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"Nicht immer einverstanden": Wie Verlegergattin Ellen Ringier auf Distanz zum Boulevardblatt Blick geht

Das nennt man wohl das Gegenteil von Schützenhilfe: Ausrechnet zum Start eines Gerichtsverfahrens wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten gegen das Boulevardblatt Blick fährt die Ehefrau des Schweizer Verlegers der Prozess-Strategie der Blick-Anwälte in die Parade und kritisiert den Umgang der Zeitung mit der Privatsphäre. Sie sei damit, so Ellen Ringier zur Zeit, "nicht immer einverstanden".

Georg Altrogge10.04.2019 14:45
Verlegergattin Ellen Ringier (li.), Klägerin Jolanda Spiess-Hegglin, Boulevardtitel Blick: Opferschutz missachtet?
Verlegergattin Ellen Ringier (li.), Klägerin Jolanda Spiess-Hegglin, Boulevardtitel Blick: Opferschutz missachtet? ©Picture Alliance/Wildbild/KEYSTONE/ Montage:MEEDIA

In dem Zivilverfahren vor einem Regionalgericht in Zug geht es seit heute um die Klage der ehemaligen Politikerin und Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wegen Persönlichkeitsrechtverletzung. Der Hintergrund ist eine lange zurückliegende Affäre, die das zur Ringier Gruppe gehörende Boulevardblatt Blick am Heiligabend 2014 öffentlich gemacht hatte. Die Redaktion enthüllte damals die Strafanzeige der damaligen Grünen-Mandatsträgerin gegen einen Parlamentskollegen, dem diese sexuellen Missbrauch vorwarf.

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