer digitalisierten Wirtschaft. Trotz Jugend mit PC, begeistert er sich für Apples iPhone. Unter iPhone-Fan.de beleuchtet er die Arbeits- und Kommunikationsmöglichkeiten mit dem smarten Handy.

 

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